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Beschlusstext (Vorranggebiete für Windenergieanlagen in der Gemeinde Langerwehe; hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der Windpotentiale gemäß § 4.1 BauGB • Stellungnahme der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
135 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
16.10.14, 16:03
Aktualisiert
16.10.14, 16:03
Beschlusstext (Vorranggebiete für Windenergieanlagen in der Gemeinde Langerwehe;
hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der Windpotentiale gemäß § 4.1 BauGB
•	Stellungnahme der Gemeinde Inden)

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Gemeinde Inden Inden, 16. Oktober 2014 Der Bürgermeister Beschluss über die 1. Sitzung des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 25.09.2014 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 7. Vorranggebiete für Windenergieanlagen in der Gemeinde Langerwehe; hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der Windpotentiale gemäß § 4.1 BauGB • Stellungnahme der Gemeinde Inden BM Schuster erklärt vorab, dass es sich hierbei um das Problem handelt wie beim Windpark Echtz. Wir haben uns damals schon positioniert und behalten unsere Meinung bei. Auf Anregung der CDU-Fraktion wird bei der noch ausstehenden Stellungnahme zur Offenlage des Planverfahrens die Formulierung folgendermaßen abgeändert „Die Gemeinde Inden lehnt die Ausweisung der Fläche A zwischen Luchem und Echtz ab.“ Bei zwei Nein-Stimmen wird wie folgt beschlossen: Der in Anlage beigefügte Entwurf wird als Stellungnahme der Gemeinde Inden unter Berücksichtigung der o.g. Formulierung zum o.a. Verfahren bestätigt. 66/2014