Daten
Kommune
Pulheim
Größe
119 kB
Datum
01.04.2014
Erstellt
18.03.14, 09:36
Aktualisiert
18.03.14, 09:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
75/2014
Erstellt am:
06.02.2014
Aktenzeichen:
II/32
Verfasser/in:
Friedhelm Seibel
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
25.03.2014
Rat
X
01.04.2014
Betreff
Aufhebung der Satzung der Gemeinde Pulheim über den Erlass von Viehseuchenverordnungen vom 24.2.1976
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss über die Aufhebung der Satzung der Gemeinde
Pulheim über den Erlass von Viehseuchenverordnungen vom 24.2.1976
Vorlage Nr.: 75/2014 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Die o.a. Satzung ist durch Wegfall der gesetzlichen Grundlage entbehrlich. Das seinerzeitige Viehseuchengesetz ist
durch das Tierseuchengesetz ersetzt worden. Die Zuständigkeit liegt auf der unteren Verwaltungsebene bei den Kreisen
und kreisfreien Städten. Die Aufgaben werden durch die Veterinärämter wahrgenommen, zu den Aufgaben gehört u.a.
der Erlass von Tierseuchenverordnungen.