Daten
Kommune
Pulheim
Größe
187 kB
Datum
01.04.2014
Erstellt
28.03.14, 09:12
Aktualisiert
28.03.14, 09:12
Stichworte
Inhalt der Datei
AntaSe
4
Bezlrksregierung Köln
Bezhksregierung Köln. 50606 Köln
Oalum:27. Januar 2014
An die Schulen und Schulämter
im Regierungsbezirk Köln
Seite
I
von I
Aktenzeicfrcn:
48.08.01t42-RS414t12
per elektronischer Mail
Auskunft erteih:
Frau Mada-Lube Schmits
(Monteg'Donn€tstag)
Anmeldeverfahren an schulen der sekundarstufe I für
das
Schuljahr 2014IZO1S
Aufnahme von Kindern mit förmlich festgestelltem Badarf
an
yn(erpidagogischer untensfützung in die
schure
Runderlaß des Ministeriums frir schu-re uno "rig"r"ine
wäGrbildung runw vom
22.1.2014
gqiqeftrgte Bezugserrass des Ministeriums ftir schule
.H
weiterbildung NRW regätt die Modalitäten des nutnärrmeverfahrens und
von
Kindern mit festgesteütem Bedarf an sonoerpaoagogischer
UnterstüEung.
lch bitte um
MariaLuisc.Schmitz@brk.nm.de
Zimmer: C 218
Tebfon: (0211 141 - g1E7
Fax (0221) 147 - 3185
Zeughausstraße 2-i0,
50667 Köln
DB bb Kötn Hbt,
U-Bahn 3,4,5,16,18
bis Appellhofptatz
Besuchcreingang {Haup{pfode)
Zeughausstr.
Beachtung
der
Erraßrage
Aufnahmeverfahren an schu6n der sekundarsiufe
2014t2015.
im
anstehenden
t'iur das schurjahr
I
Telcfonische Sprecfrzeiten:
mo. - do.:8:30 - 15:00 Uhr
Besuchertag:
donnerstags: 8:30- J5:00 Uhr
(weitere Termine nach
lm Auftrag
gez.: Gertrud Bergkemper-Marks
Ver"inbarung)
Lende3kssc Düsseldorf
Flelaba
BLZ 3@ 500 00,
Kontonummer 965 60
IBAN:
DE34300500000000096560
BIC:WEI-AOEDD
Hauptsitr:
Zeqghaus$r.
2-1 0, 00667 Köln
Telefon: (0221) 141 - O
Fax: (02211 147 - 31 95
postEtelle@brk.
wrmn,
n rw.d6
bezng-koeln. nrw. de
:
23/ALl28L4
1.3:57
+49-2L1-58673676
.
Ministedum für Schula und Weiteftildung
aL/a2
S.
MStJ NRN
Ministerium für
$chule und Weiterbildung
dos Landes Nordrhein-Webtfalen
NRW 40190 DtlsseHorf
An die
Bezirksregierung
Amsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Mllnster
Jl,.lanuar2014
Seite I von 2
.
Akbnzeidren:
223
bei Antutort bitte angeben
nachrichtlich
an die Schulämter
Auskunfi erbiE
Helne Röagen
Aufnahme von Kindem mit förmllch fes$estelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in die allgemeine Schule
Anmeldeverfahrcn an Schulen der Sekundarctufe I für das Schuljahr 2014/2015
Tele,ion 02lt
Telefar(
58873723
0211 58W493727
heinz.roesgen@msw.
n
rw.de
Das Erste GeSetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention
in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz vom 05. November
2013) tritt zwar erst am 1. August 2014 in Kraft. Es entfaltet aber nach
den übergangsvorschriften in Artikel 2 Abs. 1 Nr. 1 bereits tMrkung für
das Aufnahmeverfahren auch an allgemeinen weiterführenden Schulen
zum Schulj ahr 201 41201 5.
Das Aufnahmeverfahren für Kinder mit bereits förmlich festgestelltem
Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung soll in der Ausbildungsund Prüfungsordnung für die Sekundarsfufe I geregelt werden. Den
Entwurf der Anderungsverordnung vom 5. September 2013 habe ich
.lhnen zugeleitet. Die Verordnung wird nicht rechtzeitig zum.Anmeldeverfahren an Schulen der Sekundarstufe I fOr das Schuljahr 201412015
in Kraft treten können. lch bitte daher, bei der Aufnahme von Kindern
mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an weiteilührenden
Schulen wie folgt zu verfahren:
Anscfirifr
Völkllnger Sträßä 49
40221 Dosseldorf
lst an der Schule Oin Angebot zum Gemeinsamen Lemen eingerichtet
und i$t eine Aufnahmekapazität filr Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bestimmt,
filhrt die Schulleiterin oder der Schulleiter ein eigenständiges Aufnahmeverfahren für diese Plätze durch. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Kapazität der Schule zur Aufnahme von $chülerinnen und
Schülern mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstüt-
Teleion
TElefax
0211 5887.40
0211 5Bw42zA
poststel le@msrrv. nnr,de
!vww.sdru[ni nish]ium.nrw.de
Öfienüiche Verkehrernittel:
$BahnanS8,S11,S28
(Völklinger StiaGe)
Rheinbahn Linien 704, 709
(Georgr.Schulhofif latz)
23/ill2AL4
L3:57
+49-21
L
-58673676
MSUJ NRW
zung, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über die Aufnahme gemäß $ 1 Ab$ätze 2 und 3 APO-S l. Hierbei haben die Kindei
Vorrang, für die diese Schule gemäß $ 19 AbsaU 5 n.F. Schulgesetz
Nordrhein-Westfalen (SchulG) durch die Schulauftichtsbehörde als ihrer Wohnung nächstgelegene allgemeine Schule der gewtlnschten
Schulforrn vorgeschlagen worden ist.
Das Anmeldeverfahren für Sctrülerinnen und Schtller mit festgestelltem
Bedarf an sonderpädagogischer Unterstükung wird zeitgleich mit dem
allgemeinen Anmeldevefahren nach $ 1 APO-S I durchgeflthrt. lst die
für Schtllerinnen und Sohüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpäda-
gogischer Unterstützung bestimmte.Auftrahmekapazität nach dem Anmeldeverfahren nicht ausgeschöpft, können freie Plätze in Abstimmung
mit der Schulaufsichtsbehörde erst dann an Schülerinnen und Schüler
ohne festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer U nterstüEung vergeben werden, wenn alle Schülerinnen und Schüler mit fes\gestelltem
Bedarf an sonderpädagogischer UnterstüEung, für die eine allgemeine
$chule ats Förderort vorgeschlagen worden ist, an einer Schule auf$enommen werden kdnnen.
Für die Begrenzung der Aufnahmekapazität nach $ 46 Absatz 4 Schul$
weise ich darauf hin, dass im Schuljahr 2Q1412015 gemäß Haushaltsgesetz 2014 der Klassenfrequenzrichtwert ftlr die Klasse 5 an Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien 27 betragen wird.
il.
Dieser Runderlass ist bis zum 31.Juli 2014 befristet. Er wird nicht im
Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung veröffentlicht.
lch bitte, die Schulämter. und die Schulen.entsprBchend zu informieren.
lhre Erfiahrungen mit dem Aufnahmeverfahren für das
Schuljahr
1OMäAß an Schulen der Sekundarstufe I bitte ich mlr nach Abschluss
des Verfahrens miEuteilen. Die Kommunalen Spitzenverbände erhalten
diesen Erlass mit der Bitte, ihre Mitgliedskommunen zu informieren ao*
we mit der Bitte, das Ministerium über ihre Erfahrungen zu. informieren.
Die Landschaftsverbände erhalten diesen Erlass zur lnformation.
S.
Selb 2 von 2
821A2