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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
25.08.11, 20:38
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Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ wird gem. dem in
Anlage beigefügten Übersichtsplan geändert.
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Über die während der vorzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der
Bürger eingegangenen Anregungen wird gem. den im Anhang dargelegten
Beschlussvorschlägen beschlossen.
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Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ und der Entwurf der
Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt. Die Entwürfe des Planes
(bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen) und der Begründung
werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange
sind über die Auslegung zu informieren.