Daten
Kommune
                    Brühl
                Größe
                        110 kB
                    Datum
                        09.06.2016
                    Erstellt
                        31.05.16, 15:45
                    Aktualisiert
                        31.05.16, 15:45
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/3
Schulz
61/3-schu
30.05.2016
231/2016
Betreff
Machbarkeitsstudie einer 4 Reinigungsstufe für die Kläranlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 95060 / 53800121
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Schiffer
Schaaf
i.V. Schiffer Jülich
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer 4. Reinigungsstufe für die Kläranlage der Stadt Brühl.
Erläuterungen:
Die Kläranlage Brühl hat eine Einleiterlaubnis nach §7 WHG und ist nach §58/2 LWG
genehmigt für 65.000 EW und ausgebaut mit mechanischer Reinigung, chemischer
Phosphatfällung, Nitrifikation und Denitrifikation für 81.000 EW.
Die Einleitungserlaubnis für die Kläranlage Brühl läuft zum 31.12.2016 ab.
Im Rahmen einer Begehung nach § 116 LWG im Sommer 2015 wurde seitens der BR
Köln signalisiert, dass es ohne eine 4 Reinigungsstufe nur einen Genehmigung für 1-3
Jahre geben wird. Unter diesem Gesichtspunkt wurde am 23.11.2016 im Rahmen eines
Gesprächstermins mit der BR Köln diskutiert, wie man mit dem Ablauf der Einleiterlaubnis
zum 31.12.2016 umgeht.
Eine mögliche 4. Reinigungsstufe beinhaltet nachfolgender Verfahrensvarianten zur
Elimination von Mikroschadstoffen:
Erläuterung:
PAK – Pulver-Aktiv-Kohle
GAK – Granulierte-Aktiv-Kohle
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Drucksache 231/2016
1. Anordnung der 4. Reinigungsstufe hinter den vorhandenen Nachklärbecken:
Verfahren:
Verfahrensstufen: .
Ozon
PAK
GAK
Ozon + GAK
Ozonerzeuger, Reaktionsbehälter, Sandfiltration
Kontaktbecken, Absetzbecken, Filtration
GAK-Filtration
Ozonerzeuger, Reaktionsbehälter, GAK-Filtration
2. Integration der 4. Reinigungsstufe in die vorh. Reinigungsstufen und Neubau einer
Filtration:
Verfahren:
PAK:
Verfahrensstufen: .
Dosierung der PAK in die vorhandenen Belebungsbecken,
Abtrennen der PAK mit dem Belebtschlamm in den
Nachklärbecken, Neubau einer nachgeschalteten Filtration
vorh.
Derzeit gibt es keine gesetzlichen Vorgaben für Kläranlagen zur Errichtung der 4.
Reinigungsstufe. Da ohne die 4. Reinigungsstufe die Ziele der WRRL jedoch nicht erreicht
werden können, erteilt die Bezirksregierung Köln für Kläranlagen ohne eine 4.
Reinigungsstufe derzeit Einleitungserlaubnisse für Zeiträume von 1 – 3 Jahren.
Erfahrungen mit verschiedenen Eliminationserfahren für Mikroschadstoffe (PAK, GAK,
Ozon, kombinierte Verfahren) liegen anhand einer Vielzahl von Versuchsanlagen und
einigen Kläranlagen mit ausgebauten 4. Reinigungsstufen vor.
Von ca. 60 Kläranlagen (u.a. KA Bonn und KA Wesseling) liegen inzwischen
Machbarkeitsstudien für die Elimination von Mikroschadstoffen vor. (Angabe BR Köln)
Die Erstellung von Machbarkeitsstudien für die Elimination von Mikroschadstoffen wird
vom Land NRW mit einem Zuschuss von 80% gefördert. Der Antrag ist an das MKULNV,
über die Bezirksregierung Köln zu stellen.
Der Auftrag zur Erstellung der Machbarkeitsstudie darf bei Förderungen erst nach
Vorliegen des Förderbescheides oder bei vorliegender Zustimmung des MKULNV zum
vorgezogenen Beginn erteilt werden.
Derzeit wird der Bau der 4. Reinigungsstufe vom Land mit einem Zuschuss von 70%
gefördert. Voraussetzung für die Förderungen ist, dass für die Kläranlage kein
Sanierungsbescheid vorliegt. Die Förderung wird ab 2017 auf 50% reduziert und
voraussichtlich in 2018 eingestellt.
Im Juli 2015 wurde eine Abwasserprobe der Kläranlage Brühl auf ca. 60 Mikroschadstoffe
untersucht. Ermittelt wurden u.a. Spuren von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden,
Duftstoffen, Lipidsenkern, Korrosionsschutzmitteln, etc.
Drucksache 231/2016
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Nach eingehender Diskussion aller Fakten stellt sich die Situation z. Zt. wie folgt dar:
Situation 1:
Die BR Köln würde auf Grundlage der aktuellen Einleiterlaubnis eine Verlängerung für 1-2
Jahre aussprechen. Diese 1-2 Jahre spiegeln den Zeitraum einer gesetzlichen Einführung
einer 4 Reinigungsstufe wider.
Nach Einführung der gesetzlichen Grundlage werden die Kläranlagenbetreiber mittels
Sanierungsbescheid aufgefordert, eine Erweiterung ihrer Kläranlagen mittels einer 4.
Reinigungsstufe durchzuführen.
Eine evtl. Förderung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Situation 2:
Die Stadt Brühl lässt eine Machbarkeitsstudie durchführen, um zu ermitteln, welcher
Reinigungsaufwand und welche Reinigungsart im Rahmen einer 4. Reinigungsstufe
notwendig ist. Die Machbarkeitsstudie wird mit 80% gefördert, ein möglicher frühzeitiger
Beginn dieser Machbarkeitsstudie wurde von der BR Köln in Aussicht gestellt.
Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird im Spätsommer 2016 mit der BR Köln diskutiert
und festgelegt, welche Bauart eingesetzt wird, um eine Reinigungsleistung zu erreichen,
die den Vorgaben der WRRL entspricht.
Wenn auf dieser Basis eine Auftragsvergabe für die Planung und Bau der 4.
Reinigungsstufe in 2016 erfolgt, kann diese Erweiterung mit 70% gefördert werden.
Ein möglicher Standort für die 4. Reinigungsstufe ist die derzeitige Ausgleichsfläche auf
dem Kläranlagengelände zwischen dem Ablaufbauwerk mit Hochwasserpumpwerk und
der südlichen Grundstückseinfriedung.
Die Kosten für eine Machbarkeitsstudie werden auf ca. 80.000,00 € geschätzt.