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                    Erstellt
                        16.03.09, 14:40
                    Aktualisiert
                        30.08.11, 20:36
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                Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat:
1. den Fehlbetrag der Endkostenstelle „Abwasserbeseitigung“ in Höhe von
32.464 DM ( 16.599 € ) und
2. den Fehlbetrag der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“ in
Höhe von 330 DM ( 169 € ) als Verlustvortrag für die Vorkalkulation 2003 zu
berücksichtigen,
3. den Fehlbetrag der Endkostenstelle „Kleineinleiter“ in Höhe von 525 DM ( 268
€ ) nicht als Verlustvortrag für die Vorkalkulation 2003 zu berücksichtigen, weil
die Einnahme „Kleineinleiter“ entsprechend der Höhe der Abwasserabgabe
„Kleineinleiter“ ausgaben- bzw. kostendeckend anzusetzen ist.
Aufgrund der genannten Besonderheit ist der Fehlbetrag durch allgemeine
Haushaltsmittel auszugleichen.