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Beschlussvorlage (Abriss des Brunnens vor dem real.- Warenhaus, Erftstadt-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
364 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
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Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister »a: 822-20/2374/So V An den Rat der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung Amt: 9/0lfSj 82 BeschIAusf.: 822 Datum: 28.02.2005 zur Vorberatung an den Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Abriss des Brunnens vor dem real.- Warenhaus, Erftstadt-Liblar Finanzielle Die Vorlage berührt den Wirtschaflsplan auf der Ausgabenseite. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 16.06.2004 Auswirkungen: des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft fo/f Beschlussentwurf: • Der sich vor dem Haupteingang zum real,- Markt in Erftstadt-Liblar befindliche Brunnen wird abgerissen. Der jetzige Standort wird in Angleichung zur übrigen Fläche plattiert. Begründung: Im Zusammenhang mit dem Bau des seinerzeitigen Extra-Warenhauses, betrieben von Herrn Ludwig Stolz, jetzt reol-. wurde von dem Erftstädter Künstler Jan Schlesinger der Brunnen entworfen und gebaut. Die Gestaltung des Platzes vor dem Haupteingang in unmittelbarer Nähe zum Rathaus war Bestandteil der Planung für das Warenhaus. Die Finanzierung des Brunnenbaues erfolgte im Rahmen der Gesamtmaßnahme durch die Firma GEG. Als Ergebnis des Zusammenspiels von Planung, künstlerischer Gestaltung des Platzes und Finanzierung der Maßnahme konnte im Verlauf der Jahre festgestellt werden, dass die mechanische" und elektrische Steuerung des Brunnens, mit der wesentliche Elemente des künstlerischen Entwurfs verwirklicht wurden, sich in der Praxis als äußerst störanfällig erwies. Da die Grundstücksfläche auf der sich der Brunnen befindet, ehemals zum Gelände des Warenhauses gehörte, erfolgt die Versorgung des Brunnens mit P: \~?? \ R??n \ VORT,A(.;F.N\ RRTlNNF.N RF'.ZU.. - . nor. Strom und Wasserüber den Anschlussraum des Warenhauses. Bereits kurz nach der Inbetriebnahme des Brunnens in Jahre 1994 wurde festgestellt. dass der Brunnen eingeschränkt funktionstüchtig ist. Darüber hinaus ist er nur unzureichend vor Vandalismusschäden geschützt. Seitensdes Bauherrn, der Fa. GEG,wurde der Brunnen im Jahre 1997der Stadt zurSchenkung angeboten. Erstnach Vermessung des Platzesvor reot- und dem Abschluß eines Tauschvertrages konnte dann dieser Brunnen in das Eigentum der Stadt übergehen. Alle Kosten der Reinigungen und Instandsetzungen wurden von der Stadt übernommen. • Im Laufe der Jahre wurden dann vermehrt Zerstörungen an dem Brunnen festgestellt. Insbesondere traten immerwieder Beschädigungen an den beiden Pumpen out. weil sehr viel Unrat in den Brunnen geworfen wurde. Aber auch Schmierereien sorgten für einen unordentlichen Anblick, was erfahrungsgemäß zu weiteren Verunreinigungen und Zerstörungen führte. Um diesem entgegenzutreten erklärte ~ ein im Erftstadt-Center ansässiger Geschäftsmann seine Bereitschaft, die Patenschaft über diesen Brunnen zu übernehmen. Da ober alleine die Reinigungskosten im Laufe der Zeit seine ursprünglichen Vorstellungen weitaus übertrafen, gab er nach ca. zwei Jahren diese Patenschaft auf. Im Sommer 2003 wurde die Umrandung des Brunnens durch vandalierende Jugendliche total zerstört.Da mit weiteren Zerstörungenzu rechnen war, wurden die noch verbliebenen Platten der Umrandung sichergestellt. • Um den Brunnen wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen (Abschleifen der Metallplatte, Versiegelung und Anstrich, neue Abdeckplatten) werden Kosten i.H.v. ca. 16.000,-€ anfallen. Weiterhin wäre es unabdinglich, eine tägliche Reinigung des Brunnensvorzunehmen, deren Kostenvon der Stadt aufzubringen wären. Da dieser Brunnen auf Grund seines Standortes ständig einem Vandalismus ausgesetzt ist und die Ver- und Entsorgungsanlagen (Wasser, Strom und Abwasser)verlegt werden müssen,wird vorgeschlagen, diesen Brunnengänzlich abzureißen und die sich ergebene Fläche zu plattieren. In einen Gespräch mit HerrtSchlesinger,der Urheberrechte an diesem Brunnen geltend machen kann, erklärte sich dieser mit dem Abrisseinverstanden unter der Vorraussetzung, dass nach dem Abrissnichts mehr an dieser Stelle an den Brunnen erinnert. - P: \ R?? \ R:;>:;:>n \ V(TRT.Är:F.N\ RRrlNNF.N RF.Jl.. T .. - . nnr.