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Beschlussvorlage (Gegenüberstellung der Änderungen, Anlage 1)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
88 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
28.04.14, 18:37
Aktualisiert
28.04.14, 18:37
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Inhalt der Datei

Entgeltrichtlinien – Gegenüberstellung der Änderungen Anlage 1 zur Vorlage Nr. 150/2014 Altfassung Neufassung 3. (…) Hierbei wird unterschieden nach gewerblicher Nutzung, Nutzung durch ortsansässige Vereine und sonstigen Nutzern. 3. (…) Hierbei wird unterschieden nach gewerblicher Nutzung, Nutzung durch ortsansässige Vereine und sonstigen Nutzerinnen / Nutzern. 4. Die Vermieterin stellt dem Nutzer die Räumlichkeiten am Veranstaltungstag für 10 Stunden (inklusive Auf- und Abbau) zur Verfügung. Bei längerer Nutzungsdauer wird dem Mieter zusätzlich für jede angefangene Stunde der in der jeweils gültigen Preisliste aufgeführte Betrag in Rechnung gestellt. Für Zeitüberschreitungen der im Mietvertrag festgelegten Nutzungszeit können dem Veranstalter zusätzlich Kosten nach der jeweils gültigen Preisliste nachträglich in Rechnung gestellt werden. 4. Die Vermieterin stellt der Nutzerin / dem Nutzer die Räumlichkeiten am Veranstaltungstag für 10 Stunden (inklusive Auf- und Abbau) zur Verfügung. Bei längerer Nutzungsdauer wird der Mieterin / dem Mieter zusätzlich für jede angefangene Stunde der in der jeweils gültigen Preisliste aufgeführte Betrag in Rechnung gestellt. Für Zeitüberschreitungen der im Mietvertrag festgelegten Nutzungszeit können der Veranstalterin / dem Veranstalter zusätzlich Kosten nach der jeweils gültigen Preisliste nachträglich in Rechnung gestellt werden. 5. Der Dr.-Hans-Köster-Saal sowie der kleine Saal können Nutzern auf Antrag für Proben, die einer Aufführung unmittelbar dienen, zur Verfügung gestellt werden. 5. Der Dr.-Hans-Köster-Saal sowie der kleine Saal können Nutzerinnen und Nutzern auf Antrag für Proben, die einer Aufführung unmittelbar dienen, zur Verfügung gestellt werden. 7. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teilbetrags der Miete, wenn die Besucherzahl wesentlich hinter den Erwartungen des Mieters zurückbleibt. 7. Die Mieterin / Der Mieter hat keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teilbetrags der Miete, wenn die Besucherzahl wesentlich hinter den Erwartungen der Mieterin / des Mieters zurückbleibt. 8. Ist während einer Veranstaltung der Einsatz eines Haustechnikers für die Bedienung der Beschallungs/Beleuchtungsanlage erforderlich, wird dies zusätzlich nach der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. 8. Ist während einer Veranstaltung der Einsatz einer Haustechnikerin / eines Haustechnikers für die Bedienung der Beschallungs-/Beleuchtungsanlage erforderlich, wird dies zusätzlich nach der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Entgeltrichtlinien – Gegenüberstellung der Änderungen Anlage 1 zur Vorlage Nr. 150/2014 9. (…) Dieser Betrag wird erstattet, wenn der Nutzer den Reinigungsumbau mit 8 Arbeitsstunden (mindestens 4 Personen) selbst leistet. 9. (…) Dieser Betrag wird erstattet, wenn die Nutzerin / der Nutzer den Reinigungsumbau mit 8 Arbeitsstunden (mindestens 4 Personen) selbst leistet. 13. In Sonderfällen kann der Bürgermeister mit dem Nutzer ein von diesen Entgeltrichtlinien abweichendes Entgelt vereinbaren bzw. von der Erhebung eines Entgelts ganz oder teilweise absehen. Ein solcher liegt insbesondere vor, - wenn die Durchführung der Veranstaltung im öffentlichen Interesse / im besonderen Interesse der Bürger der Stadt Pulheim liegt, 13. In Sonderfällen kann die Bürgermeisterin / der Bürgermeister mit der Nutzerin / dem Nutzer ein von diesen Entgeltrichtlinien abweichendes Entgelt vereinbaren bzw. von der Erhebung eines Entgelts ganz oder teilweise absehen. Ein solcher liegt insbesondere vor, - wenn die Durchführung der Veranstaltung im öffentlichen Interesse / im besonderen Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Pulheim liegt, - wenn die Erhebung des Entgelts für den Veranstalter eine unzumutbare Härte bedeuten würde. - wenn die Erhebung des Entgelts für die Veranstalterin / den Veranstalter eine unzumutbare Härte bedeuten würde. 14. Die Umsatzsteuer wird zuzüglich der in der Preisliste genannten Beträge erhoben, wenn der Saal / das Foyer an einen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer für dessen unternehmerische Zwecke zur Verfügung gestellt wird. Auf die Erhebung der Umsatzsteuer kann verzichtet werden, wenn der unternehmerische Nutzer den Nachweis erbringt, dass er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt ist. 14. Die Umsatzsteuer wird zuzüglich der in der Preisliste genannten Beträge erhoben, wenn der Saal / das Foyer an ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen für dessen unternehmerische Zwecke zur Verfügung gestellt wird. Auf die Erhebung der Umsatzsteuer kann verzichtet werden, wenn die unternehmerische Nutzerin / der unternehmerische Nutzer den Nachweis erbringt, dass sie / er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt ist. (…) Nach § 19 UStG sind Kleinunternehmen, die nicht optieren, nicht umsatzsteuerpflichtig, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. (…) Nach § 19 UStG sind Kleinunternehmer, die nicht optieren, nicht umsatzsteuerpflichtig, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Entgeltrichtlinien – Gegenüberstellung der Änderungen Anlage 1 zur Vorlage Nr. 150/2014 Preisliste Grundmiete - gewerbliche Nutzer - Stadt und Vereine - private Nutzer Preisliste Grundmiete - gewerbliche Nutzungen - Stadt und Vereine - private Nutzungen Entgelt für Zusatzleistungen - Bedienung der technischen Anlagen durch Haustechniker / pro Stunde Entgelt für Zusatzleistungen - Bedienung der technischen Anlagen durch Haustechnikerinnen / Haustechniker / pro Stunde