Daten
Kommune
Inden
Größe
7,8 kB
Datum
26.01.2012
Erstellt
16.02.12, 10:42
Aktualisiert
16.02.12, 10:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 16. Februar 2012
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 11. Sitzung
des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung
am 26.01.2012 im Ratssaal des Rathauses in Inden
3.2
Bauleitplanung der Stadt Düren
11/2012
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8/25 „Windpark Echtz“; Stand des
Verfahrens nach § 4.1 BauGB
21. Änderung des Flächennutzungsplanes; Stand des Verfahrens nach § 3.2
BauGB
- Stellungnahme der Gemeinde Inden
Herr Schuster weist daraufhin, dass der zu fassende Beschluss die alte Stellungnahme bzgl.
der Auswirkungen auf die Gemeinde Inden und den Anmerkungen zu der Ortslage Merken
aufrecht erhält. Es wird lediglich begründet, warum diese Bedenken nicht zurückgezogen
werden.
Der Ausschussvorsitzende räumt von 18.10 Uhr bis 18.20 Uhr eine Sitzungsunterbrechung
ein, um den Ausschussmitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich mit der Vorlage
auseinandersetzen zu können.
Herr Schuster legt auf Nachfrage dar, dass es zurzeit nicht relevant ist, ob die Stellungnahme
der Gemeinde Inden evtl. in einer Rechtsauseinandersetzung mit der Stadt Düren Erfolg
haben könnte. Wichtig sei es zum jetzigen Zeitpunkt, die Belange der Gemeinde Inden
deutlich zu formulieren. Auf eine Nachfrage der CDU-Fraktion, ob die Stellungnahme mit
der Gemeinde Langerwehe abgestimmt sei, antwortet Frau Dechering, dass eine Abstimmung
auf Verwaltungsebene vorgenommen wurde, ein Beschluss der politischen Gremien hier
jedoch noch nicht vorliege. Die SPD-Fraktion bittet um Vorlage der Stellungnahme der
Gemeinde Langerwehe. Bürgermeister Schuster sagt zu, diese zu besorgen.
Die Fraktion UDB Inden regt an, die Formulierung zur vorbelasteten Siedlungsentwicklung
zu verdeutlichen.
Der Ausschuss beschließt daraufhin unter Berücksichtigung der Anregung der Fraktion UDB
Inden einstimmig:
Die Bedenken der Gemeinde Inden bzgl. der Auswirkungen auf das Gemeindegebiet und die
Anmerkungen bleiben erhalten. Der Stadt Düren wird der in Anlage beigefügte Entwurf als
Stellungnahme zugesandt.