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Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 137, Erftstadt Kierdorf - Verlängerung Wiesenstraße - Festleuunq der Ablösunasbeträge)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
322 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 137, Erftstadt Kierdorf -
Verlängerung Wiesenstraße - Festleuunq der Ablösunasbeträge) Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 137, Erftstadt Kierdorf -
Verlängerung Wiesenstraße - Festleuunq der Ablösunasbeträge)

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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlich Az.: -65.4- V 8/ Os-4~ Amt: 65 An den Besch IAusf.: Werksausschuss Straßen Datum: 13.04.2005 65.4 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung • Betrifft: Vorhaben- und Erschließungsplan Verlängerung Wiesenstraße Festleuunq der Ablösunasbeträge Finanzielle Nr. 137, Erftstadt Kierdorf - Auswirkungen: Die Vorlage berührt den WPL Straßen auf der Einnahmeseite Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 13.04.2005 Beschlussentwurf. ~~~y t:/ 1. Im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 137 kann mit dem Vorhabenträger eine Ablösungsvereinbarung für die Erschließungsbeiträge geschlossen werden. Der Ablösebetrag je qm anrechenbare Verteilungsfläche beträgt 19,892205 Euro. • 2. Weiterhin kann im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 137 mit dem Vorhabenträger eine Ablösungsvereinbarung der Beträge für den Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft für die im Plangebiet liegenden Baugrundstücke geschlossen werden. Der Ablösungsbetrag je qm zulässige Grundfläche beträgt 4,635954 Euro. Begründung: Im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 137 in Erftstadt- Kierdorf soll mit dem Vorhabenträger eine Ablösungsvereinbarung abgeschlossen werden. Die Stadt / Stadtwerke stellen die öffentliche Erschließung her. Der Ablösungsbetrag der Erschließungsbeiträge errechnet sich, entsprechend Vorgaben der §§ 127 ff. Baugesetzbuches (BauGB) und Erschließungsbeitragssatzung, auf der Grundlage von Kostenvoranschlägen beträgt je qm Verteilungsfläche 19,892205 Euro. ,. , .~.- den der und Im Rahmen der städtebaulichen Planung ist ein ökologischer Fachbeitrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 137 erstellt worden. Danach ist es erforderlich, einen Ausgleich für die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft auf den im Plangebiet liegenden Baugrundstücken zu schaffen. Die Kosten sind auf den Vorhabenträger umzulegen. Verteilungsmaßstab ist, im Gegensatz zu den Erschließungsbeiträgen, nicht die anrechenbare Verteilungsfläche, sondern die zulässige Grundfläche; auf §§ 2 ff. der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach den §§ 135 a) bis c) BauGB wird verwiesen. Der daraus resultierende Ablösungsbetrag errechnet sich mit 4,635954 Euro/qm zulässige Grundfläche . ."., ~ • •