Daten
Kommune
Brühl
Größe
130 kB
Datum
25.04.2016
Erstellt
19.04.16, 18:26
Aktualisiert
03.05.16, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
13
Müller
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
13.04.2016
170/2016
(145/2016)
Betreff
Rathaus B Steinweg
hier: Herbeiführung eines Ratsbürgerentscheids
Bezug: Rat 29.2.2016, HA 11.4.2016
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Dez. III / Dez. II
Zust. Dienststelle Kämmerer
Freytag
Brandt
Schiffer
Müller
RPA
Radermacher Kuhl
-gesehen-
FB 25
FB 30
Hilger
Dartsch
Beschlussentwurf:
1. Der Rat beschließt die Sanierung des denkmalgeschützten Rathauses am
Steinweg, den Abriss des Anbaus und die Errichtung eines barrierefreien Neubaus
nach neuestem energetischem Standard. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen
Architektenwettbewerb vorzubereiten.
2. Der Rat beschließt die Durchführung des Ratsbürgerentscheids „Neubau Rathaus
Steinweg“ mit folgender Fragestellung:
„Der Rat der Stadt Brühl hat den Abriss des Anbaus des Rathauses im Steinweg
und die Errichtung eines barrierefreien Neubaus nach neuestem energetischem
Standard beschlossen.
Stimmen Sie zu, dass dieser Neubau eine ca. 1.300 qm größere Nutzfläche haben
soll (Variante 3) als ein Neubau auf der Grundfläche des bisherigen Anbaus
(Variante 2), damit dort neben den Kundencentern der stadteigenen Firmen
Stadtwerke GmbH und Gebausie GmbH zusätzlich die Stadtbücherei und eine
großzügigere Bürgerberatung untergebracht werden können?“
3. Der Rat legt den Abstimmungstag fest auf Sonntag, 3. Juli 2016.
4. Der Rat beschließt die Begründung einschließlich der Kostendarstellung in der als
Anlage beigefügten Fassung und erteilt der Verwaltung die Freigabe, das
Abstimmungsheft ggf. nach Ergänzung der bis zum 6. Mai 2016 vorliegenden
Stellungnahmen der im Rat vertretenen Fraktionen in den Druck zu geben.
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Drucksache 170/2016
5. Der Rat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 27.000 € bei
Kostenstelle 12 13 00 00, Sachkonten 529100 (2.250 €), 543100 (6.250 €) und
543113 (18.500 €) zur Deckung der Kosten für Porto, Aufwandsentschädigungen
und Druck von Formularen und Stimmzetteln für die Durchführung des
Ratsbürgerentscheids.
Deckung: Kostenstelle 11 06 07 00, Sachkonto 529100, Ermächtigungsübertragung
von 2015 nach 2016 in Höhe von 27.000 € aus nicht verbrauchten
Dienstleistungsaufwendungen zur Vorbereitung des Umbaus von Rathaus B
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Bürgermeister gem. § 3 der Satzung zur
Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Brühl das Stadtgebiet in sechs
Stimmbezirke eingeteilt hat (siehe Anlage).
Erläuterungen:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 29.2.2016 beschlossen, einen Ratsbürgerentscheid unter
dem Titel „Neubau Rathaus Steinweg“ durchzuführen und den Bürgermeister mit der
Organisation und Vorbereitung beauftragt.
Der Bürgermeister schlägt
durchzuführen.
vor, die
Abstimmung noch
vor den
Sommerferien
Darüber hinaus sind in der Verwaltung eine Aussage bzw. eine Frage, die zur Abstimmung
gestellt werden soll, eine Begründung sowie eine Kostendarstellung erarbeitet worden, die
– zusammengefasst in einem Abstimmungsheft – dem Hauptausschuss in seiner Sitzung
am 11.4.2016 vorgelegt wurden.
In der HA-Sitzung wurde über einen Antrag der FDP-Fraktion, Vorlage Nr. 156/2016,
diskutiert. Aufgrund der Tatsache, dass lediglich mit einer Sanierung der beiden
Gebäudeteile die gewünschten Ziele – insbesondere die Barrierefreiheit - nicht erreicht
werden können, schlägt die FDP in ihrem Antrag vor, die von keiner Fraktion unterstützte
Lösung „Sanierung von Alt- und Anbau - Variante 1“ per Ratsbeschluss auszuschließen
und den Abriss des Anbaus im Vorfeld des Bürgerentscheids zu beschließen.
Dieser Vorschlag trägt auch dem Umstand Rechnung, dass es gesetzlich nicht möglich ist,
die Bürgerschaft im Rahmen der Abstimmung zwischen verschiedenen Varianten wählen
zu lassen. Es kann nur eine Variante zur Abstimmung gestellt werden, der man zustimmen
oder die man ablehnen kann. Durch ein Verfahren im Sinne des FDP-Antrags würde sich
bereits am Abstimmungstag ergeben, ob Variante 3 tatsächlich umgesetzt werden soll
oder ob doch die dann noch verbleibende Variante 2 zum Zuge kommen soll.
An dieser Stelle wird auch deutlich, dass der vom Rat vorgeschlagene Weg der
Entscheidungsfindung über Ratsbürgerentscheid sich unterscheidet von dem durch die
Bürgerschaft bzw. durch ein Bürgerbegehren initiierten Bürgerentscheid. So gibt es im
vorliegenden Fall bereits eine von der überwiegenden Mehrheit des Rates favorisierte
Lösung. Der Rat als das demokratisch gewählte Vertretungsorgan der Bürgerschaft
könnte aufgrund seiner in der Gemeindeverfassung verankerten Kompetenz eine
Entscheidung treffen. Aufgrund der Bedeutung des Projektes will der Rat aber die
Zustimmung der Bürgerschaft zu seinem Vorhaben einholen und hat daher auf freiwilliger
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Drucksache 170/2016
Basis entschieden, den Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zu geben, über das
vorgeschlagene Projekt abzustimmen.
Den Bürgerinnen und Bürgern, die mit diesem Verfahren nicht einverstanden sind, bleibt
es unbenommen, selber ein Bürgerbegehren zu initiieren und mit diesem ebenfalls in der
Gemeindeordnung verankerten Instrument der aktiven Bürgerbeteiligung einen eigenen
Vorschlag einzubringen. Insofern kann dem Rat nicht vorgeworfen werden, dass er im
Vorfeld für den von ihm selbst initiierten Ratsbürgerentscheid die aus seiner Sicht der
Klarheit dienende Voraussetzungen schafft.
Aufgrund der überwiegend positiven Aufnahme des FDP-Vorschlags wurden
Fragestellung und Begründung entsprechend überarbeitet. Darüber hinaus wurden im
Abstimmungsheft die in der HA-Sitzung geäußerten Änderungswünsche berücksichtigt
und der gesamte Text in eine allgemein verständliche Sprache „übersetzt“.
Die Kosten im Abstimmungsheft basieren auf einer aktualisierten und mit Stand 15.3.2016
vom beauftragten unabhängigen Gutachterbüro Hahn Helten + Thiemann Bauleitungs
GmbH, Aachen, übermittelten Kostenschätzung. Auf dieser Grundlage erfolgte
verwaltungsseitig eine Fortschreibung der Finanzierungs- und Folgekosten.
Das Abstimmungsheft/Informationsblatt wird gem. Satzung über die Durchführung von
Bürgerentscheiden in der Stadt Brühl allen Abstimmungsberechtigten mit der
Abstimmungsbenachrichtigung zugestellt. Um das Angebot der Kommunalen
Datenverarbeitungszentrale (KDVZ) auf Druck und Zustellung von dort aus in Anspruch
nehmen zu können, müsste der Umfang des Abstimmungsheftes auf zehn Din-A-4-Seiten
beschränkt werden. Das kann mit der vorliegenden Fassung nicht erreicht werden, sodass
eine Druckerei beauftragt werden muss. Der Druck soll in bunt und in einer Schriftgröße
von 12 Pt erfolgen.
Der als Anlage beigefügte Entwurf enthält die vorgeschriebenen Pflichtinhalte gemäß
Satzung sowie die bis zum Zustelltag der Ratsunterlagen eingegangenen Stellungnahmen
der Fraktionen. Falls weitere Änderungen gewünscht werden, kann hierüber in der Sitzung
beraten und entscheiden werden. Eine Freigabe erfolgt ausschließlich aufgrund der
Beschlusslage in der heutigen Sitzung.
Da für die Stellungnahmen der Fraktionen diese selbst verantwortlich sind und der Rat
hierauf keinen Einfluss hat, sind Änderungen in diesem Bereich auch noch nach der
Ratssitzung möglich, können aus drucktechnischen Gründen aber nur noch bis spätestens
6. Mai 2016 angenommen werden.
Die organisatorischen Arbeiten zur Durchführung der Abstimmung wurden bereits in
Angriff genommen. So wurde das Stadtgebiet gem. Satzung in sechs Stimmbezirke
eingeteilt (siehe Anlage) mit folgenden Wahllokalen:
Abstimmbezirk
01
Stadtteil/e
Brühl-Ost
02
Schwadorf
03
Badorf / Eckdorf /
Pingsdorf
Brühl-West
04
Bezeichnung
KITA „An der alten
Zuckerfabrik“
KITA Rasselbande
GemeinschaftsGrundschule Badorf
Astrid-LindgrenSchule
Anschrift
Sophie-Scholl-Str. 2
Hermann-Faßbender-Str.
2
Badorfer Str. 93
Rodderweg 93
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Drucksache 170/2016
05.1
05.2
06
Vochem / Kierberg /
Heide
Vochem / Kierberg /
Heide
Innenstadt
Barbara-Schule
Mühlenbach 65
Kath. Grundschule
Vochem
Rathaus B,
Bürgerberatung
St. Albert-Str. 2
Steinweg 1
Um den Abstimmungsberechtigten einen kürzeren Weg zum Abstimmungslokal zu
ermöglichen, wurde der Abstimmungsbezirk 5 „Vochem/Kierberg/Heide“ aufgrund der
örtlichen Gegebenheiten nochmals unterteilt.
Eine Abstimmung wird auch per Briefwahl ermöglicht. Ein Briefwahllokal wird im Rathaus,
Sitzungszimmer A 012, ab 6. Juni 2016 eingerichtet.
Da die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids zum Zeitpunkt der Aufstellung des
Haushaltsplanes 2016 noch nicht absehbar war, sind keine Mittel veranschlagt. Es ist
daher eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich, die mit Mitteln aus in 2015 nicht
verbrauchten Dienstleistungsaufwendungen zur Vorbereitung des Umbaus von Rathaus B
gedeckt werden können.
Anlage(n):
(1) Stimmbezirkseinteilung
(2) Abstimmungsheft