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Beschlusstext (Satzung nach § 34 Abs 4, 3. BauGB für die Ortslage Lucherberg Obstwiese)

Daten

Kommune
Inden
Größe
6,3 kB
Datum
20.09.2012
Erstellt
04.10.12, 20:31
Aktualisiert
04.10.12, 20:31
Beschlusstext (Satzung nach § 34 Abs 4, 3. BauGB für die Ortslage Lucherberg Obstwiese)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 4. Oktober 2012 Der Bürgermeister Beschluss über die 14. Sitzung des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 20.09.2012 im Ratssaal des Rathauses in Inden 4. Satzung nach § 34 Abs 4, 3. BauGB für die Ortslage Lucherberg Obstwiese 60/2012 Auf Nachfrage erläutert BM Schuster, dass eine Bebauung der Grundstücke nur entlang der öffentlichen Verkehrsfläche Obstwiese nach Änderung der Satzung möglich ist. Der Eigentümer soll darauf hingewiesen werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig: Für die Grundstücke Gemarkung Lucherberg, Flur 2, Flurstücke 207,208, 209, 210, 284, 283, 212 und 366 teilweise wird das Verfahren zur Erstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4, 3. eingeleitet.