Daten
Kommune
Aldenhoven
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9,9 kB
Erstellt
31.07.10, 13:37
Aktualisiert
31.07.10, 13:37
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 64/2005
20.06.2005
BESCHLUSS-VORLAGE
Federführendes
Sachgebiet: 60
öffentliche Sitzung
Dezernat:
II
X
Kenntnis
genommen:
nichtöffentliche Sitzung
Bürgermeister
Kosten in €
H.H.Stelle
Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
Gemeinderat
30.06.2005
TOP Ein
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Bedenken
Ja
Kämmerer
Nein Enth. Bemerkungen
Betreff:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung der Kläranlage BaesweilerSetterich
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde stimmt dem als Anlage beigefügten Vertragsentwurf einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung der Kläranlage Baesweiler-Setterich durch
die Stadt Baesweiler und der Gemeinde Aldenhoven zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Vertrag abzuschließen.
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Bauverwaltungsausschusses am 17. Febr. 2005 wurde durch den Wasserverband
Eifel-Rur, Herr Tirok, das Abwasserkonzept Baesweiler-Aldenhoven vorgestellt. Zwischenzeitlich
wurde dieses Konzept weiter ausgearbeitet und der Bezirksregierung Köln in Form eines Genehmigungsantrages vorgelegt. Nach Eingang der Genehmigung soll die Ausschreibung und dann nach
entsprechender Beschlussfassung durch den Verbandsvorstand die bauliche Realisierung der Maßnahme erfolgen.
Zur Umsetzung gelangt der von Herrn Tirok vorgestellte Umbau der Siersdorfer und Freialdenhovener Kläranlage zu Pumpstationen mit separaten Leitungen zur Kläranlage Setterich bei zeitgleichem Ausbau der genannten Kläranlage. Die hierbei anfallenden Gesamtkosten werden unter Berücksichtigung der anfallenden Frachten sowie der hydraulischen Leistung auf die Stadt Baesweiler
und die Gemeinde Aldenhoven verteilt. Bezüglich der gemeinsamen Nutzung der umzubauenden
Kläranlagen sowie der Kostenverteilung wurde gemeinsam von den Beteiligten der der Vorlage
beigefügte Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erstellt. Bezüglich des Vertragstextes
werden seitens des hiesigen Rechtsamtes keine Bedenken geltend gemacht, so dass die Verwaltung
der beteiligten Gebietskörperschaften nach Beschlussfassung des Stadt- bzw. Gemeinderates ein
entsprechendes Vertragswerk abschließen wollen.
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