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Beschlusstext (Genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz; Anlage zur Behandlung von Altautos mit einer Durchsatzleistung von 20 Altautos am Tag auf dem Grundstück Gemarkung Pier, Flur 1, Flurstück 300, Gewerbegebiet Pier, Industriestraße 1 - Stellungnahme der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,2 kB
Datum
29.11.2012
Erstellt
17.12.12, 20:35
Aktualisiert
17.12.12, 20:35
Beschlusstext (Genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz;
Anlage zur Behandlung von Altautos mit einer Durchsatzleistung von 20 Altautos am Tag auf dem Grundstück Gemarkung Pier, Flur 1, Flurstück 300, Gewerbegebiet Pier, Industriestraße 1
- Stellungnahme der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 17. Dezember 2012 Der Bürgermeister Beschluss über die 15. Sitzung des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 29.11.2012 im Ratssaal des Rathauses in Inden 4.3 Genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz; 106/2012 Anlage zur Behandlung von Altautos mit einer Durchsatzleistung von 20 Altautos am Tag auf dem Grundstück Gemarkung Pier, Flur 1, Flurstück 300, Gewerbegebiet Pier, Industriestraße 1 - Stellungnahme der Gemeinde Inden Frau Dechering erläutert eingehend die Tischvorlage. Herr Schuster fügt hinzu, dass der Betrieb das angrenzende leerstehende Wohnhaus erworben hat, um dort Büroräume einzurichten. Das Gebäude wird auf 3 Geschosse mit Flachdach ausgebaut. Der Betrieb hat sich zu bedeutend für die Wirtschaft der Gemeinde Inden entwickelt. Der Bebauungsplan soll so geändert werden, dass das Gebäude zulässig wird. Es gliedert sich in die städtebaulichen Strukturen ein und verbessert optisch den Eingang in das Gewerbegebiet. Herr Ortmann verweist darauf, dass der Betrieb regelmäßigen Kontrollen der Umweltbehörden unterliegt und keinerlei Auffälligkeiten festgestellt werden. Frau Dechering antwortet auf Nachfrage der Fraktion Bündnis´90/Die Grünen, dass sich die Arbeitszeiten auf die Tagzeiten, somit zwischen 6.00 und 22.00 Uhr, belaufen. Diese werden in der Betreibergenehmigung festgesetzt. Man müsse beachten, dass es sich hierbei um ein Gewerbegebiet und nicht um ein reines Wohngebiet handelt. Schließlich beschließt der Ausschuss einstimmig wie folgt: Gegen die Kapazitätssteigerung der Anlage zur Behandlung von 5 Altautos oder mehr je Woche auf 20 Altautos am Tag auf dem Grundstück Gemarkung Pier, Flur 1, Flurstück 300, Gewerbegebiet Pier, Industriestraße 1, werden keine Bedenken erhoben.