Daten
Kommune
Pulheim
Größe
88 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
28.04.14, 18:37
Aktualisiert
28.04.14, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Entgeltrichtlinien – Gegenüberstellung der Änderungen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. 150/2014
Altfassung
Neufassung
3. (…)
Hierbei wird unterschieden nach gewerblicher Nutzung, Nutzung
durch ortsansässige Vereine und sonstigen Nutzern.
3. (…)
Hierbei wird unterschieden nach gewerblicher Nutzung, Nutzung
durch ortsansässige Vereine und sonstigen Nutzerinnen / Nutzern.
4. Die Vermieterin stellt dem Nutzer die Räumlichkeiten am
Veranstaltungstag für 10 Stunden (inklusive Auf- und Abbau) zur
Verfügung.
Bei längerer Nutzungsdauer wird dem Mieter zusätzlich für jede
angefangene Stunde der in der jeweils gültigen Preisliste
aufgeführte Betrag in Rechnung gestellt.
Für Zeitüberschreitungen der im Mietvertrag festgelegten
Nutzungszeit können dem Veranstalter zusätzlich Kosten nach der
jeweils gültigen Preisliste nachträglich in Rechnung gestellt werden.
4. Die Vermieterin stellt der Nutzerin / dem Nutzer die
Räumlichkeiten am Veranstaltungstag für 10 Stunden (inklusive
Auf- und Abbau) zur Verfügung.
Bei längerer Nutzungsdauer wird der Mieterin / dem Mieter
zusätzlich für jede angefangene Stunde der in der jeweils gültigen
Preisliste aufgeführte Betrag in Rechnung gestellt.
Für Zeitüberschreitungen der im Mietvertrag festgelegten
Nutzungszeit können der Veranstalterin / dem Veranstalter
zusätzlich Kosten nach der jeweils gültigen Preisliste nachträglich in
Rechnung gestellt werden.
5. Der Dr.-Hans-Köster-Saal sowie der kleine Saal können Nutzern
auf Antrag für Proben, die einer Aufführung unmittelbar dienen, zur
Verfügung gestellt werden.
5. Der Dr.-Hans-Köster-Saal sowie der kleine Saal können
Nutzerinnen und Nutzern auf Antrag für Proben, die einer
Aufführung unmittelbar dienen, zur Verfügung gestellt werden.
7. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Rückerstattung eines
Teilbetrags der Miete, wenn die Besucherzahl wesentlich hinter den
Erwartungen des Mieters zurückbleibt.
7. Die Mieterin / Der Mieter hat keinen Anspruch auf
Rückerstattung eines Teilbetrags der Miete, wenn die Besucherzahl
wesentlich hinter den Erwartungen der Mieterin / des Mieters
zurückbleibt.
8. Ist während einer Veranstaltung der Einsatz eines
Haustechnikers für die Bedienung der Beschallungs/Beleuchtungsanlage erforderlich, wird dies zusätzlich nach der
gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.
8. Ist während einer Veranstaltung der Einsatz einer
Haustechnikerin / eines Haustechnikers für die Bedienung der
Beschallungs-/Beleuchtungsanlage erforderlich, wird dies zusätzlich
nach der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.
Entgeltrichtlinien – Gegenüberstellung der Änderungen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. 150/2014
9. (…)
Dieser Betrag wird erstattet, wenn der Nutzer den
Reinigungsumbau mit 8 Arbeitsstunden (mindestens 4 Personen)
selbst leistet.
9. (…)
Dieser Betrag wird erstattet, wenn die Nutzerin / der Nutzer den
Reinigungsumbau mit 8 Arbeitsstunden (mindestens 4 Personen)
selbst leistet.
13. In Sonderfällen kann der Bürgermeister mit dem Nutzer ein von
diesen Entgeltrichtlinien abweichendes Entgelt vereinbaren bzw.
von der Erhebung eines Entgelts ganz oder teilweise absehen. Ein
solcher liegt insbesondere vor,
- wenn die Durchführung der Veranstaltung im öffentlichen
Interesse / im besonderen Interesse der Bürger der Stadt Pulheim
liegt,
13. In Sonderfällen kann die Bürgermeisterin / der Bürgermeister
mit der Nutzerin / dem Nutzer ein von diesen Entgeltrichtlinien
abweichendes Entgelt vereinbaren bzw. von der Erhebung eines
Entgelts ganz oder teilweise absehen. Ein solcher liegt
insbesondere vor,
- wenn die Durchführung der Veranstaltung im öffentlichen
Interesse / im besonderen Interesse der Bürgerinnen und Bürger
der Stadt Pulheim liegt,
- wenn die Erhebung des Entgelts für den Veranstalter eine
unzumutbare Härte bedeuten würde.
- wenn die Erhebung des Entgelts für die Veranstalterin / den
Veranstalter eine unzumutbare Härte bedeuten würde.
14. Die Umsatzsteuer wird zuzüglich der in der Preisliste genannten
Beträge erhoben, wenn der Saal / das Foyer an einen
vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer für dessen
unternehmerische Zwecke zur Verfügung gestellt wird.
Auf die Erhebung der Umsatzsteuer kann verzichtet werden, wenn
der unternehmerische Nutzer den Nachweis erbringt, dass er zum
Vorsteuerabzug nicht berechtigt ist.
14. Die Umsatzsteuer wird zuzüglich der in der Preisliste genannten
Beträge erhoben, wenn der Saal / das Foyer an ein
vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen für dessen
unternehmerische Zwecke zur Verfügung gestellt wird.
Auf die Erhebung der Umsatzsteuer kann verzichtet werden, wenn
die unternehmerische Nutzerin / der unternehmerische Nutzer
den Nachweis erbringt, dass sie / er zum Vorsteuerabzug nicht
berechtigt ist.
(…)
Nach § 19 UStG sind Kleinunternehmen, die nicht optieren, nicht
umsatzsteuerpflichtig, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf
entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 €
nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 €
voraussichtlich nicht übersteigen wird.
(…)
Nach § 19 UStG sind Kleinunternehmer, die nicht optieren, nicht
umsatzsteuerpflichtig, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf
entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 €
nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 €
voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Entgeltrichtlinien – Gegenüberstellung der Änderungen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. 150/2014
Preisliste
Grundmiete
- gewerbliche Nutzer
- Stadt und Vereine
- private Nutzer
Preisliste
Grundmiete
- gewerbliche Nutzungen
- Stadt und Vereine
- private Nutzungen
Entgelt für Zusatzleistungen
- Bedienung der technischen Anlagen durch Haustechniker
/ pro Stunde
Entgelt für Zusatzleistungen
- Bedienung der technischen Anlagen durch
Haustechnikerinnen / Haustechniker / pro Stunde