Daten
Kommune
Brühl
Größe
31 kB
Datum
21.04.2016
Erstellt
13.04.16, 13:42
Aktualisiert
13.04.16, 13:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
51
Ernst
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
07.04.2016
158/2016
Betreff
Kindertagesbetreuung
hier: Neufassung der Richtlinien zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege als
Leistung der Jugendhilfe
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
i.V. Flatten
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt mit Wirkung zum 01.08.2016 die als Anlage
beigefügte Neufassung der Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege als
Leistung der Jugendhilfe.
Erläuterungen:
Mit der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2014 wird in §§ 13
und 13a erneut auf die Gleichrangigkeit des Bildungs- und Erziehungsauftrages in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege hingewiesen. Um die Bildungs-,
Betreuungs- und Erziehungsqualität in der Kindertagespflege weiter zu optimieren ist auch
eine Anpassung der geltenden Richtlinien zur Förderung von Kindern in der
Kindertagespflege als Leistung der Jugendhilfe nötig. Gemeinsam mit den tätigen
Tagespflegepersonen arbeiten die Mitarbeiterinnen des Familien- und Kinderbüros stetig
an der Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege, die im Rahmen der gesetzlichen
Vorgaben in den Richtlinien formuliert werden und als Handlungsgrundlage für die
Kindertagespflege dienen.
Die zuletzt durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 18.11.2014 unter
Vorlagennummer 374/2014 verabschiedeten Richtlinien zur Förderung von Kindern in
Kindertagespflege sind daher zu aktualisieren.
In der Anlage sind die bisherigen Richtlinien und die beabsichtigten Neuregelungen der
Richtlinien aufgeführt. Die geänderten Textstellen sind kursiv dargestellt.
Anlage(n):
(1) Richtlinien
(2) Richtlinien Gegenüberstellung