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Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung der Kläranlage Baesweiler-Setterich)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
9,9 kB
Erstellt
31.07.10, 13:37
Aktualisiert
31.07.10, 13:37
Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung der Kläranlage Baesweiler-Setterich)

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Inhalt der Datei

SITZUNGSVORLAGE Nr. 64/2005 20.06.2005 BESCHLUSS-VORLAGE Federführendes Sachgebiet: 60 öffentliche Sitzung Dezernat: II X Kenntnis genommen: nichtöffentliche Sitzung Bürgermeister Kosten in € H.H.Stelle Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Beratungsfolge Termin Gemeinderat 30.06.2005 TOP Ein Haushaltsrechtlich keine Bedenken Bedenken Ja Kämmerer Nein Enth. Bemerkungen Betreff: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung der Kläranlage BaesweilerSetterich Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde stimmt dem als Anlage beigefügten Vertragsentwurf einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung der Kläranlage Baesweiler-Setterich durch die Stadt Baesweiler und der Gemeinde Aldenhoven zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Vertrag abzuschließen. Sachdarstellung: In der Sitzung des Bauverwaltungsausschusses am 17. Febr. 2005 wurde durch den Wasserverband Eifel-Rur, Herr Tirok, das Abwasserkonzept Baesweiler-Aldenhoven vorgestellt. Zwischenzeitlich wurde dieses Konzept weiter ausgearbeitet und der Bezirksregierung Köln in Form eines Genehmigungsantrages vorgelegt. Nach Eingang der Genehmigung soll die Ausschreibung und dann nach entsprechender Beschlussfassung durch den Verbandsvorstand die bauliche Realisierung der Maßnahme erfolgen. Zur Umsetzung gelangt der von Herrn Tirok vorgestellte Umbau der Siersdorfer und Freialdenhovener Kläranlage zu Pumpstationen mit separaten Leitungen zur Kläranlage Setterich bei zeitgleichem Ausbau der genannten Kläranlage. Die hierbei anfallenden Gesamtkosten werden unter Berücksichtigung der anfallenden Frachten sowie der hydraulischen Leistung auf die Stadt Baesweiler und die Gemeinde Aldenhoven verteilt. Bezüglich der gemeinsamen Nutzung der umzubauenden Kläranlagen sowie der Kostenverteilung wurde gemeinsam von den Beteiligten der der Vorlage beigefügte Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erstellt. Bezüglich des Vertragstextes werden seitens des hiesigen Rechtsamtes keine Bedenken geltend gemacht, so dass die Verwaltung der beteiligten Gebietskörperschaften nach Beschlussfassung des Stadt- bzw. Gemeinderates ein entsprechendes Vertragswerk abschließen wollen. 1/1