Daten
Kommune
Brühl
Größe
103 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
21.06.16, 13:09
Aktualisiert
21.06.16, 13:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Müller
61 26 10 0419
09.05.2016
583/2015
Betreff
Bebauungsplan 04.19 "Gewerbegebiet Berzdorfer Straße"
- Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Schaaf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober
2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung des Bebauungsplanes 04.19 "Gewerbegebiet
Berzdorfer Straße" und die Aufstellung der 41. FNP-Änderung.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
im Norden
durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 1928, 2029, 2030, 2031, 2005,
2003, 2004, 2000, 2053, 1963, 2067, 2068, weiter durch den rechten
Winkel, gebildet auf der westlichen Grenze des Flurstücks 2050, von
dessen Fußpunkt entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 2050 bis zu
seinem nordwestlichen Grenzpunkt und weiter entlang der nördlichen
Grenze des Flurstücks 2050,
im Osten
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 2050, 1893 und 2010,
im Süden
durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 2010 und 2009,
im Westen
durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 2009 und 1928.
Der Flächeninhalt beträgt 4,4 ha.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Drucksache 583/2015
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Erläuterungen:
An der Berzdorfer Straße gilt derzeit der Bebauungsplan 04.02 „Engeldorfer Straße“, der
Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten
Sortimenten festsetzt. Es handelt sich insgesamt um ca. 6.300m² Verkaufsfläche plus
ca. 3.800m² Verkaufsfläche Bau-, Heimwerker- und Gartenmarkt. Im westlichen Teil des
Bebauungsplans ist ein Mischgebiet festgesetzt.
Die an der Berzdorfer Straße ansässigen Einzelhandelsnutzungen wurden in den letzten
Jahren in Teilen aufgegeben bzw. befinden sich in einem baulich desolaten Zustand. Die
Betreiber/Eigentümer der Flächen haben in den letzten Jahren mehrere Versuche
unternommen, neue Konzepte für eine Aufwertung des Standortes zu etablieren. Um dies
zu unterstützen, hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 19. Juni 2012
den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 04.15 "Sondergebiet Berzdorfer Straße"
gefasst. Planerisches Ziel der Aufstellung war es, für die angedachte Neuordnung des
Sondergebietes geringere Verkaufsflächen festzusetzen und zur Regelung der Sortimente
die Brühler Liste zu etablieren.
In der Zwischenzeit wurde für das Gebiet Brühl-Ost das Rahmenplankonzept erstellt,
welches verschiedene Szenarien zur Flächenentwicklung des gesamten Gebiets darstellt.
Die Inhalte und Ergebnisse der Rahmenplanung wurden dem Ausschuss für
Stadtentwicklung und Umwelt am 8. Juni 2015 und im Rahmen einer Bürgerbeteiligung
der Öffentlichkeit am 9. September 2015 vorgestellt.
Sowohl von den kommunalen Entscheidungsgremien als auch von der Bevölkerung wurde
die Variante II der Rahmenplanung Brühl-Ost bevorzugt, welche u.a. die Aufgabe des
Einzelhandelsstandorts an der Berzdorfer Straße und die Verlagerung in Teilen an die
südlich gelegene Lise-Meitner-Straße vorsieht. Der Rat der Stadt Brühl hat zudem in
seiner Sitzung am 25. April 2016 die Verlagerung des Einzelhandels von der Berzdorfer
Straße an die Lise-Meitner-Straße und die Schaffung eines Gewerbestandortes an der
Berzdorfer Straße beschlossen.
Durch die Verlagerung an die Lise-Meitner-Straße würde es zu einer wesentlichen
Reduzierung der Gesamtverkaufsfläche kommen. Darüber hinaus wäre dieser Standort
aufgrund seiner Nähe zur Wohnbebauung als integrierter Standort zu betrachten. Der
Standort Lise-Meitner-Straße würde künftig den zentralen Nahversorgungsstandort in
Brühl-Ost darstellen.
In einem Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung Köln hat sich diese generell
positiv zu den Planungen geäußert und weitergehende Abstimmungsgespräche mit der
Nachbarstadt Wesseling angeregt..
Mit Verlagerung des Einzelhandels sollen die derzeitigen Sondergebietsflächen an der
Berzdorfer Straße als Gewerbeflächen überplant werden, mit dem Ziel Einzelhandel nur
ausnahmsweise in untergeordneter Form zuzulassen.
Drucksache 583/2015
Seite - 3 –
Die Flächen sollen im Normalverfahren entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan,
welcher die Flächen derzeit als Sondergebiet darstellt, soll in einem Parallelverfahren
geändert werden.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan