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Vorlage (Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße" - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
103 kB
Datum
25.04.2016
Erstellt
29.03.16, 14:06
Aktualisiert
11.04.16, 18:26
Vorlage (Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße"
- Aufstellungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße"
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- Aufstellungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Müller 61 26 10 0414 14.03.2016 125/2016 Betreff Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße" - Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. i.V. Brandt i.V. Burkhardt Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Schaaf Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung des Bebauungsplanes 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße". Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 23 und 24, umfasst in der Flur 23 die Flurstücke: 309, 295, 217, 249, 252, tlw. 281, 4 (beides Bergerstraße) und 310 (Weißer Straße); und in der Flur 24 tlw. die Flurstücke: 2 und 3 (beides Bergerstraße). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden im Osten im Süden vom Grenzpunkt der Flurstücke 308, 307 und 310, östlich entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 307 bis zu seinem viertletzten Grenzpunkt, weiter auf einer Linie über die Weißer Straße, zum mittleren Grenzpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 284, vom mittleren Grenzpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 284 zum nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 284, entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 217 und 249, entlang der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 249, entlang der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 252, entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 9 bis zu seinem westlichsten Grenzpunkt, Seite - 2 – Drucksache 125/2016 im Westen vom westlichsten Grenzpunkt des Flurstücks 9 in einer Linie über die Bergerstraße zum Grenzpunkt der Flurstücke 226, 281 und 13, nördlich entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 281, 2 und 3 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 340 und 3 und weiter in einer Linie über die Bergerstraße zum Grenzpunkt der Flurstücke 308, 307 und 310. Das Plangebiet hat eine Fläche von ca. 1,4 ha. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Seit längerem gibt es Überlegungen, mit Aufgabe des Betriebs "Schlachthof" die Fläche einer neuen Nutzung zuzuführen. In den vergangenen Monaten haben sich diese Überlegungen weiter konkretisiert. Zwischen der Stadtverwaltung und dem Investor hat es Gespräche gegeben, um die Rahmenbedingungen für ein Bauleitplanverfahren abzustimmen. So wurde die Möglichkeit eröffnet, zu der Fläche des Schlachthofes auch die östlich angrenzenden städtischen Flächen, welche derzeit als Gartenfläche an Private verpachtet werden, einer Wohnnutzung zuzuführen. Der südlich angrenzende, in 2013 neu ausgebaute Spielplatz soll erhalten und in das Konzept integriert werden. Im Rahmenplankonzept Brühl-Ost wurde die Fläche als eine der wenigen Wohnbaupotentialflächen benannt. Die Planung entspricht den Zielen des Rahmenplankonzepts und stellt aus städtebaulicher Sicht eine sinnvolle Ergänzung der angrenzenden Wohnbebauung dar und definiert die Grenze zwischen Wohnen und Gewerbe entlang der Weißer Straße. Die Flächen sollen im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB entwickelt werden. Gemäß § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB darf ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren u.a. dann aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 qm festgesetzt wird. Das Plangebiet beträgt ca. 13.950 qm und wird daher deutlich unterhalb des Schwellenwertes liegen. Der Flächennutzungsplan, welcher die Flächen derzeit als gewerbliche Bauflächen und Grünflächen mit Zweckbestimmung Spielplatz dargestellt, wird im Wege der Berichtigung angepasst. Das Konzept sieht eine vorwiegend dreigeschossige Bauweise entlang der Bergerstraße und der Weißer Straße vor, welche sich zur bestehenden Wohnbebauung an der Bergerstraße auf zwei Geschosse verringert. Im Eckbereich zwischen Bergerstraße und Weißer Straße soll eine städtebauliche Betonung in viergeschossiger Bauweise ermöglicht werden. Aufgrund der geschlossenen Bauweise wird der Gewerbelärm aus dem Innenbereich herausgehalten und es entsteht eine ruhige Hofsituation mit Spielmöglichkeiten für Kleinkinder. Geplant sind Mehrfamilienhäuser mit einem hohen Anteil an sozial geförderten Wohnungen. Drucksache 125/2016 Seite - 3 – Die Präsentation der Planung erfolgt durch das beauftragte Planungsbüro in der Sitzung. Anlage(n): (1) Übersichtsplan BP 04.14 (2) Präsentation