Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
29.11.2012
Erstellt
17.12.12, 20:35
Aktualisiert
17.12.12, 20:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 17. Dezember 2012
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 15. Sitzung
des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung
am 29.11.2012 im Ratssaal des Rathauses in Inden
3.4
2.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Freizeitzentrum
Goltsteinkuppe“
- Aufstellungsbeschluss
97/2012
Bürgermeister Schuster fasst die einzelnen Aspekte kurz zusammen.
Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird der Betreiber der Minigolfanlage in naher Zukunft sein
Konzept vorstellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Bebauungsplanänderung weitere
notwendige Parkflächen planungsrechtlich zu sichern.
Der Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung empfiehlt einstimmig dem Rat:
Der Bebauungsplan Nr. 33 „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“ wird im Geltungsbereich der
2. Änderung so geändert, dass die Ansiedlung einer Minigolfanlage mit den notwendigen
Nebenanlagen ermöglicht wird und die vorhandenen Parkflächen erweitert werden
können.
Der Geltungsbereich der Änderung ist der Anlage zu entnehmen.
Da mit der Änderung die zulässige Grundfläche nicht erweitert wird, die Zulässigkeit von
Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach
Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht
unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine
Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter
bestehen, wird das Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4. Abs. 1 wird
abgesehen.
Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt
Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit
zur Stellungnahme zu geben.
Im Vorfeld wird ortsüblich bekannt gemacht, dass die Bebauungsplanänderung im
beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4
BauGB aufgestellt wird und dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu den
Öffnungszeiten im Rathaus Zimmer 21 unterrichten kann. Die Öffentlichkeit kann sich in
einer Frist von 4 Wochen zur Planung äußern.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung vom 29.11.2012
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