Daten
Kommune
Inden
Größe
7,3 kB
Datum
20.09.2012
Erstellt
04.10.12, 20:31
Aktualisiert
04.10.12, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 4. Oktober 2012
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 14. Sitzung
des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung
am 20.09.2012 im Ratssaal des Rathauses in Inden
3.2
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“
- Aufstellungsbeschluss
57/2012
Frau Dechering erläutert kurz die Schwerpunkte.
Die SPD-Fraktion fordert eine Dokumentation und Darstellung, in welchen Bereichen sich
Einfriedungen in Höhe von 2m entlang von öffentlichen Verkehrsflächen befinden.
Die UDB-Fraktion zeigt auf, dass mit dem vorgesehenen Änderungsvorschlag ein Großteil
der Grundstücke mit Garagen bebaut werden kann. Der jeweilige zulässige Bereich von 6m
zur Grundstückgrenze könnte auf 3m reduziert werden.
Herr Zimmermann erklärt daraufhin, dass dieses überprüft wird. Allerdings kann man nicht
alle Eventualitäten im Planungsrecht steuern.
Bei einer Einschränkung des jetzt geltenden Baurechtes könnten von den betroffenen
Anwohnern Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden. Der Vertrauensschutz greift
7 Jahre nach Rechtskraft eines jeweiligen Bebauungsplanes. (Nach Überprüfung seitens der
Verwaltung ist die 1. Änderung des BPL Nr. 27 „Waagmühle“ am 30.06.2007 in Kraft
getreten.) BM Schuster verweist aber auch darauf, dass die Grundstücke unter den alten
Feststetzungen erworben wurden und auch nach Ablauf der 7 Jahre ein zwar kein rechtlich
verankerter aber moralischer Vertrauensanspruch besteht.
Zu den Einfriedungen erläutert Frau Dechering, dass sich bei der Bestandsaufnahme
aufklären wird, wie viele Personen die Festsetzungen nicht eingehalten haben. Wenn Punkt
12.2 gestrichen wird, gibt es immer noch die Vorgaben aus dem Nachbarschaftsrecht und der
BauO NW.
Darauf wird einvernehmlich vereinbart, dass die TOP 3.2 und 3.3 zur weiteren Beratung in
die Fraktionen zurückgegeben werden.