Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
31.03.14, 18:39
Aktualisiert
31.03.14, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
120/2014
Erstellt am:
12.03.2014
Aktenzeichen:
IV/61-ro/wo
Verfasser/in:
Herr Rosenkranz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Umwelt- und Planungsausschuss
2
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
Termin
X
09.04.2014
X
13.05.2014
Betreff
Bebauungsplan Nr. 10 Pulheim 3. Änderung
Bereich: Industriestraße
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4a Abs.3 BauGB
- Siehe UPA vom 11.12.2013, TOP 6,
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 120/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den nach der Offenlage geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10 Pulheim
3. Änderung erneut auszulegen und erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (§ 4a Abs.3 Satz 1 und 3 BauGB). Dabei sollen Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können (§ 4a Abs.3 Satz 2 BauGB).
Erläuterungen
Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung am 13.12.2013, den Entwurf der 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Pulheim sowie den Entwurf seiner Begründung öffentlich auszulegen.
Die Auslegung fand statt in der Zeit vom 22.01.2014 bis 24.02.2014. Stellungnahmen zum ausgelegten Entwurf erhielt
die Verwaltung von Bürgern keine, von Behörden oder Trägern öffentlicher Belange vier.
Die Gasversorgungsgesellschaft Rhein-Erft und die Rheinische NETZGesellschaft teilen mit, dass gegen das Bebauungsplanverfahren keine Bedenken bestehen. Zu den Stellungnahmen der IHK zu Köln (T1 AUS) und des Rhein-ErftKreises (T2 AUS) nimmt die Verwaltung in der beigefügten Tabelle Stellung und macht – wo erforderlich – einen Abwägungsvorschlag. Auf die Tabelle wird verwiesen.
Folgt der Ausschuss - mehrheitlich - dem Vorschlag, die Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises zu berücksichtigen, ist
die Verwaltung zu beauftragen, den nach der Offenlage geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10 Pulheim 3.
Änderung erneut auszulegen und erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
einzuholen.