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Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 137/2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
187 kB
Datum
01.04.2014
Erstellt
28.03.14, 09:12
Aktualisiert
28.03.14, 09:12
Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 137/2014) Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 137/2014) Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 137/2014)

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Inhalt der Datei

AntaSe 4 Bezlrksregierung Köln Bezhksregierung Köln. 50606 Köln Oalum:27. Januar 2014 An die Schulen und Schulämter im Regierungsbezirk Köln Seite I von I Aktenzeicfrcn: 48.08.01t42-RS414t12 per elektronischer Mail Auskunft erteih: Frau Mada-Lube Schmits (Monteg'Donn€tstag) Anmeldeverfahren an schulen der sekundarstufe I für das Schuljahr 2014IZO1S Aufnahme von Kindern mit förmlich festgestelltem Badarf an yn(erpidagogischer untensfützung in die schure Runderlaß des Ministeriums frir schu-re uno "rig"r"ine wäGrbildung runw vom 22.1.2014 gqiqeftrgte Bezugserrass des Ministeriums ftir schule .H weiterbildung NRW regätt die Modalitäten des nutnärrmeverfahrens und von Kindern mit festgesteütem Bedarf an sonoerpaoagogischer UnterstüEung. lch bitte um MariaLuisc.Schmitz@brk.nm.de Zimmer: C 218 Tebfon: (0211 141 - g1E7 Fax (0221) 147 - 3185 Zeughausstraße 2-i0, 50667 Köln DB bb Kötn Hbt, U-Bahn 3,4,5,16,18 bis Appellhofptatz Besuchcreingang {Haup{pfode) Zeughausstr. Beachtung der Erraßrage Aufnahmeverfahren an schu6n der sekundarsiufe 2014t2015. im anstehenden t'iur das schurjahr I Telcfonische Sprecfrzeiten: mo. - do.:8:30 - 15:00 Uhr Besuchertag: donnerstags: 8:30- J5:00 Uhr (weitere Termine nach lm Auftrag gez.: Gertrud Bergkemper-Marks Ver"inbarung) Lende3kssc Düsseldorf Flelaba BLZ 3@ 500 00, Kontonummer 965 60 IBAN: DE34300500000000096560 BIC:WEI-AOEDD Hauptsitr: Zeqghaus$r. 2-1 0, 00667 Köln Telefon: (0221) 141 - O Fax: (02211 147 - 31 95 postEtelle@brk. wrmn, n rw.d6 bezng-koeln. nrw. de : 23/ALl28L4 1.3:57 +49-2L1-58673676 . Ministedum für Schula und Weiteftildung aL/a2 S. MStJ NRN Ministerium für $chule und Weiterbildung dos Landes Nordrhein-Webtfalen NRW 40190 DtlsseHorf An die Bezirksregierung Amsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Mllnster Jl,.lanuar2014 Seite I von 2 . Akbnzeidren: 223 bei Antutort bitte angeben nachrichtlich an die Schulämter Auskunfi erbiE Helne Röagen Aufnahme von Kindem mit förmllch fes$estelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in die allgemeine Schule Anmeldeverfahrcn an Schulen der Sekundarctufe I für das Schuljahr 2014/2015 Tele,ion 02lt Telefar( 58873723 0211 58W493727 heinz.roesgen@msw. n rw.de Das Erste GeSetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz vom 05. November 2013) tritt zwar erst am 1. August 2014 in Kraft. Es entfaltet aber nach den übergangsvorschriften in Artikel 2 Abs. 1 Nr. 1 bereits tMrkung für das Aufnahmeverfahren auch an allgemeinen weiterführenden Schulen zum Schulj ahr 201 41201 5. Das Aufnahmeverfahren für Kinder mit bereits förmlich festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung soll in der Ausbildungsund Prüfungsordnung für die Sekundarsfufe I geregelt werden. Den Entwurf der Anderungsverordnung vom 5. September 2013 habe ich .lhnen zugeleitet. Die Verordnung wird nicht rechtzeitig zum.Anmeldeverfahren an Schulen der Sekundarstufe I fOr das Schuljahr 201412015 in Kraft treten können. lch bitte daher, bei der Aufnahme von Kindern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an weiteilührenden Schulen wie folgt zu verfahren: Anscfirifr Völkllnger Sträßä 49 40221 Dosseldorf lst an der Schule Oin Angebot zum Gemeinsamen Lemen eingerichtet und i$t eine Aufnahmekapazität filr Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bestimmt, filhrt die Schulleiterin oder der Schulleiter ein eigenständiges Aufnahmeverfahren für diese Plätze durch. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Kapazität der Schule zur Aufnahme von $chülerinnen und Schülern mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstüt- Teleion TElefax 0211 5887.40 0211 5Bw42zA poststel le@msrrv. nnr,de !vww.sdru[ni nish]ium.nrw.de Öfienüiche Verkehrernittel: $BahnanS8,S11,S28 (Völklinger StiaGe) Rheinbahn Linien 704, 709 (Georgr.Schulhofif latz) 23/ill2AL4 L3:57 +49-21 L -58673676 MSUJ NRW zung, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über die Aufnahme gemäß $ 1 Ab$ätze 2 und 3 APO-S l. Hierbei haben die Kindei Vorrang, für die diese Schule gemäß $ 19 AbsaU 5 n.F. Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG) durch die Schulauftichtsbehörde als ihrer Wohnung nächstgelegene allgemeine Schule der gewtlnschten Schulforrn vorgeschlagen worden ist. Das Anmeldeverfahren für Sctrülerinnen und Schtller mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstükung wird zeitgleich mit dem allgemeinen Anmeldevefahren nach $ 1 APO-S I durchgeflthrt. lst die für Schtllerinnen und Sohüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpäda- gogischer Unterstützung bestimmte.Auftrahmekapazität nach dem Anmeldeverfahren nicht ausgeschöpft, können freie Plätze in Abstimmung mit der Schulaufsichtsbehörde erst dann an Schülerinnen und Schüler ohne festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer U nterstüEung vergeben werden, wenn alle Schülerinnen und Schüler mit fes\gestelltem Bedarf an sonderpädagogischer UnterstüEung, für die eine allgemeine $chule ats Förderort vorgeschlagen worden ist, an einer Schule auf$enommen werden kdnnen. Für die Begrenzung der Aufnahmekapazität nach $ 46 Absatz 4 Schul$ weise ich darauf hin, dass im Schuljahr 2Q1412015 gemäß Haushaltsgesetz 2014 der Klassenfrequenzrichtwert ftlr die Klasse 5 an Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien 27 betragen wird. il. Dieser Runderlass ist bis zum 31.Juli 2014 befristet. Er wird nicht im Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung veröffentlicht. lch bitte, die Schulämter. und die Schulen.entsprBchend zu informieren. lhre Erfiahrungen mit dem Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 1OMäAß an Schulen der Sekundarstufe I bitte ich mlr nach Abschluss des Verfahrens miEuteilen. Die Kommunalen Spitzenverbände erhalten diesen Erlass mit der Bitte, ihre Mitgliedskommunen zu informieren ao* we mit der Bitte, das Ministerium über ihre Erfahrungen zu. informieren. Die Landschaftsverbände erhalten diesen Erlass zur lnformation. S. Selb 2 von 2 821A2