Daten
Kommune
Erftstadt
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364 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
»a: 822-20/2374/So
V
An den
Rat
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung
Amt:
9/0lfSj
82
BeschIAusf.:
822
Datum: 28.02.2005
zur Vorberatung an den
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und
Werksausschuss Immobilienwirtschaft
Betrifft:
Abriss des Brunnens vor dem real.- Warenhaus, Erftstadt-Liblar
Finanzielle
Die Vorlage berührt den Wirtschaflsplan
auf der Ausgabenseite.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
16.06.2004
Auswirkungen:
des Eigenbetriebes
Immobilienwirtschaft
fo/f
Beschlussentwurf:
•
Der sich vor dem Haupteingang zum real,- Markt in Erftstadt-Liblar befindliche
Brunnen wird abgerissen. Der jetzige Standort wird in Angleichung zur übrigen
Fläche plattiert.
Begründung:
Im Zusammenhang
mit dem Bau des seinerzeitigen Extra-Warenhauses,
betrieben von Herrn Ludwig Stolz, jetzt reol-. wurde von dem Erftstädter Künstler
Jan Schlesinger der Brunnen entworfen und gebaut. Die Gestaltung des Platzes
vor dem Haupteingang in unmittelbarer Nähe zum Rathaus war Bestandteil der
Planung für das Warenhaus. Die Finanzierung des Brunnenbaues erfolgte im
Rahmen der Gesamtmaßnahme
durch die Firma GEG.
Als Ergebnis des Zusammenspiels von Planung, künstlerischer Gestaltung des
Platzes und Finanzierung der Maßnahme konnte im Verlauf der Jahre festgestellt
werden, dass die mechanische" und elektrische Steuerung des Brunnens, mit der
wesentliche Elemente des künstlerischen Entwurfs verwirklicht wurden, sich in der
Praxis als äußerst störanfällig erwies.
Da die Grundstücksfläche
auf der sich der Brunnen befindet, ehemals zum
Gelände des Warenhauses gehörte, erfolgt die Versorgung des Brunnens mit
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Strom und Wasserüber den Anschlussraum des Warenhauses.
Bereits kurz nach der Inbetriebnahme des Brunnens in Jahre 1994 wurde
festgestellt. dass der Brunnen eingeschränkt funktionstüchtig ist. Darüber hinaus
ist er nur unzureichend vor Vandalismusschäden geschützt.
Seitensdes Bauherrn, der Fa. GEG,wurde der Brunnen im Jahre 1997der Stadt
zurSchenkung angeboten. Erstnach Vermessung des Platzesvor reot- und dem
Abschluß eines Tauschvertrages konnte dann dieser Brunnen in das Eigentum
der Stadt übergehen. Alle Kosten der Reinigungen und Instandsetzungen
wurden von der Stadt übernommen.
•
Im Laufe der Jahre wurden dann vermehrt Zerstörungen an dem Brunnen
festgestellt. Insbesondere traten immerwieder Beschädigungen an den beiden
Pumpen out. weil sehr viel Unrat in den Brunnen geworfen wurde. Aber auch
Schmierereien sorgten für einen unordentlichen Anblick, was erfahrungsgemäß
zu weiteren Verunreinigungen und Zerstörungen führte.
Um diesem entgegenzutreten erklärte ~
ein im Erftstadt-Center ansässiger
Geschäftsmann seine Bereitschaft, die Patenschaft über diesen Brunnen zu
übernehmen. Da ober alleine die Reinigungskosten im Laufe der Zeit seine
ursprünglichen Vorstellungen weitaus übertrafen, gab er nach ca. zwei Jahren
diese Patenschaft auf.
Im Sommer 2003 wurde die Umrandung des Brunnens durch vandalierende
Jugendliche total zerstört.Da mit weiteren Zerstörungenzu rechnen war, wurden
die noch verbliebenen Platten der Umrandung sichergestellt.
•
Um den Brunnen wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen
(Abschleifen der Metallplatte, Versiegelung und Anstrich, neue Abdeckplatten)
werden Kosten i.H.v. ca. 16.000,-€ anfallen. Weiterhin wäre es unabdinglich,
eine tägliche Reinigung des Brunnensvorzunehmen, deren Kostenvon der Stadt
aufzubringen wären.
Da dieser Brunnen auf Grund seines Standortes ständig einem Vandalismus
ausgesetzt ist und die Ver- und Entsorgungsanlagen (Wasser, Strom und
Abwasser)verlegt werden müssen,wird vorgeschlagen, diesen Brunnengänzlich
abzureißen und die sich ergebene Fläche zu plattieren.
In einen Gespräch mit HerrtSchlesinger,der Urheberrechte an diesem Brunnen
geltend machen kann, erklärte sich dieser mit dem Abrisseinverstanden unter
der Vorraussetzung, dass nach dem Abrissnichts mehr an dieser Stelle an den
Brunnen erinnert.
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