Daten
Kommune
Inden
Größe
5,6 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
25.08.11, 20:38
Stichworte
Inhalt der Datei
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Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Inden wird in den Geltungsbereichen der
Bebauungspläne Nr. 27 „Waagmühle“ und Nr. 26 „Lärmschutzanlage II“ geändert.
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Auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da die
Unterrichtung und Erörterung bereits auf der Grundlage der Aufstellung der
Bebauungspläne Nr. 27 „Waagmühle“ und Nr. 26 „Lärmschutzanlage II“ erfolgt ist.
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Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird
gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung)
durchgeführt.
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Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich der
Bebauungspläne Nr. 27 „Waagmühle“ und Nr. 26 „Lärmschutzanlage II“ und der
Entwurf des Erläuterungsberichtes werden mit folgender Änderung gebilligt: Der
Grünstreifen entlang der L 12 wird reduziert und als Mischfläche ausgewiesen.
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Die Entwürfe des Planes und des Erläuterungsberichtes werden gem. § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich ausgelegt.