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Vorlage (Überplanmäßige Ausgabe für die Ausstattung von weiteren Unterkünften zur Flüchtlingsunterbringung Außerplanmäßige Ausgaben für den Sicherheitsdienst in Flüchtlingsunterkünften)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
200 kB
Datum
20.06.2016
Erstellt
18.05.16, 13:28
Aktualisiert
24.05.16, 18:26
Vorlage (Überplanmäßige Ausgabe für die Ausstattung von weiteren Unterkünften zur Flüchtlingsunterbringung
Außerplanmäßige Ausgaben für den Sicherheitsdienst in Flüchtlingsunterkünften) Vorlage (Überplanmäßige Ausgabe für die Ausstattung von weiteren Unterkünften zur Flüchtlingsunterbringung
Außerplanmäßige Ausgaben für den Sicherheitsdienst in Flüchtlingsunterkünften) Vorlage (Überplanmäßige Ausgabe für die Ausstattung von weiteren Unterkünften zur Flüchtlingsunterbringung
Außerplanmäßige Ausgaben für den Sicherheitsdienst in Flüchtlingsunterkünften) Vorlage (Überplanmäßige Ausgabe für die Ausstattung von weiteren Unterkünften zur Flüchtlingsunterbringung
Außerplanmäßige Ausgaben für den Sicherheitsdienst in Flüchtlingsunterkünften) Vorlage (Überplanmäßige Ausgabe für die Ausstattung von weiteren Unterkünften zur Flüchtlingsunterbringung
Außerplanmäßige Ausgaben für den Sicherheitsdienst in Flüchtlingsunterkünften) Vorlage (Überplanmäßige Ausgabe für die Ausstattung von weiteren Unterkünften zur Flüchtlingsunterbringung
Außerplanmäßige Ausgaben für den Sicherheitsdienst in Flüchtlingsunterkünften)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 50 Zimmermann 50/2 Zi 31.03.2016 148/2016 Betreff Überplanmäßige Ausgabe für die Ausstattung von weiteren Unterkünften zur Flüchtlingsunterbringung Außerplanmäßige Ausgaben für den Sicherheitsdienst in Flüchtlingsunterkünften Beratungsfolge Hauptausschuss Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle 31500620/543100 31500420/521109 31500360/529102 31500610/529102 31500620/529102 31500630/529102 31500550/529102 57040000/544110 57040000/534201 BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Burkhardt Zons Radermacher i.V. Biess Beschlussentwurf: Der Rat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe von 31.000 € bei Kostenstelle 31500620 (Containerunterkunft Bergerstraße), Sachkonto 543100 (20.000 €) bzw. bei Kostenstelle 31500420 (angemietete Flüchtlingsunterkünfte), Sachkonto 521109 (11.000 €). Der Rat beschließt weiterhin eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 450.000 € bei Sachkonto 529102 und den Kostenstellen 31500360, 31500610, 31500620, 31500630 und 31500550 im Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen zur Umsetzung des Sicherheitskonzepts. Der Rat beschließt weiterhin eine überplanmäßige Ausgabe bei Kostenstelle 57040000, Sachkonto 544110 (Kapitalertragssteuer) in Höhe von 88.500 € und eine Erhöhung bei Kostenstelle 57040000, Sachkonto 534201 (Solidaritätszuschlag) in Höhe von 4.900 €. Deckung: Mehreinnahme bei KKK 57040000/465120 Gewinn Stadtwerke in Höhe von 574.400 €. Seite - 2 – Drucksache 148/2016 Erläuterungen: Aufgrund der erfolgten und prognostizierten Zuweisungen von Flüchtlingen musste und muss die Stadt Brühl kurzfristig weitere Flüchtlingsunterkünfte zur Verfügung stellen: • • • Im Dezember 2015 wurden die Sporthalle des Max-Ernst-Gymnasiums sowie der Gesamtschule an der Otto-Wels-Straße zur Unterbringung von Flüchtlingen hergerichtet, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Im Jahr 2016 werden zwei Containeranlagen zum gleichen Zweck errichtet. Im Brühler Osten befindet sich eine Containeranlage mit 220 Plätzen im Bau. An der Willy-Brandt-Straße (Brühl-West) werden die bestehenden Containereinheiten abgerissen und in größerem Umfang (224 Plätze) neu errichtet. Ferner werden ständig neue Wohnungen angemietet, um dem Konzept der dezentralen Unterbringung nachzukommen. So konnten beispielsweise elf Wohnungen von der Gebausie in der Matthäusstraße angemietet werden. Diese Wohnungen sind noch zu renovieren und auszustatten. Überplanmäßige Ausgabe zur Ausstattung und Renovierung neuer Unterkünfte Während für den Containerbau an der Willy-Brandt-Straße zunächst ausreichende finanzielle Mittel für die Betriebs- und Geschäftsausstattung von 135.000 € (Vorlage 78/2016) überplanmäßig bereit gestellt wurden, sind für die Containereinheiten in BrühlOst (An der alten Zuckerfabrik 100) per Dringlichkeitsbeschluss (Vorlage 552/2015) lediglich 50.000 € überplanmäßig bereit gestellt worden. Da diese Mittel für die Betriebsund Geschäftsausstattung in 2015 nicht verwendet werden konnten, wurden sie nach 2016 übertragen. Benötigt werden für Brühl-Ost finanzielle Mittel von 130.000 €. Die davon investiven Aufwendungen in Höhe von 110.000 € können einerseits durch eine Ermächtigungsübertragung der genannten 50.000 € aus 2015 und andererseits aus Einsparungen/Minderausgaben von 60.000 € aus dem Bereich Hochbau finanziert werden. Die konsumtiven Aufwendungen von 20.000 € für beispielsweise Küchenutensilien und Bettwäsche sind 2016 noch überplanmäßig bereitzustellen. Für die Renovierung der elf Wohnungen in der Matthäusstraße werden 11.000 € benötigt (Farbe, Tapeten, Bodenbelag usw.). Ort Kostenstelle Sachkonto Containeranlage Brühl-Ost 31500620 543100 11 Wohnungen in der Matthäusstraße 31500420 521109 Summe Kosten 20.000 € 11.000 € 31.000 € Insgesamt ergibt sich der Betrag von 31.000 € im Ergebnishaushalt, der überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden muss. Außerplanmäßige Ausgabe zur Umsetzung des Sicherheitskonzepts Im Rahmen des Sicherheitskonzeptes sollen größere Unterkünfte durch einen Sicherheitsdienst bewacht werden. Die entsprechenden Kosten konnten bisher nicht im Haushalt 2016 eingeplant werden und sind außerplanmäßig bereitzustellen: Seite - 3 – Drucksache 148/2016 Ort 3-fach-Halle Gesamtschule Sporthalle Max-Ernst-Gymnasium Containeranlage An der alten Zuckerfabrik Kostenstelle Sachkonto Kosten/Monat Kosten/Jahr 31500630 529102 30.000 € 180.000 € 31500610 529102 30.000 € 210.000 € 31500620 529102 30.000 € 60.000 € 450.000 € Summe Eine Deckungsmöglichkeit besteht bei: Bezeichnung Gewinnrücklageentnahme Stadtwerke Kostenstelle 57040000 Sachkonto 465120 Grundsätzlich erfolgt die Betreuung der Flüchtlinge durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sowie durch den Einsatz von ehrenamtlichen Integrationslotsen und den so genannten Ehrenamtspaten, für die auch entsprechende Büroräume eingerichtet wurden/werden. In Hallen-Unterkünften auf Schulgelände sieht das Sicherheitskonzept zudem einen dauerhaften Einsatz von professionellen Sicherheitsdiensten vor. In den drei größeren Nicht-Hallen-Unterkünften (Containeranlage Brühl-Ost und BrühlWest sowie ehemaliger Rheinischer Hof), die in 2016 bezugsfertig werden, soll laut Sicherheitskonzept im Containerdorf Brühl-Ost ein Sicherheitsunternehmen für zwei Monate eingesetzt werden. In den anderen beiden Objekten wird eigenes Personal in den ersten zwei Monaten auch Dienste an Wochenenden und an Feiertagen absolvieren. Die Hausmeister bzw. die Sozialarbeiter/innen oder die ehrenamtlichen Kräfte werden dann abwechselnd stundenweise eingesetzt werden. Die in den Containeranlagen lebenden Menschen haben im Gegensatz zu den Hallenunterkünften eigene Zimmer, so dass die Privatsphäre gewahrt ist. Nach zwei Monaten der Eingewöhnung sollte der Sicherheitsund Zusatzdienst entbehrlich werden, auch weil in den Containeranlagen und dem ehemaligen Rheinischen Hof vor allem Personen untergebracht werden, die sich bereits längere Zeit in Deutschland befinden und die durch das bei der Stadt Brühl bereits vorhandene Betreuungskonzept (s.u. „innere Sicherheit“) eine erste Integration erfahren haben. Neben dem Einsatz von Sicherheitsdiensten erfolgt eine enge Kooperation mit der Polizei, die ständig Informationen über die städtischen Unterkünfte erhalten. Nach deren Information ist die Gesamtzahl der Straftaten in Brühl von 2014 auf 2015 zurückgegangen. Die Beteiligung von Flüchtlingen an Straftaten betrug in Brühl vom 01.01.2015 bis 24.02.2016 circa 1 % der Delikte. Durch präventive Maßnahmen gelingt eine Vermeidung von Straftaten und Problemen in den Unterkünften. Bei der Betreuung der Unterkünfte sind innere und äußere Sicherheit zu unterscheiden: Drucksache 148/2016 Seite - 4 – Innere Sicherheit Sowohl der Sicherheitsdienst, als auch die Hausmeister zugewiesenen Patinnen und Paten dienen den Flüchtlingen und kontrollieren die bestehenden Regelungen. So erfolgt unter anderem auch eine Kontrolle hinsichtlich der Rettungswege. und die den Unterkünften als erste Ansprechpersonen durch den Sicherheitsdienst festgelegten Flucht- und In den vergangenen Monaten konnte eine gute Vertrauensbasis geschaffen werden: Bei auftretenden Problemen wird die Verwaltung unverzüglich informiert und sofortige Gegenmaßnahmen ergriffen. Auch an Wochenenden und Feiertagen ist die Kooperation gesichert. Der Sicherheitsdienst ist angewiesen, in bestimmten Fallkonstellationen die Polizei zwingend hinzuzuziehen. Deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fahren, vor allem auch nachts, die großen städtischen Flüchtlingsunterkünfte an, um Sicherheit zu schaffen. Die Bewohnerinnen und Bewohner der beiden Turnhallen werden aufgrund der dortigen besonderen Wohnsituation durchgängig an 24 Stunden/Tag durch zwei Mitarbeiter/innen eines Sicherheitsdienstes betreut, denn in Sporthallen gibt es wenig Privatsphäre und nur wenig Rückzugsmöglichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner, so dass es in den Hallen schneller zu Unruhen und Streitigkeiten kommen kann. Die hier lebenden Menschen sind oftmals erst kurzzeitig in Deutschland und müssen notwendige Regelungen erst erlernen (z.B. Hausordnung), damit ein für alle Seiten befriedigendes Zusammenleben gewährleistet ist. Nach einer gefährlichen und langen Flucht (ggfs. Traumatisierung) und einer vorausgehenden Unterbringung in einer großen Erstaufnahmeeinrichtung des Landes kann sich bei einer weiteren Hallenunterbringung schnell Frustration und Aggression entwickeln. Hinzu kommt die teilweise lange Wartezeit bis zur Entscheidung über den Asylantrag und die noch bestehenden Kommunikationsschwierigkeiten. Diesen Problemen gilt es präventiv entgegenzuwirken. Das Betreuungskonzept der Stadt Brühl hat positive Auswirkungen auf die Sicherheit in den Unterkünften. Die ständige Anwesenheit von Ansprechpartner/innen und ein strukturierter Alltag sorgen für Zufriedenheit bei den Flüchtlingen. Die Menschen halten sich durch die initiierten Sprachkurse inklusive Kinderbetreuung im „Interimskindergarten“ oftmals nicht in der Unterkunft auf. Die Spracherlangung ist der Schlüssel zur Integration und notwendig, damit die Menschen ihre Sorgen und Nöte mitteilen können. Die Kommunikation zwischen allen Beteiligten fördert das Zufriedenheitsgefühl und verdeutlicht den Flüchtlingen, dass ihnen geholfen wird. Daher legt die Verwaltung besonderen Wert auf die Sprachförderung. Zukünftig werden auch drei Sozialarbeiter/innen in die Betreuung eingebunden. Sie haben unter anderem die Aufgabe Konflikte zu lösen und bei der Arbeitssuche zu unterstützen. Insgesamt wurde und wird das Personal zur Betreuung der Flüchtlinge aufgestockt (Hausmeister, Koordination Ehrenamt Sozialarbeiter/innen). Drucksache 148/2016 Seite - 5 – Zudem wird zukünftig die Möglichkeit der gemeinnützigen Arbeit nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz forciert, so dass vielen Flüchtlingen eine Beschäftigung angeboten werden kann. Die gemeinnützige Arbeit stellt zudem eine erste Stufe zur Eingliederung in eine Erwerbstätigkeit dar. Kinder ab 6 Jahren unterliegen der Schulpflicht und besuchen eine Regelschule: 42 die Grundschule und 60 die Sekundarstufe I z.T. mit Vorbereitungsklassen, 14 die Berufsschulen mit Internationalen Förderklassen. Fast jedes zweite Grundschulkind nimmt das Angebot der Offenen Ganztagsschule in Anspruch. Die Schulsozialarbeiterinnen des Fachbereichs Kinder, Jugendpflege und Familie leisten hier einen wichtigen Beitrag. Jüngere Kinder ab einem Jahr (derzeit 69 Kinder) besuchen z.T. entweder Kindertageseinrichtungen oder das vom Jugendamt initiierte Brückenangebot des „Interimskindergartens“ (insgesamt 40 Kinder werden in diesen Betreuungseinrichtungen betreut). Zuletzt fördern gemeinsame Aktivitäten, die oftmals von ehrenamtlichen Kräften organisiert werden, das konfliktlose Zusammenleben in den Unterkünften. Je besser u.a. die Sprachförderung und die Strukturierung des Alltags gelingen, desto weniger Notwendigkeit besteht für die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes. Äußere Sicherheit Der Sicherheitsdienst, aber auch die weiteren o.g. Ansprechpersonen vor Ort sorgen neben der Sicherheit innerhalb der Unterkünfte auch für die äußere Sicherheit, denn die Verwaltung hat auch die Verpflichtung, die Bewohner/innen der städtischen Heime zu schützen. Das Thema Flüchtlinge wird seit 2015 in der Öffentlichkeit mit großem Interesse diskutiert und trägt zum enormen ehrenamtlichen Engagement in der Flüchtlingsarbeit bei, jedoch auch zu Neugier in der Bevölkerung. Die Menschen in den Flüchtlingsunterkünften jedoch sind zu schützen, denn sie sind vielfach traumatisiert und benötigen Ruhe, um das Erlebte zu verarbeiten. Der Sicherheitsdienst hat deshalb unter anderem die Aufgabe, die Ein- und Ausgänge der Objekte zu sichern und die Berechtigung zum Zutritt zu den Heimen zu kontrollieren. Nach Mitteilung der Polizei besteht zwar aktuell kein Anlass zur Beunruhigung, jedoch ist auch ein Schutz z.B. gegenüber politisch rechtsorientierten Gruppierungen sicherzustellen. Obwohl es bei den belegten Schulturnhallen durchweg gelungen ist, die Schulgelände von den Flüchtlingsunterkünften zu trennen, liegen diese doch auf dem Schulgelände. Auch zur Sicherung dieser speziellen Situation und zur Sicherheit der Schülerinnen und Schüler ist die ständige Anwesenheit von Sicherheitspersonal in den belegten Schulturnhallen notwendig. Drucksache 148/2016 Seite - 6 – Deckung der außer- und überplanmäßigen Ausgaben Zur Deckung der Mittel kann nur auf die Gewinnrücklage der Stadtwerke zurückgegriffen werden. Eine dortige Gewinnrücklageentnahme ist jedoch mit 15% Kapitalertragssteuer und hiervon nochmals mit 5,5 % Solidaritätssteuer belastet. Eine Erhöhung der veranschlagten Gewinnrücklageentnahme führt daher zu einer Steuermehrbelastung gegenüber Haushaltsplanung.