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Beschlusstext (8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ • Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
136 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
16.10.14, 16:03
Aktualisiert
16.10.14, 16:03
Beschlusstext (8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“
•	Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 16. Oktober 2014 Der Bürgermeister Beschluss über die 1. Sitzung des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 25.09.2014 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 5.4 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ • Aufstellungsbeschluss Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird die Begründung unter Punkt 3.3 „Infrastrukturelle Versorgung“ um die Grundschule Lucherberg ergänzt. Bei drei Enthaltungen empfiehlt der Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung einstimmig dem Rat: Der Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“ wird im in der Anlage beigefügten Geltungsbereich geändert. Da mit der Änderung die zulässige Grundfläche nicht erweitert wird, die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4. Abs. 1 wird abgesehen. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt. Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 63/2014