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Beschlussvorlage (Kanalisation im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 137, Erftstadt- Kierdorf; Verlängerung Wiesenstraße Festlegung des Baukostenzuschusses gem. § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
240 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Beschlussvorlage (Kanalisation im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr.
137, Erftstadt- Kierdorf; Verlängerung Wiesenstraße
Festlegung des Baukostenzuschusses gem. § 6 der Allgemeinen
Entsorgungsbedingungen für Abwasser)

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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 65.4, öffentlich V 8105A6 Amt: BeschIAusf.: An den Werksausschuss 65 Stadtwerke 65.4 Datum:A']OY lCJoS- der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung • Betrifft: Kanalisation im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 137, Erftstadt- Kierdorf; Verlängerung Wiesenstraße Festlegung des Baukostenzuschusses gem. § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser Haushaltsrechtliche Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite. Beschlussentwurf: Der Baukostenzuschuss Kanal gemäss § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser wird im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 137 im Stadtteil Kierdorf -Verlängerung Wiesenstraße- auf 13,063382 Euro für Schmutzwasser und Oberflächenwasser je qm Verteilungsfläche festgelegt. Begründung: • Im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 137 in Erftstadt- Kierdorf, soll mit dem Vorhabenträger eine Ablösungsvereinbarung abgeschlossen werden. Die Stadt I Stadtwerke stellen die öffentliche Erschließung her. Dafür ist gem. § 6 der Allgemeinen Baukostenzuschuss festzulegen. Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Er beträgt auf Grund eines Kostenvoranschlages 13,063382 Euro für Schmutzwasser und Oberflächenwasser je qm Verteilungsfläche. Im Vorhabenund Erschließungsplan Nr. 137 ist eine zweigeschossige Bebauung zulässig. Somit ergibt sich je qrn Grundstücksfläche ein Baukostenzuschuss in Höhe von 16,982396 Euro.