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Mitteilungsvorlage (Straßenbaumaßnahmen des Rhein-Erft-Kreises in Brauweiler Bernhardstraße und Mathildenstraße)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
86 kB
Datum
02.04.2014
Erstellt
24.03.14, 18:39
Aktualisiert
24.03.14, 18:39
Mitteilungsvorlage (Straßenbaumaßnahmen des Rhein-Erft-Kreises in Brauweiler
Bernhardstraße und Mathildenstraße)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 130/2014 Erstellt am: 18.03.2014 Aktenzeichen: IV / 66 Verfasser/in: Herr Kleine-Erwig Mitteilungsvorlage Gremium TOP Ausschuss für Tiefbau und Verkehr ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 02.04.2014 Betreff Straßenbaumaßnahmen des Rhein-Erft-Kreises in Brauweiler Bernhardstraße und Mathildenstraße Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Mitteilung 1. Bernhardstraße Der Tiefbau – und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.04.2013 die Entwurfsplanung zur Umgestaltung der Kreisstraße 25 (Bernhardstraße) in der Ortslage Brauweiler zustimmend zur Kenntnis genommen und den Rhein-ErftKreis gebeten auf Grundlage der Entwurfsplanung weitergehende Schritte zwecks Umsetzung der Maßnahme zu veranlassen. Der Rhein-Erft-Kreis und die Verwaltung hatten die für den Umbau benötigten Mittel für das Jahr 2015 veranschlagt. Wie der als Anlage beigefügten Mitteilungsvorlage 67/2014 des Rhein-Erft-Kreises entnommen werden kann, wurden die Fördermittel vom Land allerdings erst für das Jahr 2016 bewilligt, so dass die Umsetzung der Maßnahme sich entsprechend verzögert. 2. Mathildenstraße Im Rahmen der Abstufung der Mathildenstraße von einer Landes- zu einer Kreisstraße hat der Rhein-Erft-Kreis vom Land für unterbliebene Unterhaltungsmaßnahmen eine Ausgleichszahlung in Höhe von etwa 300.000 € erhalten und hieraus eine Unterhaltungsrückstellung gebildet. Der Rhein-Erft-Kreis beabsichtigt nunmehr im kommenden Sommer die Fahrbahndeckschicht der Mathildenstraße in der gesamten Ortslage – also bis etwas über den Knoten Mathildenstraße / Klottener Straße / Kastanienallee hinaus – zu erneuern. In Teilbereichen werden dabei auch Rinnen und unter der Deckschicht liegende Bestandteile des Fahrbahnaufbaus in dem erforderlichen Umfang erneuert. Die Maßnahme stellt folglich keine (komplette) Erneuerung der Straße dar. Der Zeitpunkt für eine derartige Maßnahme kann durch die geplante Maßnahme allerdings verschoben werden. Im Anschluss an die Deckenerneuerung wird der von der Stadt Pulheim schon lange gewünschte Fahrradschutzstreifen angelegt.