Daten
Kommune
Brühl
Größe
200 kB
Datum
20.06.2016
Erstellt
18.05.16, 13:28
Aktualisiert
24.05.16, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
50
Zimmermann
50/2 Zi
31.03.2016
148/2016
Betreff
Überplanmäßige Ausgabe für die Ausstattung von weiteren Unterkünften zur
Flüchtlingsunterbringung
Außerplanmäßige Ausgaben für den Sicherheitsdienst in Flüchtlingsunterkünften
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle 31500620/543100
31500420/521109
31500360/529102
31500610/529102
31500620/529102
31500630/529102
31500550/529102
57040000/544110
57040000/534201
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Burkhardt
Zons
Radermacher i.V. Biess
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe von 31.000 € bei Kostenstelle
31500620 (Containerunterkunft Bergerstraße), Sachkonto 543100 (20.000 €) bzw. bei
Kostenstelle 31500420 (angemietete Flüchtlingsunterkünfte), Sachkonto 521109 (11.000
€).
Der Rat beschließt weiterhin eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 450.000 € bei
Sachkonto 529102 und den Kostenstellen 31500360, 31500610, 31500620, 31500630
und 31500550 im Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen zur Umsetzung des
Sicherheitskonzepts.
Der Rat beschließt weiterhin eine überplanmäßige Ausgabe bei Kostenstelle 57040000,
Sachkonto 544110 (Kapitalertragssteuer) in Höhe von 88.500 € und eine Erhöhung bei
Kostenstelle 57040000, Sachkonto 534201 (Solidaritätszuschlag) in Höhe von 4.900 €.
Deckung:
Mehreinnahme bei KKK 57040000/465120 Gewinn Stadtwerke in Höhe von 574.400 €.
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Erläuterungen:
Aufgrund der erfolgten und prognostizierten Zuweisungen von Flüchtlingen musste und
muss die Stadt Brühl kurzfristig weitere Flüchtlingsunterkünfte zur Verfügung stellen:
•
•
•
Im Dezember 2015 wurden die Sporthalle des Max-Ernst-Gymnasiums sowie
der Gesamtschule an der Otto-Wels-Straße zur Unterbringung von
Flüchtlingen hergerichtet, um Obdachlosigkeit zu vermeiden.
Im Jahr 2016 werden zwei Containeranlagen zum gleichen Zweck errichtet.
Im Brühler Osten befindet sich eine Containeranlage mit 220 Plätzen im Bau.
An der Willy-Brandt-Straße (Brühl-West) werden die bestehenden Containereinheiten abgerissen und in größerem Umfang (224 Plätze) neu errichtet.
Ferner werden ständig neue Wohnungen angemietet, um dem Konzept der
dezentralen Unterbringung nachzukommen. So konnten beispielsweise elf
Wohnungen von der Gebausie in der Matthäusstraße angemietet werden.
Diese Wohnungen sind noch zu renovieren und auszustatten.
Überplanmäßige Ausgabe zur Ausstattung und Renovierung neuer Unterkünfte
Während für den Containerbau an der Willy-Brandt-Straße zunächst ausreichende
finanzielle Mittel für die Betriebs- und Geschäftsausstattung von 135.000 € (Vorlage
78/2016) überplanmäßig bereit gestellt wurden, sind für die Containereinheiten in BrühlOst (An der alten Zuckerfabrik 100) per Dringlichkeitsbeschluss (Vorlage 552/2015)
lediglich 50.000 € überplanmäßig bereit gestellt worden. Da diese Mittel für die Betriebsund Geschäftsausstattung in 2015 nicht verwendet werden konnten, wurden sie nach
2016 übertragen.
Benötigt werden für Brühl-Ost finanzielle Mittel von 130.000 €. Die davon investiven
Aufwendungen in Höhe von 110.000 € können einerseits durch eine
Ermächtigungsübertragung der genannten 50.000 € aus 2015 und andererseits aus
Einsparungen/Minderausgaben von 60.000 € aus dem Bereich Hochbau finanziert
werden. Die konsumtiven Aufwendungen von 20.000 € für beispielsweise
Küchenutensilien und Bettwäsche sind 2016 noch überplanmäßig bereitzustellen.
Für die Renovierung der elf Wohnungen in der Matthäusstraße werden 11.000 € benötigt
(Farbe, Tapeten, Bodenbelag usw.).
Ort
Kostenstelle Sachkonto
Containeranlage Brühl-Ost
31500620
543100
11 Wohnungen in der Matthäusstraße 31500420
521109
Summe
Kosten
20.000 €
11.000 €
31.000 €
Insgesamt ergibt sich der Betrag von 31.000 € im Ergebnishaushalt, der überplanmäßig
zur Verfügung gestellt werden muss.
Außerplanmäßige Ausgabe zur Umsetzung des Sicherheitskonzepts
Im Rahmen des Sicherheitskonzeptes sollen größere Unterkünfte durch einen
Sicherheitsdienst bewacht werden. Die entsprechenden Kosten konnten bisher nicht im
Haushalt 2016 eingeplant werden und sind außerplanmäßig bereitzustellen:
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Drucksache 148/2016
Ort
3-fach-Halle Gesamtschule
Sporthalle
Max-Ernst-Gymnasium
Containeranlage
An der alten Zuckerfabrik
Kostenstelle Sachkonto Kosten/Monat Kosten/Jahr
31500630
529102
30.000 €
180.000 €
31500610
529102
30.000 €
210.000 €
31500620
529102
30.000 €
60.000 €
450.000 €
Summe
Eine Deckungsmöglichkeit besteht bei:
Bezeichnung
Gewinnrücklageentnahme Stadtwerke
Kostenstelle
57040000
Sachkonto
465120
Grundsätzlich erfolgt die Betreuung der Flüchtlinge durch die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Verwaltung sowie durch den Einsatz von ehrenamtlichen Integrationslotsen
und den so genannten Ehrenamtspaten, für die auch entsprechende Büroräume
eingerichtet wurden/werden. In Hallen-Unterkünften auf Schulgelände sieht das
Sicherheitskonzept
zudem
einen
dauerhaften
Einsatz
von
professionellen
Sicherheitsdiensten vor.
In den drei größeren Nicht-Hallen-Unterkünften (Containeranlage Brühl-Ost und BrühlWest sowie ehemaliger Rheinischer Hof), die in 2016 bezugsfertig werden, soll laut
Sicherheitskonzept im Containerdorf Brühl-Ost ein Sicherheitsunternehmen für zwei
Monate eingesetzt werden. In den anderen beiden Objekten wird eigenes Personal in den
ersten zwei Monaten auch Dienste an Wochenenden und an Feiertagen absolvieren. Die
Hausmeister bzw. die Sozialarbeiter/innen oder die ehrenamtlichen Kräfte werden dann
abwechselnd stundenweise eingesetzt werden. Die in den Containeranlagen lebenden
Menschen haben im Gegensatz zu den Hallenunterkünften eigene Zimmer, so dass die
Privatsphäre gewahrt ist. Nach zwei Monaten der Eingewöhnung sollte der Sicherheitsund Zusatzdienst entbehrlich werden, auch weil in den Containeranlagen und dem
ehemaligen Rheinischen Hof vor allem Personen untergebracht werden, die sich bereits
längere Zeit in Deutschland befinden und die durch das bei der Stadt Brühl bereits
vorhandene Betreuungskonzept (s.u. „innere Sicherheit“) eine erste Integration erfahren
haben.
Neben dem Einsatz von Sicherheitsdiensten erfolgt eine enge Kooperation mit der Polizei,
die ständig Informationen über die städtischen Unterkünfte erhalten. Nach deren
Information ist die Gesamtzahl der Straftaten in Brühl von 2014 auf 2015 zurückgegangen.
Die Beteiligung von Flüchtlingen an Straftaten betrug in Brühl vom 01.01.2015 bis
24.02.2016 circa 1 % der Delikte.
Durch präventive Maßnahmen gelingt eine Vermeidung von Straftaten und Problemen in
den Unterkünften.
Bei der Betreuung der Unterkünfte sind innere und äußere Sicherheit zu unterscheiden:
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Innere Sicherheit
Sowohl der Sicherheitsdienst, als auch die Hausmeister
zugewiesenen Patinnen und Paten dienen den Flüchtlingen
und kontrollieren die bestehenden Regelungen. So erfolgt
unter anderem auch eine Kontrolle hinsichtlich der
Rettungswege.
und die den Unterkünften
als erste Ansprechpersonen
durch den Sicherheitsdienst
festgelegten Flucht- und
In den vergangenen Monaten konnte eine gute Vertrauensbasis geschaffen werden: Bei
auftretenden Problemen wird die Verwaltung unverzüglich informiert und sofortige
Gegenmaßnahmen ergriffen. Auch an Wochenenden und Feiertagen ist die Kooperation
gesichert. Der Sicherheitsdienst ist angewiesen, in bestimmten Fallkonstellationen die
Polizei zwingend hinzuzuziehen.
Deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fahren, vor allem auch nachts, die großen
städtischen Flüchtlingsunterkünfte an, um Sicherheit zu schaffen.
Die Bewohnerinnen und Bewohner der beiden Turnhallen werden aufgrund der dortigen
besonderen Wohnsituation durchgängig an 24 Stunden/Tag durch zwei Mitarbeiter/innen
eines Sicherheitsdienstes betreut, denn in Sporthallen gibt es wenig Privatsphäre und nur
wenig Rückzugsmöglichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner, so dass es in den
Hallen schneller zu Unruhen und Streitigkeiten kommen kann. Die hier lebenden
Menschen sind oftmals erst kurzzeitig in Deutschland und müssen notwendige
Regelungen erst erlernen (z.B. Hausordnung), damit ein für alle Seiten befriedigendes
Zusammenleben gewährleistet ist. Nach einer gefährlichen und langen Flucht (ggfs.
Traumatisierung) und einer vorausgehenden Unterbringung in einer großen
Erstaufnahmeeinrichtung des Landes kann sich bei einer weiteren Hallenunterbringung
schnell Frustration und Aggression entwickeln. Hinzu kommt die teilweise lange Wartezeit
bis zur Entscheidung über den Asylantrag und die noch bestehenden
Kommunikationsschwierigkeiten. Diesen Problemen gilt es präventiv entgegenzuwirken.
Das Betreuungskonzept der Stadt Brühl hat positive Auswirkungen auf die Sicherheit in
den Unterkünften. Die ständige Anwesenheit von Ansprechpartner/innen und ein
strukturierter Alltag sorgen für Zufriedenheit bei den Flüchtlingen. Die Menschen halten
sich durch die initiierten Sprachkurse inklusive Kinderbetreuung im „Interimskindergarten“
oftmals nicht in der Unterkunft auf. Die Spracherlangung ist der Schlüssel zur Integration
und notwendig, damit die Menschen ihre Sorgen und Nöte mitteilen können. Die
Kommunikation zwischen allen Beteiligten fördert das Zufriedenheitsgefühl und
verdeutlicht den Flüchtlingen, dass ihnen geholfen wird. Daher legt die Verwaltung
besonderen Wert auf die Sprachförderung.
Zukünftig werden auch drei Sozialarbeiter/innen in die Betreuung eingebunden. Sie haben
unter anderem die Aufgabe Konflikte zu lösen und bei der Arbeitssuche zu unterstützen.
Insgesamt wurde und wird das Personal zur Betreuung der Flüchtlinge aufgestockt
(Hausmeister, Koordination Ehrenamt Sozialarbeiter/innen).
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Zudem wird zukünftig die Möglichkeit der gemeinnützigen Arbeit nach § 5
Asylbewerberleistungsgesetz forciert, so dass vielen Flüchtlingen eine Beschäftigung
angeboten werden kann. Die gemeinnützige Arbeit stellt zudem eine erste Stufe zur
Eingliederung in eine Erwerbstätigkeit dar.
Kinder ab 6 Jahren unterliegen der Schulpflicht und besuchen eine Regelschule: 42 die
Grundschule und 60 die Sekundarstufe I z.T. mit Vorbereitungsklassen, 14 die
Berufsschulen mit Internationalen Förderklassen. Fast jedes zweite Grundschulkind nimmt
das Angebot der Offenen Ganztagsschule in Anspruch. Die Schulsozialarbeiterinnen des
Fachbereichs Kinder, Jugendpflege und Familie leisten hier einen wichtigen Beitrag.
Jüngere Kinder ab einem Jahr (derzeit 69 Kinder) besuchen z.T. entweder
Kindertageseinrichtungen oder das vom Jugendamt initiierte Brückenangebot des
„Interimskindergartens“ (insgesamt 40 Kinder werden in diesen Betreuungseinrichtungen
betreut).
Zuletzt fördern gemeinsame Aktivitäten, die oftmals von ehrenamtlichen Kräften
organisiert werden, das konfliktlose Zusammenleben in den Unterkünften.
Je besser u.a. die Sprachförderung und die Strukturierung des Alltags gelingen, desto
weniger Notwendigkeit besteht für die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes.
Äußere Sicherheit
Der Sicherheitsdienst, aber auch die weiteren o.g. Ansprechpersonen vor Ort sorgen
neben der Sicherheit innerhalb der Unterkünfte auch für die äußere Sicherheit, denn die
Verwaltung hat auch die Verpflichtung, die Bewohner/innen der städtischen Heime zu
schützen.
Das Thema Flüchtlinge wird seit 2015 in der Öffentlichkeit mit großem Interesse diskutiert
und trägt zum enormen ehrenamtlichen Engagement in der Flüchtlingsarbeit bei, jedoch
auch zu Neugier in der Bevölkerung. Die Menschen in den Flüchtlingsunterkünften jedoch
sind zu schützen, denn sie sind vielfach traumatisiert und benötigen Ruhe, um das Erlebte
zu verarbeiten. Der Sicherheitsdienst hat deshalb unter anderem die Aufgabe, die Ein- und
Ausgänge der Objekte zu sichern und die Berechtigung zum Zutritt zu den Heimen zu
kontrollieren.
Nach Mitteilung der Polizei besteht zwar aktuell kein Anlass zur Beunruhigung, jedoch ist
auch ein Schutz z.B. gegenüber politisch rechtsorientierten Gruppierungen
sicherzustellen.
Obwohl es bei den belegten Schulturnhallen durchweg gelungen ist, die Schulgelände von
den Flüchtlingsunterkünften zu trennen, liegen diese doch auf dem Schulgelände. Auch
zur Sicherung dieser speziellen Situation und zur Sicherheit der Schülerinnen und Schüler
ist die ständige Anwesenheit von Sicherheitspersonal in den belegten Schulturnhallen
notwendig.
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Deckung der außer- und überplanmäßigen Ausgaben
Zur Deckung der Mittel kann nur auf die Gewinnrücklage der Stadtwerke zurückgegriffen
werden. Eine dortige Gewinnrücklageentnahme ist jedoch mit 15% Kapitalertragssteuer
und hiervon nochmals mit 5,5 % Solidaritätssteuer belastet.
Eine Erhöhung der veranschlagten Gewinnrücklageentnahme führt daher zu einer
Steuermehrbelastung gegenüber Haushaltsplanung.