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Beschlussvorlage (Tabelle)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
89 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
31.03.14, 18:39
Aktualisiert
31.03.14, 18:39
Beschlussvorlage (Tabelle) Beschlussvorlage (Tabelle)

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Inhalt der Datei

BP 10 Pulheim 3. Änderung Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB T 1 AUS Industrie- und Handelskammer zu Köln, Schreiben vom 17.01.2014 Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Die IHK kritisiert grundsätzlich die Umwandlung von GI-Flächen in GE-Flächen, da ein auf Kreisebene erarbeitetes Gewerbeflächen-EntWicklungskonzept Bedarf vor allem an großen, zusammenhängenden Industrieflächen belege. Die geplante dritte Änderung des BP 10 Pulheim sei für sie aber nachvollziehbar. Sie regt dennoch an, geeignete Ersatzflächen zu identifizieren und zu entwickeln, um eine industrielle Ansiedlung im Stadtgebiet weiterhin zu ermöglichen. Die Verwaltung begrüßt, dass die IHK gegen den Entwurf der 3. Änderung des BP 10 Pulheim keine Bedenken hat. Hinsichtlich der Kritik an der Umwandlung von GI-Flächen in GE-Flächen ist darauf hinzuweisen, dass von den insgesamt ca. 10,7 ha GI im Plangebiet lediglich 1,5 ha von dieser Baugebietsänderung erfasst werden. Damit verbleiben im Geltungsbereich des BP 10 ca. 9,2 ha GI-Fläche, auf denen ein Industriebetrieb angesiedelt werden könnte. Weitere bauleitplanerisch gesicherte GIReserven liegen im Brauweiler Bebauungsplan Nr. 66. Eine große GIB-Fläche als Reserve weist zusätzlich der Regionalplan westlich der K 6 aus. Bei entsprechender Bedarfslage könnten hier auch Industriegebietsflächen entwickelt werden (wie dies für einen Bauschutt-Recycling-Betrieb mit dem VEP 95 Pulheim geschah. Kein Beschluss erforderlich. T 2 AUS Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 26.02.2014 Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Der Rhein-Erft-Kreis äußert zunächst keine grundsätzlichen Bedenken oder Anregungen zum Bebauungsplanentwurf. Als Straßenbaulastträger der Venloer Straße (K 24) macht er aber seine förmliche Zustimmung zum Plan vom Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung abhängig, in der die Einzelheiten zur Anbindung des ex-Knauber-Grundstücks an die Venloer Straße geregelt sind. Wie der Rhein-Erft-Kreis in seiner Stellungnahme schreibt, befindet sich die Verwaltungsvereinbarung in der Abstimmung. Dem vorliegenden Entwurf der Vereinbarung soll die neu erarbeitete Ausführungsplanung der Grundstücksanbindung an die Venloer Straße als Anlage beigefügt werden. Diese Ausführungsplanung unterscheidet sich von der im Bebauungsplanentwurf festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche hinsichtlich der vorgesehenen Breite dadurch, dass ein zusätzlich geplanter 2,50 m breiter Radweg den Querschnitt der Erschließungsfläche auf 8,50 m vergrößert (im B-Plan 6,0 m). Außerdem soll gemäß Vereinbarungsentwurf nunmehr nicht Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt, die Stellungnahme zu berücksichtigen und den entsprechend geänderten Plan erneut auszulegen. Seite 1 von 2 BP 10 Pulheim 3. Änderung nur ein rechts Einfahren von der Venloer Straße, sondern – zumindest als Option für die Zukunft – auch ein rechts Rausfahren auf die Venloer Straße ermöglicht werden. Nach Auffassung der Verwaltung muss die in der vom Straßenbaulastträger geforderten Verwaltungsvereinbarung zu regelnde Gemeindstraßenanbindung ihre Grundlage auch in einer entsprechenden Verkehrsflächenfestsetzung im Bebauungsplan haben. Es wird daher vorgeschlagen, die Stellungnahme des RheinErft-Kreises insofern zu berücksichtigen, als die gemäß Ausbauplanung erforderlichen Flächen im Bebauungsplan festgesetzt werden. Der derart geänderte Plan ist dann noch einmal auszulegen. Seite 2 von 2