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Vorlage (Überplanmäßige Ausgabe Hier: Sanierungsmaßnahme „Rheinischer Hof“)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
117 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
28.06.16, 16:37
Aktualisiert
28.06.16, 16:37
Vorlage (Überplanmäßige Ausgabe
Hier: Sanierungsmaßnahme „Rheinischer Hof“) Vorlage (Überplanmäßige Ausgabe
Hier: Sanierungsmaßnahme „Rheinischer Hof“)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 25 Hilger 25/RheinischerHof 27.06.2016 282/2016 (564/2015 ) Betreff Überplanmäßige Ausgabe Hier: Sanierungsmaßnahme „Rheinischer Hof“ Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle 95020/31500550 Euskirchener Str. 123 BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Schiffer Hilger i.V. Schiffer I:V. Biess Beschlussentwurf: Der Rat beschließt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung bei folgendem Sachkonto/folgender Kostenstelle: 95020/31500550 Euskirchener Str. 123 in Höhe von 165.000 € Deckung: Minderausgabe bei 95020/11130100 Sanierung Bahnhofsgebäude Erläuterungen: Die im Haushalt 2015 bereitgestellten Mittel in Höhe von 200.000 € (für das Hotel) basierten auf einer ersten Kostenschätzung aus Dezember 2014. Die Mittelanmeldung erfolgte auf der Basis einer Begehung durch die Brandschutzdienststelle mit der Bauordnung sowie des vorliegenden Wertgutachtens. Im August 2015 erhielt die Stadt Brühl die Verfügungsgewalt des Objektes. Im Zuge dessen erfolgte die Begehung der sich noch im Betrieb befindlichen Gaststätte durch die Brandschutzdienststelle und Bauordnung. Am 22.09.2015 erging ein Erlass des „Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW“ bzgl. Flüchtlingsunterkünfte. Daraus ergibt sich, dass es sich bei Gemeinschaftsunterkünften wie dem „Rheinischen Hof“ um Sonderbauten gemäß § 54 BauO handelt. Dies änderte die Rechtslage und somit auch die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an das Gebäude. Gemäß der Prüfverordnung NRW für technische Anlagen in Sonderbauten folgte anschließend die Bestandsaufnahme des Sachverständigen für elektrotechnische Seite - 2 – Drucksache 282/2016 Anlagen. Basierend auf dessen Auflagen, den Auflagen des Brandschutzsachverständigen sowie der bis dahin vorgefundenen baulichen Mängel wie defekte Pumpen und Warmwasserspeicher, konnten die ersten Maßnahmen beauftragt und kalkuliert werden. Die im Rahmen der brandschutztechnischen Anforderungen entstanden Mehrkosten wurden vom Rat mit Beschluss zur Vorlage 564/2015 bewilligt. Mitte Dezember sollten die Vorwandinstallationsblöcke (fest eingeschäumte Leitungen) im Rahmen des Brandschutzes geschottet werden und in Betrieb gehen. Im Zuge dessen stellte man sehr viele schadhafte Trinkwasser- und Abwasserleitungen sowie schadhafte und verformte Spülkästen fest, die ebenfalls in den Installationsblöcken eingegossen waren. Es folgten Rohrbrüche in den einzelnen oberen Geschossen bis zum Keller. Auf Grund von enormen Mehrkosten und Erschwernissen der Sanierung im laufenden Betrieb wurde auf Grund der Dringlichkeit kurzfristig entschieden die Vorwände der 22 Bäder zu erneuern (Sanitär, Trockenbau, Fliesen, Elektro 125.000,- €). Um im Dachgeschoss zusätzliche 16 Personen unterbringen zu können, werden 25.000,€ benötigt welche sich für folgende Maßnahmen berechnen:      Badsanierung wg. Rohrbrüchen Defektes Dachfenster Einbau einer Trockenbauwand Elektroarbeiten und Anbindung an die HAA Instandsetzung Küche + Eingangstüren Für diese Maßnahmen sowie weiteren nicht eingeplanten Kosten für eine neue Küche (10.000,-€) und eine neue Einzäunung (5.000,- €) zum Bach hin, werden zusätzlich 165.000,- € benötigt. Bedauerlicherweise waren zum Zeitpunkt des Kaufes die Einstufung der Flüchtlingsunterbringung als Sonderbau und der Zustand der Leitungen innerhalb der Installationsblöcke im Vorfeld nicht absehbar. Mit dem Kaufpreis, den damit verbundenen Nebenkosten und den Sanierungskosten liegen die Kosten pro m² Bruttogrundfläche unter 900,-- €. Hinsichtlich der Nutzung der Gaststätte wird aktuell darüber nachgedacht diese Fläche einer anderweitigen Nutzung zuzuführen. Hierüber wird gesondert berichtet. Die Verfügbarkeit, der als Deckung angegebenen Mittel, Ermächtigungsübertragung, die nicht in voller Höhe benötigt wird. resultiert aus der