Daten
Kommune
Brühl
Größe
103 kB
Datum
25.04.2016
Erstellt
29.03.16, 14:06
Aktualisiert
11.04.16, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Müller
61 26 10 0414
14.03.2016
125/2016
Betreff
Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße"
- Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
i.V. Brandt i.V. Burkhardt
Zust. Dienststelle Kämmerer
RPA
Schaaf
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung des
Bebauungsplanes 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße".
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 23 und 24, umfasst in der Flur 23 die
Flurstücke: 309, 295, 217, 249, 252, tlw. 281, 4 (beides Bergerstraße) und 310 (Weißer
Straße); und in der Flur 24 tlw. die Flurstücke: 2 und 3 (beides Bergerstraße).
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden
im Osten
im Süden
vom Grenzpunkt der Flurstücke 308, 307 und 310, östlich entlang der
südlichen Grenze des Flurstücks 307 bis zu seinem viertletzten
Grenzpunkt, weiter auf einer Linie über die Weißer Straße, zum mittleren
Grenzpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 284,
vom mittleren Grenzpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 284 zum
nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 284, entlang der östlichen
Grenzen der Flurstücke 217 und 249,
entlang der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 249, entlang
der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 252, entlang der
nördlichen Grenze des Flurstücks 9 bis zu seinem westlichsten
Grenzpunkt,
Seite - 2 –
Drucksache 125/2016
im Westen
vom westlichsten Grenzpunkt des Flurstücks 9 in einer Linie über die
Bergerstraße zum Grenzpunkt der Flurstücke 226, 281 und 13, nördlich
entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 281, 2 und 3 bis zum
Grenzpunkt der Flurstücke 340 und 3 und weiter in einer Linie über die
Bergerstraße zum Grenzpunkt der Flurstücke 308, 307 und 310.
Das Plangebiet hat eine Fläche von ca. 1,4 ha.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Seit längerem gibt es Überlegungen, mit Aufgabe des Betriebs "Schlachthof" die Fläche
einer neuen Nutzung zuzuführen. In den vergangenen Monaten haben sich diese
Überlegungen weiter konkretisiert. Zwischen der Stadtverwaltung und dem Investor hat es
Gespräche gegeben, um die Rahmenbedingungen für ein Bauleitplanverfahren
abzustimmen.
So wurde die Möglichkeit eröffnet, zu der Fläche des Schlachthofes auch die östlich
angrenzenden städtischen Flächen, welche derzeit als Gartenfläche an Private verpachtet
werden, einer Wohnnutzung zuzuführen. Der südlich angrenzende, in 2013 neu
ausgebaute Spielplatz soll erhalten und in das Konzept integriert werden.
Im Rahmenplankonzept Brühl-Ost wurde die Fläche als eine der wenigen
Wohnbaupotentialflächen benannt. Die Planung entspricht den Zielen des
Rahmenplankonzepts und stellt aus städtebaulicher Sicht eine sinnvolle Ergänzung der
angrenzenden Wohnbebauung dar und definiert die Grenze zwischen Wohnen und
Gewerbe entlang der Weißer Straße.
Die Flächen sollen im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung
nach § 13a BauGB entwickelt werden. Gemäß § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB darf ein
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren u.a. dann aufgestellt werden, wenn in ihm
eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 qm festgesetzt wird. Das Plangebiet
beträgt ca. 13.950 qm und wird daher deutlich unterhalb des Schwellenwertes liegen. Der
Flächennutzungsplan, welcher die Flächen derzeit als gewerbliche Bauflächen und
Grünflächen mit Zweckbestimmung Spielplatz dargestellt, wird im Wege der Berichtigung
angepasst.
Das Konzept sieht eine vorwiegend dreigeschossige Bauweise entlang der Bergerstraße
und der Weißer Straße vor, welche sich zur bestehenden Wohnbebauung an der
Bergerstraße auf zwei Geschosse verringert. Im Eckbereich zwischen Bergerstraße und
Weißer Straße soll eine städtebauliche Betonung in viergeschossiger Bauweise ermöglicht
werden. Aufgrund der geschlossenen Bauweise wird der Gewerbelärm aus dem
Innenbereich herausgehalten und es entsteht eine ruhige Hofsituation mit
Spielmöglichkeiten für Kleinkinder. Geplant sind Mehrfamilienhäuser mit einem hohen
Anteil an sozial geförderten Wohnungen.
Drucksache 125/2016
Seite - 3 –
Die Präsentation der Planung erfolgt durch das beauftragte Planungsbüro in der Sitzung.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan BP 04.14
(2) Präsentation