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Beschlussvorlage (Erhebung von Anliegerbeiträgen für die Erneuerung der Beleuchtungseinrichtungen in Aldenhoven, Gemarkung Freialdenhoven, "Pastoratstraße" a) Festlegung der Grenze des Abrechnungsgebietes b) Beitragserhebung im Wege der Kostenspaltung)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
14 kB
Erstellt
31.07.10, 13:37
Aktualisiert
31.07.10, 13:37
Beschlussvorlage (Erhebung von Anliegerbeiträgen für die Erneuerung der Beleuchtungseinrichtungen in Aldenhoven, Gemarkung Freialdenhoven, "Pastoratstraße"
a) Festlegung der Grenze des Abrechnungsgebietes
b) Beitragserhebung im Wege der Kostenspaltung) Beschlussvorlage (Erhebung von Anliegerbeiträgen für die Erneuerung der Beleuchtungseinrichtungen in Aldenhoven, Gemarkung Freialdenhoven, "Pastoratstraße"
a) Festlegung der Grenze des Abrechnungsgebietes
b) Beitragserhebung im Wege der Kostenspaltung) Beschlussvorlage (Erhebung von Anliegerbeiträgen für die Erneuerung der Beleuchtungseinrichtungen in Aldenhoven, Gemarkung Freialdenhoven, "Pastoratstraße"
a) Festlegung der Grenze des Abrechnungsgebietes
b) Beitragserhebung im Wege der Kostenspaltung)

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Inhalt der Datei

SITZUNGSVORLAGE Nr. 59/2005 13.06.2005 BESCHLUSS-VORLAGE Federführendes Sachgebiet: 22 öffentliche Sitzung Dezernat: X Kenntnis genommen: nichtöffentliche Sitzung Bürgermeister Kosten in € H.H.Stelle Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Beratungsfolge Termin Gemeinderat 30.06.2005 TOP Ein Haushaltsrechtlich keine Bedenken Bedenken Ja Kämmerer Nein Enth. Bemerkungen Betreff: Erhebung von Anliegerbeiträgen für die Erneuerung der Beleuchtungseinrichtungen in Aldenhoven, Gemarkung Freialdenhoven, „Pastoratstraße“ a) Festlegung der Grenze des Abrechnungsgebietes b) Beitragserhebung im Wege der Kostenspaltung Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Aldenhoven beschließt, gem. § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen-KAG NW vom 21. Okt. 1969 (GV NW Seite 712-SGV NW 214) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 3 und 4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Aldenhoven vom 18.02.1998 in der Fassung der 2. Änderungssatzung, die Grenzen des Abrechnungsgebietes „Pastoratstraße“ wie folgt festzulegen: Zum Abrechnungsgebiet „Pastoratstraße“ gehören folgende Flurstücke in der Gemarkung Freialdenhoven: Flur 10, Nrn.: 2111/499, 2112/499, 792/49, 2161, 2156, 2475, 2474. Für die Erneuerung sowie die Verbesserung infolge der nochmaligen Herstellung der Teileinrichtung „Beleuchtung“ der Anlagen sind Beiträge im Wege der Kostenspaltung gemäß § 6 der Ortssatzung zu erheben. Die Anliegerbeiträge werden im Bereich des Abrechnungsgebietes „Pastoratstraße“ auf 0,72 € pro anrechenbare Grundstücksfläche festgesetzt. Sachdarstellung: Ende der 80er Jahre wurden in der Ortschaft Freialdenhoven in fast allen Straßen die Beleuchtungsanlagen erneuert. Eine Ausnahme bildeten lediglich die Beleuchtungsanlagen in der „Sandgracht, Pastoratsstraße und Vikariestraße“. Daher verfügte beispielsweise die Straße “Sandgracht“ bis zur Erneuerung ihrer Beleuchtungseinrichtung nur über eine Oberleitung und Beleuchtungskörper, wel1/3 che auf Holzmasten bzw. an Hausständern montiert waren. Die genannten Anlagen entsprachen in keinster Weise mehr den Regeln der Technik bzw. den entsprechenden DIN-Vorschriften. Die Gemeinde war daher im Sinne ihrer Verkehrssicherungspflicht gehalten, die Straßenbeleuchtungsanlagen komplett zu erneuern. Der Bauverwaltungsausschuß der Gemeinde Aldenhoven hat in seiner Sitzung am 17.06.1999 die Erneuerung der Straßenbeleuchtungseinrichtung in der „Pastoratsstraße“ in Freialdenhoven beschlossen. Die bei der Abnahme der Straßenbeleuchtung am 01.02.2001 festgestellten Mängel wurden bis 01.03.2001 beseitigt. Vorgenannter Fertigstellungstermin legt gleichzeitig den verbindlichen Zeitpunkt hinsichtlich der Beitragspflicht der Eigentümer der erschlossenen Grundstücke fest. Nunmehr entspricht die erneuerte Beleuchtungsanlage dem aktuellen Stand der Technik. Somit fand nicht nur eine Erneuerung sondern auch eine Verbesserung statt. Die Neuanlage besitzt folgende Ausstattung: -verzinkte Beleuchtungsmasten -die Versorgung der Beleuchtung erfolgt durch das hochwertige Erdkabel NYY 5 x 10 qmm -als Beleuchtungskörper wurde die Philips-Natriumdampflampe mit SON-T 70 W-E verwandt. Beiträge sind Geldleistungen, die dem Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen dienen. Diese werden von den Grundstückseigentümern als Gegenleistung dafür erhoben, dass ihnen ein sog. „Wirtschaftlicher Vorteil“ geboten wird. Der nach Prüfung der Beitragsunterlagen ermittelte umlagefähige Aufwand der Maßnahme ist entsprechend den den Anliegern erwachsenen wirtschaftlichen Vorteile im Verhältnis der Grundstücksfläche der erschlossenen Grundstücke zueinander aufzuteilen. Der Anteil der Gemeinde und der beitragspflichtige Aufwand sind im § 3 der o.g. Satzung festgelegt. Die Anlage „Pastoratstraße“ ist als Anliegerstraße in der Gemeinde Aldenhoven einzustufen. Nach § 3 Abs. 3 Nr. 1e) der o.g. Satzung beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen bei der Teileinrichtung „Beleuchtung“ 50 v.H. Erneuerung der Beleuchtung in der „Pastoratstraße“ Ermittlung des Beitragssatzes Beitragsfähige Kosten 7.391,14 € Umlegungsfähige Kosten 3.695,57 € Anliegerstr. = 50 % Anrechenbare Flächen / 5.132,82 m² Beitragssatz € / m² 0,72 Die in den vorstehenden Aufstellungen enthaltenen anrechenbaren Gesamtflächen wurden ermittelt nach den Kriterien des § 4 der Ortssatzung, d.h. durch Festlegung der Grundstücksflächen unter Berücksichtigung der Tiefenbegrenzung, der Ermäßigung für mehrfach erschlossene Grundstücke und der Art der baulichen Nutzung (gewerblich und ähnlich genutzte Grundstücke). Anhand des umlegungsfähigen Aufwandes und der ermittelten anrechenbaren Gesamtfläche wird folgender Beitragssatz festgesetzt: Abrechnung Beleuchtung „Pastoratstraße“ 3.695,57 € : 5.132,82 qm = 0,72 € pro qm anrechenbarer Grundstücksfläche 2/3 3/3