Daten
Kommune
Brühl
Größe
104 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
21.06.16, 13:09
Aktualisiert
21.06.16, 13:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Müller
61 26 10 0418
10.05.2016
576/2015
Betreff
Bebauungsplan 04.18 "Südlich An der alten Zuckerfabrik / Sophie-Scholl-Straße"
- Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Schaaf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung des
Bebauungsplanes 04.18 "Südlich An der alten Zuckerfabrik / Sophie-Scholl-Straße".
Das Plangebiet umfasst in der Flur 24 die Flurstücke 340, 334, 330, 246, 237 und 338 tlw..
Das Plangebiet umfasst ca. 2,1 ha und ist folgendermaßen abgegrenzt:
im Norden
vom Grenzpunkt der Flurstücke 488, 682 und 338 rechtwinklig nach Osten
bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 340, von
hier nördlich entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 340 bis zum
Schnittpunkt einer 16,50 m Parallelen südlich der nördlichen Grenze des
Flurstücks 338, auf dieser Parallelen in östliche Richtung bis zum
Schnittpunkt mit der nördlichen Grenze des Flurstücks 340, weiter entlang
des Bogens bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 340, 338 und 3,
im Osten
vom Grenzpunkt der Flurstücke 340, 338 und 3 entlang der östlichen
Grenzen der Flurstücke 340 und 334,
im Süden
durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 334, 330 und 246,
im Westen
durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 246, 237, 330 und 338 bis
zum Grenzpunkt der Flurstücke 488, 682 und 338.
Drucksache 576/2015
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Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Für den vorliegenden Bereich und den Bereich nördlich der Straße An der alten
Zuckerfabrik hat der PStA in seiner Sitzung am 28. August 2014 einen
Aufstellungsbeschluss gefasst. Ziel des Aufstellungsbeschlusses war die Entwicklung der
Flächen als Gewerbestandort im Sinne des § 8 BauNVO. Um Störfaktoren zur
angrenzenden Wohnbebauung zu vermeiden, sollte der Standort als eingeschränktes
Gewerbegebiet entwickelt werden, d.h. es sollten sich nur nicht wesentlich störende
Gewerbebetriebe ansiedeln. Die nördliche Fläche ist mittlerweile als Bebauungsplan 04.08
"Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A rechtskräftig.
Für das hier betrachtete Plangebiet wurde das Verfahren aufgrund aktueller
Entwicklungen nicht weitergeführt. Aufgrund des hohen Drucks der Stadt Brühl,
Unterkünfte für Flüchtlinge bereitzustellen, hat der Rat in seiner Sitzung am 14. Dezember
2015 beschlossen, ein Containerdorf zur zentralen Unterbringung von Flüchtlingen auf
dem östlichen Teil des Plangebiets zu errichten.
Die Rahmenplanung Brühl-Ost stellt in ihrem Ergebnis die Flächen als Gewerbeflächen
dar. Gespräche mit der Bezirksregierung hatten jedoch zum Ergebnis, dass zur besseren
Integration des Standorts die Möglichkeit geprüft werden soll, ob die Flächen nicht auch
als Wohnbauflächen entwickelt werden können. Im gleichen Zeitraum wurde der
Verwaltung bekannt, dass im direkten Umfeld des Plangebiets, auf der Fläche des
ehemaligen Schlachthofs (Bergerstraße / Weißer Straße), die Entwicklung des Gebiets als
Wohnstandort geplant ist. Insbesondere der Betrieb Schlachthof stand einer Entwicklung
als Wohnbauflächen entgegen, da durch den Industriebetrieb Konflikte zu erwarten waren.
Durch die nun neue Planung von Wohnbebauung am ehemaligen Schlachthof besteht
dieses Konfliktpotential nicht mehr.
In Abweichung zu dem Aufstellungsbeschluss vom 28. August 2014 wird daher die
Entwicklung der westlichen Fläche als Allgemeines Wohngebiet und der östlichen Fläche
als Mischgebiet vorgeschlagen. Durch die Ausweisung Mischgebiet und Allgemeines
Wohngebiet soll eine städtebauliche Abstufung von gewerblichen Nutzungen, die das
Wohnen nicht stören, zu Wohnnutzungen erreicht werden. Die Ausweisung als
Mischgebiet ermöglicht zudem die Ansiedlung neuer gewerblicher Nutzungen, wie z.B.
Dienstleistungen, Läden, Gastronomie, Apotheken, o.ä., die bisher noch nicht in Brühl-Ost
vertreten sind.
Geplant ist eine Mischung aus Geschosswohnungsbau und Reihenhäusern. Entlang der
Bergerstraße soll eine drei- bis viergeschossige L-förmige Zeilenbebauung entstehen, um
die vorhandenen Lärmimmissionen der angrenzenden Gewerbebetriebe bzw. den
Verkehrslärm der Bergerstraße aus dem Gebiet herauszuhalten. Im Innenbereich ist eine
Auflockerung der Bauweise in Form von drei- bis viergeschossigen Stadtvillen
vorgesehen. Zur angrenzenden Wohnbebauung im Westen ist die Ausweisung von
zweigeschossigen Reihenhäusern geplant.
Drucksache 576/2015
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Die Flächen sollen im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung
nach § 13a BauGB entwickelt werden. Gemäß § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB darf ein
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren u.a. dann aufgestellt werden, wenn in ihm
eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird. Das Plangebiet
beträgt ca. 21.000 m², die zulässige Grundfläche wird daher deutlich unterhalb des
Schwellenwertes liegen. Der Flächennutzungsplan, welcher die Flächen derzeit als
gewerbliche Bauflächen darstellt, wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan BP 04.18
(2) Entwurf BP 04.18