Daten
Kommune
Pulheim
Größe
155 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
28.04.14, 18:37
Aktualisiert
28.04.14, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
169/2014
Erstellt am:
16.04.2014
Aktenzeichen:
III / 26 - Ba
Verfasser/in:
Herr Batist
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
06.05.2014
Rat
X
13.05.2014
Betreff
Herstellung eines Kunstrasenplatzes im Sportzentrum Pulheim
hier: Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
730.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
730.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
s. Beschlussvorschlag
ja
X nein
(nicht vollständig)
Vorlage Nr.: 169/2014 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt die Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 170.000 € bei dem
investiven Konto M26140302 - Erstellung eines Kunstrasenplatzes.
Die Deckung erfolgt aus dem investiven Konto M66110300 – Kanalsanierung Pulheim, Friedrich Ebert Str.
Erläuterungen
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2014 hat der Rat einen Betrag von 560.000 € für die Umwandlung
des Tennenplatzes im Sportzentrum Pulheim in einen Kunstrasenplatz zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag fußte auf
dem Angebot einer Fachfirma. Im Zuge der Entwurfsplanung, die einschließlich einer qualifizierten Kostenschätzung
durch den beauftragten Landschaftsarchitekten jetzt vorgelegt wurde, ist deutlich geworden, dass notwendige Leistungen hierin nicht bzw. nicht vollständig enthalten waren. Hierzu zählen z.B. Leistungen für Rückbaumaßnahmen sowie für
umlaufende Wegeflächen, aber auch Ausstattungsdetails wie z.B. eine Prallschutzbande für die Hockeynutzung. Darüber hinaus haben sich besondere Erfordernisse erst im Rahmen der fundierten Grundlagenermittlung ergeben (z.B.
zusätzliche Aufwendungen für die Entwässerung, die erst auf der Grundlage des eingeholten Bodengutachtens deutlich
wurden).
Die qualifizierte Kostenschätzung schließt mit einem Betrag von rd. 730.000 €. Somit ergibt sich gegenüber dem Haushaltsansatz ein Fehlbedarf von 170.000 €.
Die Verwaltung hat durch den Landschaftsarchitekten auch eine Planung entwickeln lassen, die die Herstellung des
Kunstrasenplatzes im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährleisten würde. Dies wäre jedoch mit erheblichen
Einschränkungen hinsichtlich der Ausgestaltung und Ausstattung des Platzes verbunden, die nachfolgend aufgeführt
sind:
o
o
o
Deutliche Reduzierung der Netto-Spielfläche von 101 m x 64 m auf 91,4 m x 55 m
Verzicht auf Buchten zur Einstellung von Trainingstoren (Fußball- und Hockey)
Verzicht auf umlaufende Prallschutzbande für Hockeynutzung
ca. 125.000 €
ca. 13.000 €
ca. 32.000 €
Von der Reduzierung der Spielfläche wird seitens des Landschaftsarchitekten jedoch abgeraten, da auf der Sportanlage
Fußball als Hauptnutzungsart vorgesehen ist und die Größe der reduzierten Variante für die Fußballnutzung als nicht
zufriedenstellend angesehen wird. Eine spätere Erweiterung / Vergrößerung der Fläche ist im Nachgang bautechnisch
nicht mehr möglich, so dass eine Entscheidung für die nächsten 20-25 Jahre getroffen wird.
Durch die aktuelle Topographie des Platzes ergibt sich für die heutige Platzfläche eine deutlich höhere Spielqualität und
bessere Ausnutzung der Flächen. Bei den “gewonnenen“ Rasenflächen in der kleineren Variante handele es sich demgegenüber um “verschenkte“ Spielfläche.
Der Verzicht auf die Einstellbuchten und die Prallschutzbande wird von der Sportabteilung und den betroffenen Vereinen
abgelehnt, da dies zur Folge hätte, dass die verschiedenen Trainingstore bei Nichtnutzung außerhalb des eigentlichen
Spielfeldes gelagert werden müssten.
Bei der Prallschutzbande handelt es sich zwar lt. dem Hockeyverband „nur“ um eine Empfehlung, es werden jedoch
Verletzungsrisiken für Zuschauer durch hart geschlagene Hockeybälle befürchtet.
Vorlage Nr.: 169/2014 . Seite 3 / 3
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel.
Die Deckung kann aus dem investiven Konto M66110300 - Kanalsanierung Pulheim, Friedrich Ebert Str. erfolgen, da die
für die Umsetzung erforderlichen Personalressourcen nicht zur Verfügung stehen. Die Maßnahme ist jedoch grundsätzlich erforderlich und muss im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2015 neu veranschlagt werden.