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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 10 Pulheim 3. Änderung Bereich: Industriestraße - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB einge- gangenen Stellungnahmen - Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs.3 BauGB - Siehe UPA vom 11.12.2013, TOP 6,)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
31.03.14, 18:39
Aktualisiert
31.03.14, 18:39
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 10 Pulheim 3. Änderung
Bereich: Industriestraße
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB einge-
  gangenen Stellungnahmen
- Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
  Belange gemäß § 4a Abs.3 BauGB
- Siehe UPA vom 11.12.2013, TOP 6,) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 10 Pulheim 3. Änderung
Bereich: Industriestraße
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB einge-
  gangenen Stellungnahmen
- Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
  Belange gemäß § 4a Abs.3 BauGB
- Siehe UPA vom 11.12.2013, TOP 6,)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 120/2014 Erstellt am: 12.03.2014 Aktenzeichen: IV/61-ro/wo Verfasser/in: Herr Rosenkranz Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Umwelt- und Planungsausschuss 2 ö. Sitzung Rat nö. Sitzung Termin X 09.04.2014 X 13.05.2014 Betreff Bebauungsplan Nr. 10 Pulheim 3. Änderung Bereich: Industriestraße - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen - Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs.3 BauGB - Siehe UPA vom 11.12.2013, TOP 6, Veranlasser/in / Antragsteller/in Investor / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 120/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst folgenden Beschluss: 1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den nach der Offenlage geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10 Pulheim 3. Änderung erneut auszulegen und erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (§ 4a Abs.3 Satz 1 und 3 BauGB). Dabei sollen Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können (§ 4a Abs.3 Satz 2 BauGB). Erläuterungen Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung am 13.12.2013, den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Pulheim sowie den Entwurf seiner Begründung öffentlich auszulegen. Die Auslegung fand statt in der Zeit vom 22.01.2014 bis 24.02.2014. Stellungnahmen zum ausgelegten Entwurf erhielt die Verwaltung von Bürgern keine, von Behörden oder Trägern öffentlicher Belange vier. Die Gasversorgungsgesellschaft Rhein-Erft und die Rheinische NETZGesellschaft teilen mit, dass gegen das Bebauungsplanverfahren keine Bedenken bestehen. Zu den Stellungnahmen der IHK zu Köln (T1 AUS) und des Rhein-ErftKreises (T2 AUS) nimmt die Verwaltung in der beigefügten Tabelle Stellung und macht – wo erforderlich – einen Abwägungsvorschlag. Auf die Tabelle wird verwiesen. Folgt der Ausschuss - mehrheitlich - dem Vorschlag, die Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises zu berücksichtigen, ist die Verwaltung zu beauftragen, den nach der Offenlage geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10 Pulheim 3. Änderung erneut auszulegen und erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.