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Beschlusstext (2.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“ - Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
29.11.2012
Erstellt
17.12.12, 20:35
Aktualisiert
17.12.12, 20:35
Beschlusstext (2.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“
- Aufstellungsbeschluss) Beschlusstext (2.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“
- Aufstellungsbeschluss)

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Gemeinde Inden Inden, 17. Dezember 2012 Der Bürgermeister Beschluss über die 15. Sitzung des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 29.11.2012 im Ratssaal des Rathauses in Inden 3.4 2.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“ - Aufstellungsbeschluss 97/2012 Bürgermeister Schuster fasst die einzelnen Aspekte kurz zusammen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird der Betreiber der Minigolfanlage in naher Zukunft sein Konzept vorstellen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Bebauungsplanänderung weitere notwendige Parkflächen planungsrechtlich zu sichern. Der Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung empfiehlt einstimmig dem Rat: Der Bebauungsplan Nr. 33 „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“ wird im Geltungsbereich der 2. Änderung so geändert, dass die Ansiedlung einer Minigolfanlage mit den notwendigen Nebenanlagen ermöglicht wird und die vorhandenen Parkflächen erweitert werden können. Der Geltungsbereich der Änderung ist der Anlage zu entnehmen. Da mit der Änderung die zulässige Grundfläche nicht erweitert wird, die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4. Abs. 1 wird abgesehen. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Im Vorfeld wird ortsüblich bekannt gemacht, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt wird und dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu den Öffnungszeiten im Rathaus Zimmer 21 unterrichten kann. Die Öffentlichkeit kann sich in einer Frist von 4 Wochen zur Planung äußern. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung vom 29.11.2012 Seite 2