Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Aufhebung der Satzung der Gemeinde Pulheim über den Erlass von Viehseuchenverordnungen vom 24.2.1976)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
119 kB
Datum
01.04.2014
Erstellt
18.03.14, 09:36
Aktualisiert
18.03.14, 09:36
Beschlussvorlage (Aufhebung der Satzung der Gemeinde Pulheim über den Erlass von Viehseuchenverordnungen vom 24.2.1976) Beschlussvorlage (Aufhebung der Satzung der Gemeinde Pulheim über den Erlass von Viehseuchenverordnungen vom 24.2.1976)

öffnen download melden Dateigröße: 119 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 75/2014 Erstellt am: 06.02.2014 Aktenzeichen: II/32 Verfasser/in: Friedhelm Seibel Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 25.03.2014 Rat X 01.04.2014 Betreff Aufhebung der Satzung der Gemeinde Pulheim über den Erlass von Viehseuchenverordnungen vom 24.2.1976 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss über die Aufhebung der Satzung der Gemeinde Pulheim über den Erlass von Viehseuchenverordnungen vom 24.2.1976 Vorlage Nr.: 75/2014 . Seite 2 / 2 Erläuterungen Die o.a. Satzung ist durch Wegfall der gesetzlichen Grundlage entbehrlich. Das seinerzeitige Viehseuchengesetz ist durch das Tierseuchengesetz ersetzt worden. Die Zuständigkeit liegt auf der unteren Verwaltungsebene bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Die Aufgaben werden durch die Veterinärämter wahrgenommen, zu den Aufgaben gehört u.a. der Erlass von Tierseuchenverordnungen.