Daten
Kommune
Brühl
Größe
117 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
28.06.16, 16:37
Aktualisiert
28.06.16, 16:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
25
Hilger
25/RheinischerHof
27.06.2016
282/2016
(564/2015 )
Betreff
Überplanmäßige Ausgabe
Hier: Sanierungsmaßnahme „Rheinischer Hof“
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle 95020/31500550 Euskirchener Str. 123
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Schiffer
Hilger
i.V. Schiffer I:V. Biess
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung bei folgendem
Sachkonto/folgender Kostenstelle:
95020/31500550 Euskirchener Str. 123 in Höhe von 165.000 €
Deckung: Minderausgabe bei 95020/11130100 Sanierung Bahnhofsgebäude
Erläuterungen:
Die im Haushalt 2015 bereitgestellten Mittel in Höhe von 200.000 € (für das Hotel)
basierten auf einer ersten Kostenschätzung aus Dezember 2014. Die Mittelanmeldung
erfolgte auf der Basis einer Begehung durch die Brandschutzdienststelle mit der
Bauordnung sowie des vorliegenden Wertgutachtens.
Im August 2015 erhielt die Stadt Brühl die Verfügungsgewalt des Objektes. Im Zuge
dessen erfolgte die Begehung der sich noch im Betrieb befindlichen Gaststätte durch die
Brandschutzdienststelle und Bauordnung.
Am 22.09.2015 erging ein Erlass des „Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung
und Verkehr NRW“ bzgl. Flüchtlingsunterkünfte. Daraus ergibt sich, dass es sich bei
Gemeinschaftsunterkünften wie dem „Rheinischen Hof“ um Sonderbauten gemäß § 54
BauO handelt. Dies änderte die Rechtslage und somit auch die bauordnungsrechtlichen
Anforderungen an das Gebäude.
Gemäß der Prüfverordnung NRW für technische Anlagen in Sonderbauten folgte
anschließend die Bestandsaufnahme des Sachverständigen für elektrotechnische
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Drucksache 282/2016
Anlagen. Basierend auf dessen Auflagen, den Auflagen des Brandschutzsachverständigen
sowie der bis dahin vorgefundenen baulichen Mängel wie defekte Pumpen und
Warmwasserspeicher, konnten die ersten Maßnahmen beauftragt und kalkuliert werden.
Die im Rahmen der brandschutztechnischen Anforderungen entstanden Mehrkosten
wurden vom Rat mit Beschluss zur Vorlage 564/2015 bewilligt.
Mitte Dezember sollten die Vorwandinstallationsblöcke (fest eingeschäumte Leitungen) im
Rahmen des Brandschutzes geschottet werden und in Betrieb gehen. Im Zuge dessen
stellte man sehr viele schadhafte Trinkwasser- und Abwasserleitungen sowie schadhafte
und verformte Spülkästen fest, die ebenfalls in den Installationsblöcken eingegossen
waren. Es folgten Rohrbrüche in den einzelnen oberen Geschossen bis zum Keller. Auf
Grund von enormen Mehrkosten und Erschwernissen der Sanierung im laufenden Betrieb
wurde auf Grund der Dringlichkeit kurzfristig entschieden die Vorwände der 22 Bäder zu
erneuern (Sanitär, Trockenbau, Fliesen, Elektro 125.000,- €).
Um im Dachgeschoss zusätzliche 16 Personen unterbringen zu können, werden 25.000,€ benötigt welche sich für folgende Maßnahmen berechnen:
Badsanierung wg. Rohrbrüchen
Defektes Dachfenster
Einbau einer Trockenbauwand
Elektroarbeiten und Anbindung an die HAA
Instandsetzung Küche + Eingangstüren
Für diese Maßnahmen sowie weiteren nicht eingeplanten Kosten für eine neue Küche
(10.000,-€) und eine neue Einzäunung (5.000,- €) zum Bach hin, werden zusätzlich
165.000,- € benötigt.
Bedauerlicherweise waren zum Zeitpunkt des Kaufes die Einstufung der
Flüchtlingsunterbringung als Sonderbau und der Zustand der Leitungen innerhalb der
Installationsblöcke im Vorfeld nicht absehbar.
Mit dem Kaufpreis, den damit verbundenen Nebenkosten und den Sanierungskosten
liegen die Kosten pro m² Bruttogrundfläche unter 900,-- €.
Hinsichtlich der Nutzung der Gaststätte wird aktuell darüber nachgedacht diese Fläche
einer anderweitigen Nutzung zuzuführen. Hierüber wird gesondert berichtet.
Die Verfügbarkeit, der als Deckung angegebenen Mittel,
Ermächtigungsübertragung, die nicht in voller Höhe benötigt wird.
resultiert
aus
der