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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
25.08.11, 20:38
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Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ wird gem. dem in
Anlage beigefügten Übersichtsplan geändert.
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Über die während der vorzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der
Bürger eingegangenen Anregungen wird gem. den im Anhang dargelegten
Beschlussvorschlägen beschlossen.
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Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ und der Entwurf der
Begründung werden mit folgender Änderung gebilligt: Der Bereich des Grünstreifens
entlang der L 12 wird als Mischfläche ausgewiesen. Die Entwürfe des Planes
(bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen) und der Begründung
werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange
sind über die Auslegung zu informieren.