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Beschlussvorlage (Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Einschulung lernbehinderter Kinder)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
9,3 kB
Erstellt
31.07.10, 13:37
Aktualisiert
31.07.10, 13:37
Beschlussvorlage (Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Einschulung lernbehinderter Kinder)

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Inhalt der Datei

SITZUNGSVORLAGE Nr. 69/2005 28.06.2005 BESCHLUSS-VORLAGE Federführendes Sachgebiet: 40 öffentliche Sitzung Dezernat: X Kenntnis genommen: nichtöffentliche Sitzung Bürgermeister Kosten in € H.H.Stelle Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Beratungsfolge Termin Gemeinderat 30.06.2005 TOP Ein Haushaltsrechtlich keine Bedenken Bedenken Ja Kämmerer Nein Enth. Bemerkungen Einstimmig, 0 Betreff: Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Einschulung lernbehinderter Kinder Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Einschulung lernbehinderter Kinder aus der Gemeinde Aldenhoven in der Sonderschule für Lernbehinderte in Jülich zum 01.08.2005 zu kündigen. Sachdarstellung: Die durch den Gemeinderat am 28.04.2005 beschlossene Satzung zur Gründung eines Zweckverbandes „Schulverband Schirmerschule“ liegt der unteren Schulaufsichtsbehörde i.V.m. der Kommunalaufsicht des Kreises Düren vor. Nach Mitteilung der Kommunalaufsicht ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Jülich und der Gemeinde Aldenhoven vom 30.07.1997 zum 01.08.2005 zu kündigen, damit die Genehmigung der Schulverbands-Satzung und die Veröffentlichung durch die untere Schulaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Kommunalaufsicht erfolgen kann. 1/1