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Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ - Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
6,7 kB
Datum
29.11.2012
Erstellt
17.12.12, 20:35
Aktualisiert
17.12.12, 20:35
Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“
- Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 17. Dezember 2012 Der Bürgermeister Beschluss über die 15. Sitzung des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 29.11.2012 im Ratssaal des Rathauses in Inden 3.2 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ - Aufstellungsbeschluss 57/2012 1. Ergänzun g Die SPD-Fraktion hat weiteren Beratungsbedarf. Es soll bis zur nächsten Sitzung überprüft werden, welche Einfriedigungen tatsächlich die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Des Weiteren soll überprüft werden, ob es möglich ist, vorhandene Einfriedigungen zu legalisieren und trotzdem bei weiteren Neubauvorhaben das jetzt geltende Recht durchzusetzen. Kann die entsprechende Festsetzung auf solche Bereiche beschränkt werden, an denen die Straßenbegrenzungslinie mit der Fahrbahnbegrenzung übereinstimmt? Die CDU-Fraktion schließt sich den Ausführungen an. Bürgermeister Schuster führt aus, dass in der Landesbauordnung nur regelt ist, ab welcher Höhe eine Genehmigung erforderlich ist. Im Bebauungsplan wurde die Höhe konkret beschränkt. Der TOP geht zur weiteren Beratung in die Fraktionen zurück.