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Vorlage (Machbarkeitsstudie einer 4 Reinigungsstufe für die Kläranlage)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
110 kB
Datum
09.06.2016
Erstellt
31.05.16, 15:45
Aktualisiert
31.05.16, 15:45
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/3 Schulz 61/3-schu 30.05.2016 231/2016 Betreff Machbarkeitsstudie einer 4 Reinigungsstufe für die Kläranlage Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 95060 / 53800121 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Schiffer Schaaf i.V. Schiffer Jülich Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer 4. Reinigungsstufe für die Kläranlage der Stadt Brühl. Erläuterungen: Die Kläranlage Brühl hat eine Einleiterlaubnis nach §7 WHG und ist nach §58/2 LWG genehmigt für 65.000 EW und ausgebaut mit mechanischer Reinigung, chemischer Phosphatfällung, Nitrifikation und Denitrifikation für 81.000 EW. Die Einleitungserlaubnis für die Kläranlage Brühl läuft zum 31.12.2016 ab. Im Rahmen einer Begehung nach § 116 LWG im Sommer 2015 wurde seitens der BR Köln signalisiert, dass es ohne eine 4 Reinigungsstufe nur einen Genehmigung für 1-3 Jahre geben wird. Unter diesem Gesichtspunkt wurde am 23.11.2016 im Rahmen eines Gesprächstermins mit der BR Köln diskutiert, wie man mit dem Ablauf der Einleiterlaubnis zum 31.12.2016 umgeht. Eine mögliche 4. Reinigungsstufe beinhaltet nachfolgender Verfahrensvarianten zur Elimination von Mikroschadstoffen: Erläuterung: PAK – Pulver-Aktiv-Kohle GAK – Granulierte-Aktiv-Kohle Seite - 2 – Drucksache 231/2016 1. Anordnung der 4. Reinigungsstufe hinter den vorhandenen Nachklärbecken: Verfahren: Verfahrensstufen: . Ozon PAK GAK Ozon + GAK Ozonerzeuger, Reaktionsbehälter, Sandfiltration Kontaktbecken, Absetzbecken, Filtration GAK-Filtration Ozonerzeuger, Reaktionsbehälter, GAK-Filtration 2. Integration der 4. Reinigungsstufe in die vorh. Reinigungsstufen und Neubau einer Filtration: Verfahren: PAK: Verfahrensstufen: . Dosierung der PAK in die vorhandenen Belebungsbecken, Abtrennen der PAK mit dem Belebtschlamm in den Nachklärbecken, Neubau einer nachgeschalteten Filtration vorh. Derzeit gibt es keine gesetzlichen Vorgaben für Kläranlagen zur Errichtung der 4. Reinigungsstufe. Da ohne die 4. Reinigungsstufe die Ziele der WRRL jedoch nicht erreicht werden können, erteilt die Bezirksregierung Köln für Kläranlagen ohne eine 4. Reinigungsstufe derzeit Einleitungserlaubnisse für Zeiträume von 1 – 3 Jahren. Erfahrungen mit verschiedenen Eliminationserfahren für Mikroschadstoffe (PAK, GAK, Ozon, kombinierte Verfahren) liegen anhand einer Vielzahl von Versuchsanlagen und einigen Kläranlagen mit ausgebauten 4. Reinigungsstufen vor. Von ca. 60 Kläranlagen (u.a. KA Bonn und KA Wesseling) liegen inzwischen Machbarkeitsstudien für die Elimination von Mikroschadstoffen vor. (Angabe BR Köln) Die Erstellung von Machbarkeitsstudien für die Elimination von Mikroschadstoffen wird vom Land NRW mit einem Zuschuss von 80% gefördert. Der Antrag ist an das MKULNV, über die Bezirksregierung Köln zu stellen. Der Auftrag zur Erstellung der Machbarkeitsstudie darf bei Förderungen erst nach Vorliegen des Förderbescheides oder bei vorliegender Zustimmung des MKULNV zum vorgezogenen Beginn erteilt werden. Derzeit wird der Bau der 4. Reinigungsstufe vom Land mit einem Zuschuss von 70% gefördert. Voraussetzung für die Förderungen ist, dass für die Kläranlage kein Sanierungsbescheid vorliegt. Die Förderung wird ab 2017 auf 50% reduziert und voraussichtlich in 2018 eingestellt. Im Juli 2015 wurde eine Abwasserprobe der Kläranlage Brühl auf ca. 60 Mikroschadstoffe untersucht. Ermittelt wurden u.a. Spuren von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden, Duftstoffen, Lipidsenkern, Korrosionsschutzmitteln, etc. Drucksache 231/2016 Seite - 3 – Nach eingehender Diskussion aller Fakten stellt sich die Situation z. Zt. wie folgt dar: Situation 1: Die BR Köln würde auf Grundlage der aktuellen Einleiterlaubnis eine Verlängerung für 1-2 Jahre aussprechen. Diese 1-2 Jahre spiegeln den Zeitraum einer gesetzlichen Einführung einer 4 Reinigungsstufe wider. Nach Einführung der gesetzlichen Grundlage werden die Kläranlagenbetreiber mittels Sanierungsbescheid aufgefordert, eine Erweiterung ihrer Kläranlagen mittels einer 4. Reinigungsstufe durchzuführen. Eine evtl. Förderung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Situation 2: Die Stadt Brühl lässt eine Machbarkeitsstudie durchführen, um zu ermitteln, welcher Reinigungsaufwand und welche Reinigungsart im Rahmen einer 4. Reinigungsstufe notwendig ist. Die Machbarkeitsstudie wird mit 80% gefördert, ein möglicher frühzeitiger Beginn dieser Machbarkeitsstudie wurde von der BR Köln in Aussicht gestellt. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird im Spätsommer 2016 mit der BR Köln diskutiert und festgelegt, welche Bauart eingesetzt wird, um eine Reinigungsleistung zu erreichen, die den Vorgaben der WRRL entspricht. Wenn auf dieser Basis eine Auftragsvergabe für die Planung und Bau der 4. Reinigungsstufe in 2016 erfolgt, kann diese Erweiterung mit 70% gefördert werden. Ein möglicher Standort für die 4. Reinigungsstufe ist die derzeitige Ausgleichsfläche auf dem Kläranlagengelände zwischen dem Ablaufbauwerk mit Hochwasserpumpwerk und der südlichen Grundstückseinfriedung. Die Kosten für eine Machbarkeitsstudie werden auf ca. 80.000,00 € geschätzt.