Daten
Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
05.07.16, 11:22
Aktualisiert
05.07.16, 11:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
13
Müller
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
04.07.2016
288/2016
(170/2016)
Betreff
Ratsbürgerentscheid Rathaus Steinweg am 3. Juli 2016
hier: Feststellung des amtlichen Endergebnisses
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Dez. III
FB 10
Abt. 10/1
Freytag
Brandt
Rampe
Erken
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat stellt das Ergebnis des Ratsbürgerentscheids vom 3.7.2016 wie folgt fest:
Abstimmungsberechtigte:
abgegebene Stimmen:
„JA“-Stimmen:
„NEIN“-Stimmen:
ungültige Stimmen:
35.936
10.930 (30,42%)
3.826 (10,65 % der Abstimmungsberechtigten)
7.083 (19,71 % der Abstimmungsberechtigten)
21
Damit ist das nach § 26 Abs. 7 Gemeindeordnung (GO) NW erforderliche Quorum von
mindestens 20 % der Abstimmungsberechtigten nicht erreicht worden. Der
Bürgerentscheid ist gescheitert und löst keine Rechtswirkung aus.
Erläuterungen:
Gem. § 16 Abs. 1 der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt
Brühl vom 3.11.2014 stellt der Rat das Ergebnis des Bürgerentscheids fest.
Gem. § 16 Abs. 2 der Satzung i.V. m. § 26 Abs. 7 GO NW ist die Frage in dem Sinne
entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern
diese Mehrheit in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern mindestens 20 Prozent der
Bürger beträgt.
Das Ergebnis des Bürgerentscheids wurde am 3.7.2016 nach Schließung der
Abstimmungslokale durch Auszählung in den Wahllokalen und im Rathaus (Briefwahl)
ermittelt und nach Prüfung der Abstimmungsniederschriften von der Abstimmungsleitung
bestätigt.