Daten
Kommune
Aldenhoven
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11 kB
Erstellt
31.07.10, 13:37
Aktualisiert
31.07.10, 13:37
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 53/2005
08.06.2005
BESCHLUSS-VORLAGE
Federführendes
Sachgebiet: 61
öffentliche Sitzung
Dezernat:
X
Kenntnis
genommen:
nichtöffentliche Sitzung
Bürgermeister
Kosten in €
H.H.Stelle
Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
Bauverwaltungsausschuss
Gemeinderat
22.06.2005
30.06.2005
TOP Ein
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Bedenken
Ja
Kämmerer
Nein Enth. Bemerkungen
Einstimmig, 0
Betreff:
Bauleitplanung;
a) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes 47 D - Dürboslar b) Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 BauGB zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 D - Dürboslar c) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a):
Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, den als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB mit Herrn Andreas Mareien, Burgstr. 28, 52457 Aldenhoven,
abzuschließen.
Zu b):
Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, gemäß § 2 BauGB die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen und den Bebauungsplan 47 D – Dürboslar – aufzustellen.
Zu c):
Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, für die Entwürfe der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 47 D – Dürboslar – gemäß beiliegenden Planskizzen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung des Planentwurfes für die Dauer
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von einem Monat im Rathaus Aldenhoven. Die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Sachdarstellung:
Der Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Dürboslar, Flur 3, Flurstücke 127 und 133 beantragt
die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Gebäudes mit Büronutzung und angegliederten Ausstellungsräumen
sowie die Entwicklung von Wohnbauflächen zur Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern.
Der Vorhabenträger erklärt sich bereit, die Kosten des Bauleitplanverfahrens vollständig zu übernehmen und die ggf. notwendige Errichtung bzw. Ablösung öffentlicher Auflagen und Einrichtungen vertraglich zu vereinbaren. Ihm ist bekannt, dass ein Rechtsanspruch auf die Erteilung des
Planverfahrens und die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht besteht und auch nicht durch Vertrag begründet werden kann.
Seitens der Verwaltung bestehen gegen den Abschluss des beiliegenden städtebaulichen Vertrages
und gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes keine
Bedenken.
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