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Mitteilungsvorlage (Anlage: Mitteilungsvorlage 67/2014 des Rhein-Erft-Kreises zur Bernhardstraße)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
42 kB
Datum
02.04.2014
Erstellt
24.03.14, 18:39
Aktualisiert
24.03.14, 18:39
Mitteilungsvorlage (Anlage: Mitteilungsvorlage 67/2014 des Rhein-Erft-Kreises zur Bernhardstraße) Mitteilungsvorlage (Anlage: Mitteilungsvorlage 67/2014 des Rhein-Erft-Kreises zur Bernhardstraße)

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Rhein-Erft-Kreis Mitteilungsvorlage Der Landrat - öffentlich Drucksache 67/2014 Aktenzeichen: 66 federführendes Amt: 66 Amt für Straßenbau und Verkehr Antragsteller: 66 Beratungsfolge Verkehrsausschuss Termin Bemerkungen 26.02.2014 Umbau der K 25 (Bernhardstraße) in Pulheim-Brauweiler; Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 03.02.2014 Mitteilung: Zwischen der Stadt Pulheim und dem Rhein-Erft-Kreis besteht eine Planungsvereinbarung. Zur Realisierung der Maßnahme muss nun noch eine Durchführungsvereinbarung abgeschlossen werden. In der Mitteilungsvorlage Drs. 378/ 2013 (Beschlussüberwachung) hat die Verwaltung folgenden Sachstand mitgeteilt: „Der Entwurf der Verwaltungsvereinbarung liegt der Stadt Pulheim zur Prüfung vor. Die Baugrunduntersuchung sowie die ergänzende Vermessung sind abgeschlossen. Auf dieser Basis wurde die Ausführungsplanung inzwischen beauftragt. Der Einplanungsantrag wurde Mitte 2012 gestellt, eine Einplanungsmitteilung liegt noch nicht vor. Der Zuwendungsantrag wird baldmöglichst eingereicht.“ In der Mitteilungsvorlage Drs.466/ 2013 (Beschlussüberwachung) hat die Verwaltung dann folgenden Sachstand mitgeteilt: „Eine abschließende Rückäußerung der Stadt zum Entwurf der Verwaltungsvereinbarung liegt immer noch nicht vor. Es hat aber ein Versorgungsträgertermin mit Beteiligung der Stadt Pulheim stattgefunden. Der Einplanungsantrag wurde Mitte 2012 gestellt, eine Einplanungsmitteilung liegt noch nicht vor. Der Zuwendungsantrag wird baldmöglichst eingereicht.“ Mit der Drs. 466/ 2013 wollte die Verwaltung ausdrücken, dass ein unterzeichnungsreifer Vereinbarungstext zwischen den beiden Verwaltungen immer noch nicht abschließend abgestimmt werden konnte. Es gab und gibt keine grundlegenden Unterschiede in der Beurteilung des Sachverhalts. Es ging und geht lediglich um Detailformulierungen und technische Einzelheiten. Die beiden Verwaltungen arbeiten seit vielen Jahren überaus konstruktiv zusammen. Dies gilt auch für den Umbau der K 25 (Bernhardstraße). Die Kreisverwaltung bedauert es sehr, dass die Formulierung im Pulheimer Haupt- und Finanzausschuss zu Irritationen geführt hat. Die Kreisverwaltung wird sich darum bemühen, die Texte im Rahmen der Beschlussüberwachung so zu formulieren, dass hierdurch keine Irritationen oder Fehlinterpretationen auftreten können. Zu den Detailformulierungen und den technischen Einzelheiten wird zeitnah ein Verwaltungsgespräch stattfinden. Die Maßnahme wird beim Land voraussichtlich erst für 2016 eingeplant. Somit besteht kein Zeitdruck beim Abschluss der Durchführungsvereinbarung. Im Auftrag Berthold Rothe Baudezernent Mitteilungsvorlage 67/2014 Seite 2