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Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ - Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,3 kB
Datum
20.09.2012
Erstellt
04.10.12, 20:31
Aktualisiert
04.10.12, 20:31
Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“
- Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 4. Oktober 2012 Der Bürgermeister Beschluss über die 14. Sitzung des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 20.09.2012 im Ratssaal des Rathauses in Inden 3.2 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ - Aufstellungsbeschluss 57/2012 Frau Dechering erläutert kurz die Schwerpunkte. Die SPD-Fraktion fordert eine Dokumentation und Darstellung, in welchen Bereichen sich Einfriedungen in Höhe von 2m entlang von öffentlichen Verkehrsflächen befinden. Die UDB-Fraktion zeigt auf, dass mit dem vorgesehenen Änderungsvorschlag ein Großteil der Grundstücke mit Garagen bebaut werden kann. Der jeweilige zulässige Bereich von 6m zur Grundstückgrenze könnte auf 3m reduziert werden. Herr Zimmermann erklärt daraufhin, dass dieses überprüft wird. Allerdings kann man nicht alle Eventualitäten im Planungsrecht steuern. Bei einer Einschränkung des jetzt geltenden Baurechtes könnten von den betroffenen Anwohnern Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden. Der Vertrauensschutz greift 7 Jahre nach Rechtskraft eines jeweiligen Bebauungsplanes. (Nach Überprüfung seitens der Verwaltung ist die 1. Änderung des BPL Nr. 27 „Waagmühle“ am 30.06.2007 in Kraft getreten.) BM Schuster verweist aber auch darauf, dass die Grundstücke unter den alten Feststetzungen erworben wurden und auch nach Ablauf der 7 Jahre ein zwar kein rechtlich verankerter aber moralischer Vertrauensanspruch besteht. Zu den Einfriedungen erläutert Frau Dechering, dass sich bei der Bestandsaufnahme aufklären wird, wie viele Personen die Festsetzungen nicht eingehalten haben. Wenn Punkt 12.2 gestrichen wird, gibt es immer noch die Vorgaben aus dem Nachbarschaftsrecht und der BauO NW. Darauf wird einvernehmlich vereinbart, dass die TOP 3.2 und 3.3 zur weiteren Beratung in die Fraktionen zurückgegeben werden.