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Vorlage (Rathaus B Steinweg hier: Herbeiführung eines Ratsbürgerentscheids Bezug: Rat 29.2.2016, HA 11.4.2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
130 kB
Datum
25.04.2016
Erstellt
19.04.16, 18:26
Aktualisiert
03.05.16, 18:26
Vorlage (Rathaus B Steinweg
hier: Herbeiführung eines Ratsbürgerentscheids
Bezug: Rat 29.2.2016, HA 11.4.2016) Vorlage (Rathaus B Steinweg
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 13 Müller Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 13.04.2016 170/2016 (145/2016) Betreff Rathaus B Steinweg hier: Herbeiführung eines Ratsbürgerentscheids Bezug: Rat 29.2.2016, HA 11.4.2016 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Dez. III / Dez. II Zust. Dienststelle Kämmerer Freytag Brandt Schiffer Müller RPA Radermacher Kuhl -gesehen- FB 25 FB 30 Hilger Dartsch Beschlussentwurf: 1. Der Rat beschließt die Sanierung des denkmalgeschützten Rathauses am Steinweg, den Abriss des Anbaus und die Errichtung eines barrierefreien Neubaus nach neuestem energetischem Standard. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Architektenwettbewerb vorzubereiten. 2. Der Rat beschließt die Durchführung des Ratsbürgerentscheids „Neubau Rathaus Steinweg“ mit folgender Fragestellung: „Der Rat der Stadt Brühl hat den Abriss des Anbaus des Rathauses im Steinweg und die Errichtung eines barrierefreien Neubaus nach neuestem energetischem Standard beschlossen. Stimmen Sie zu, dass dieser Neubau eine ca. 1.300 qm größere Nutzfläche haben soll (Variante 3) als ein Neubau auf der Grundfläche des bisherigen Anbaus (Variante 2), damit dort neben den Kundencentern der stadteigenen Firmen Stadtwerke GmbH und Gebausie GmbH zusätzlich die Stadtbücherei und eine großzügigere Bürgerberatung untergebracht werden können?“ 3. Der Rat legt den Abstimmungstag fest auf Sonntag, 3. Juli 2016. 4. Der Rat beschließt die Begründung einschließlich der Kostendarstellung in der als Anlage beigefügten Fassung und erteilt der Verwaltung die Freigabe, das Abstimmungsheft ggf. nach Ergänzung der bis zum 6. Mai 2016 vorliegenden Stellungnahmen der im Rat vertretenen Fraktionen in den Druck zu geben. Seite - 2 – Drucksache 170/2016 5. Der Rat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 27.000 € bei Kostenstelle 12 13 00 00, Sachkonten 529100 (2.250 €), 543100 (6.250 €) und 543113 (18.500 €) zur Deckung der Kosten für Porto, Aufwandsentschädigungen und Druck von Formularen und Stimmzetteln für die Durchführung des Ratsbürgerentscheids. Deckung: Kostenstelle 11 06 07 00, Sachkonto 529100, Ermächtigungsübertragung von 2015 nach 2016 in Höhe von 27.000 € aus nicht verbrauchten Dienstleistungsaufwendungen zur Vorbereitung des Umbaus von Rathaus B 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Bürgermeister gem. § 3 der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Brühl das Stadtgebiet in sechs Stimmbezirke eingeteilt hat (siehe Anlage). Erläuterungen: Der Rat hat in seiner Sitzung am 29.2.2016 beschlossen, einen Ratsbürgerentscheid unter dem Titel „Neubau Rathaus Steinweg“ durchzuführen und den Bürgermeister mit der Organisation und Vorbereitung beauftragt. Der Bürgermeister schlägt durchzuführen. vor, die Abstimmung noch vor den Sommerferien Darüber hinaus sind in der Verwaltung eine Aussage bzw. eine Frage, die zur Abstimmung gestellt werden soll, eine Begründung sowie eine Kostendarstellung erarbeitet worden, die – zusammengefasst in einem Abstimmungsheft – dem Hauptausschuss in seiner Sitzung am 11.4.2016 vorgelegt wurden. In der HA-Sitzung wurde über einen Antrag der FDP-Fraktion, Vorlage Nr. 156/2016, diskutiert. Aufgrund der Tatsache, dass lediglich mit einer Sanierung der beiden Gebäudeteile die gewünschten Ziele – insbesondere die Barrierefreiheit - nicht erreicht werden können, schlägt die FDP in ihrem Antrag vor, die von keiner Fraktion unterstützte Lösung „Sanierung von Alt- und Anbau - Variante 1“ per Ratsbeschluss auszuschließen und den Abriss des Anbaus im Vorfeld des Bürgerentscheids zu beschließen. Dieser Vorschlag trägt auch dem Umstand Rechnung, dass es gesetzlich nicht möglich ist, die Bürgerschaft im Rahmen der Abstimmung zwischen verschiedenen Varianten wählen zu lassen. Es kann nur eine Variante zur Abstimmung gestellt werden, der man zustimmen oder die man ablehnen kann. Durch ein Verfahren im Sinne des FDP-Antrags würde sich bereits am Abstimmungstag ergeben, ob Variante 3 tatsächlich umgesetzt werden soll oder ob doch die dann noch verbleibende Variante 2 zum Zuge kommen soll. An dieser Stelle wird auch deutlich, dass der vom Rat vorgeschlagene Weg der Entscheidungsfindung über Ratsbürgerentscheid sich unterscheidet von dem durch die Bürgerschaft bzw. durch ein Bürgerbegehren initiierten Bürgerentscheid. So gibt es im vorliegenden Fall bereits eine von der überwiegenden Mehrheit des Rates favorisierte Lösung. Der Rat als das demokratisch gewählte Vertretungsorgan der Bürgerschaft könnte aufgrund seiner in der Gemeindeverfassung verankerten Kompetenz eine Entscheidung treffen. Aufgrund der Bedeutung des Projektes will der Rat aber die Zustimmung der Bürgerschaft zu seinem Vorhaben einholen und hat daher auf freiwilliger Seite - 3 – Drucksache 170/2016 Basis entschieden, den Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zu geben, über das vorgeschlagene Projekt abzustimmen. Den Bürgerinnen und Bürgern, die mit diesem Verfahren nicht einverstanden sind, bleibt es unbenommen, selber ein Bürgerbegehren zu initiieren und mit diesem ebenfalls in der Gemeindeordnung verankerten Instrument der aktiven Bürgerbeteiligung einen eigenen Vorschlag einzubringen. Insofern kann dem Rat nicht vorgeworfen werden, dass er im Vorfeld für den von ihm selbst initiierten Ratsbürgerentscheid die aus seiner Sicht der Klarheit dienende Voraussetzungen schafft. Aufgrund der überwiegend positiven Aufnahme des FDP-Vorschlags wurden Fragestellung und Begründung entsprechend überarbeitet. Darüber hinaus wurden im Abstimmungsheft die in der HA-Sitzung geäußerten Änderungswünsche berücksichtigt und der gesamte Text in eine allgemein verständliche Sprache „übersetzt“. Die Kosten im Abstimmungsheft basieren auf einer aktualisierten und mit Stand 15.3.2016 vom beauftragten unabhängigen Gutachterbüro Hahn Helten + Thiemann Bauleitungs GmbH, Aachen, übermittelten Kostenschätzung. Auf dieser Grundlage erfolgte verwaltungsseitig eine Fortschreibung der Finanzierungs- und Folgekosten. Das Abstimmungsheft/Informationsblatt wird gem. Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Brühl allen Abstimmungsberechtigten mit der Abstimmungsbenachrichtigung zugestellt. Um das Angebot der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale (KDVZ) auf Druck und Zustellung von dort aus in Anspruch nehmen zu können, müsste der Umfang des Abstimmungsheftes auf zehn Din-A-4-Seiten beschränkt werden. Das kann mit der vorliegenden Fassung nicht erreicht werden, sodass eine Druckerei beauftragt werden muss. Der Druck soll in bunt und in einer Schriftgröße von 12 Pt erfolgen. Der als Anlage beigefügte Entwurf enthält die vorgeschriebenen Pflichtinhalte gemäß Satzung sowie die bis zum Zustelltag der Ratsunterlagen eingegangenen Stellungnahmen der Fraktionen. Falls weitere Änderungen gewünscht werden, kann hierüber in der Sitzung beraten und entscheiden werden. Eine Freigabe erfolgt ausschließlich aufgrund der Beschlusslage in der heutigen Sitzung. Da für die Stellungnahmen der Fraktionen diese selbst verantwortlich sind und der Rat hierauf keinen Einfluss hat, sind Änderungen in diesem Bereich auch noch nach der Ratssitzung möglich, können aus drucktechnischen Gründen aber nur noch bis spätestens 6. Mai 2016 angenommen werden. Die organisatorischen Arbeiten zur Durchführung der Abstimmung wurden bereits in Angriff genommen. So wurde das Stadtgebiet gem. Satzung in sechs Stimmbezirke eingeteilt (siehe Anlage) mit folgenden Wahllokalen: Abstimmbezirk 01 Stadtteil/e Brühl-Ost 02 Schwadorf 03 Badorf / Eckdorf / Pingsdorf Brühl-West 04 Bezeichnung KITA „An der alten Zuckerfabrik“ KITA Rasselbande GemeinschaftsGrundschule Badorf Astrid-LindgrenSchule Anschrift Sophie-Scholl-Str. 2 Hermann-Faßbender-Str. 2 Badorfer Str. 93 Rodderweg 93 Seite - 4 – Drucksache 170/2016 05.1 05.2 06 Vochem / Kierberg / Heide Vochem / Kierberg / Heide Innenstadt Barbara-Schule Mühlenbach 65 Kath. Grundschule Vochem Rathaus B, Bürgerberatung St. Albert-Str. 2 Steinweg 1 Um den Abstimmungsberechtigten einen kürzeren Weg zum Abstimmungslokal zu ermöglichen, wurde der Abstimmungsbezirk 5 „Vochem/Kierberg/Heide“ aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nochmals unterteilt. Eine Abstimmung wird auch per Briefwahl ermöglicht. Ein Briefwahllokal wird im Rathaus, Sitzungszimmer A 012, ab 6. Juni 2016 eingerichtet. Da die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes 2016 noch nicht absehbar war, sind keine Mittel veranschlagt. Es ist daher eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich, die mit Mitteln aus in 2015 nicht verbrauchten Dienstleistungsaufwendungen zur Vorbereitung des Umbaus von Rathaus B gedeckt werden können. Anlage(n): (1) Stimmbezirkseinteilung (2) Abstimmungsheft