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Vorlage (Ratsbürgerentscheid Rathaus Steinweg am 3. Juli 2016 hier: Feststellung des amtlichen Endergebnisses)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
05.07.16, 11:22
Aktualisiert
05.07.16, 11:22
Vorlage (Ratsbürgerentscheid Rathaus Steinweg am 3. Juli 2016
hier: Feststellung des amtlichen Endergebnisses)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 13 Müller Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 04.07.2016 288/2016 (170/2016) Betreff Ratsbürgerentscheid Rathaus Steinweg am 3. Juli 2016 hier: Feststellung des amtlichen Endergebnisses Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Dez. III FB 10 Abt. 10/1 Freytag Brandt Rampe Erken RPA Beschlussentwurf: Der Rat stellt das Ergebnis des Ratsbürgerentscheids vom 3.7.2016 wie folgt fest: Abstimmungsberechtigte: abgegebene Stimmen: „JA“-Stimmen: „NEIN“-Stimmen: ungültige Stimmen: 35.936 10.930 (30,42%) 3.826 (10,65 % der Abstimmungsberechtigten) 7.083 (19,71 % der Abstimmungsberechtigten) 21 Damit ist das nach § 26 Abs. 7 Gemeindeordnung (GO) NW erforderliche Quorum von mindestens 20 % der Abstimmungsberechtigten nicht erreicht worden. Der Bürgerentscheid ist gescheitert und löst keine Rechtswirkung aus. Erläuterungen: Gem. § 16 Abs. 1 der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Brühl vom 3.11.2014 stellt der Rat das Ergebnis des Bürgerentscheids fest. Gem. § 16 Abs. 2 der Satzung i.V. m. § 26 Abs. 7 GO NW ist die Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern mindestens 20 Prozent der Bürger beträgt. Das Ergebnis des Bürgerentscheids wurde am 3.7.2016 nach Schließung der Abstimmungslokale durch Auszählung in den Wahllokalen und im Rathaus (Briefwahl) ermittelt und nach Prüfung der Abstimmungsniederschriften von der Abstimmungsleitung bestätigt.