Daten
Kommune
Brühl
Größe
1,1 MB
Datum
25.04.2016
Erstellt
19.04.16, 18:26
Aktualisiert
19.04.16, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Abstimmungsheft / Informationsblatt der
Stadt Brühl
Ratsbürgerentscheid „Neubau Rathaus Steinweg“
Abstimmungstag: Sonntag, 3. Juli 2016, 8:00 bis 18:00 Uhr
Der Rat der Stadt Brühl stellt Ihnen folgende Frage:
„Der Rat der Stadt Brühl hat den Abriss des Anbaus des Rathauses
im Steinweg und die Errichtung eines barrierefreien Neubaus nach
neuestem energetischem Standard beschlossen.
Stimmen Sie zu, dass dieser Neubau eine ca. 1.300 qm größere
Nutzfläche haben soll (Variante 3) als ein Neubau auf der Grundfläche des bisherigen Anbaus (Variante 2), damit dort neben den Kundencentern der stadteigenen Firmen Stadtwerke GmbH und Gebausie GmbH zusätzlich die Stadtbücherei und eine großzügigere Bürgerberatung untergebracht werden können?“
Stimmen Sie ab!
Wo Sie abstimmen können, lesen Sie in der beiliegenden Abstimmungsbenachrichtigung.
Darin erfahren Sie auch, wie Sie per Brief abstimmen können.
ACHTUNG: Der Stimmbrief muss am Abstimmungstag spätestens um 16:00 Uhr beim
Bürgermeister der Stadt Brühl, Rathaus, Uhlstraße 3, eingegangen sein.
1
Worum geht es?
In seiner Sitzung am 25. April 2016 hat der Rat der Stadt beschlossen, den AN-Bau des Rathauses
im Steinweg abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Jetzt sollen alle Bürgerinnen und
Bürger der Stadt Brühl in einem Ratsbürgerentscheid darüber abstimmen, ob ein Neubau auf der alten Grundfläche oder einer größeren Grundfläche mit mehr Nutzfläche erfolgen soll.
Was ist ein Ratsbürgerentscheid?
In der Gemeindeordnung ist festgelegt, dass die Bürgerinnen und Bürger einer Stadt bei geplanten
Vorhaben mitbestimmen können. Wenn der Rat der Stadt sie dazu auffordert, nennt man das Verfahren einen Ratsbürgerentscheid. Das Gesetz verbietet es, bei einem Ratsbürgerentscheid zwischen
mehreren Möglichkeiten zu wählen. Die Bürgerinnen und Bürger können nur eine gestellte Frage mit
JA oder NEIN beantworten.1
Wie wird abgestimmt und welche Folgen hat das Ergebnis?
Am Sonntag, 03. Juli 2016, wird abgestimmt. Wenn alle abgegebenen Stimmen ausgezählt sind,
entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen. Allerdings muss die Mehrheit mindestens aus 20
Prozent derjenigen bestehen, die abstimmen dürfen. Das sind bei derzeit ungefähr 36.000 Wahlberechtigten in Brühl etwa 7.200 Stimmen.2
1. Wird die Frage mit JA beantwortet, kann das geplante Vorhaben durchgeführt werden.
2. Lautet die Antwort NEIN, wird der Rat der Stadt Brühl das Vorhaben nicht wie geplant umsetzen.
3. Bei Stimmengleichheit ist die Frage mit NEIN beantwortet.
4. Besteht die Mehrheit nicht aus den nötigen 20 Prozent der Abstimmungsberechtigten, ist der
Ratsbürgerentscheid gescheitert. Der Rat der Stadt Brühl muss dann über das Vorhaben weiter entscheiden.
Die Mehrheit im Rat der Stadt Brühl ist für den Abriss des Anbaus und den Neubau eines größeren Gebäudes. Warum das so ist, erklärt der Rat der Stadt im Folgenden:
1. Wie sieht es zurzeit aus?
In Brühl gibt es zwei Rathäuser. Das Rathaus A in der Uhlstraße wurde in den 80er Jahren zu einem Verwaltungsgebäude umgebaut. Es ist auch für Menschen mit Behinderungen gut zu erreichen
(barrierefrei).
Das Rathaus B im Steinweg ist dagegen nicht barrierefrei. Brandschutz und Technik müssen dringend erneuert werden. Manche Räume sind für eine moderne Stadtverwaltung nicht geeignet. Außerdem herrscht Platzmangel.
2. Wie viel Platz wird gebraucht?
Nach bestimmten technischen Regeln3 sind ungefähr 12 Quadratmeter Bürofläche pro Mitarbeiter/in notwendig. Die Stadtverwaltung Brühl braucht Büroflächen für 123 Mitarbeiter/innen. Dazu
kommen Flächen wie zum Beispiel Flure oder Sprech- und Beratungszimmer. Weiterhin hat man die
benötigte Fläche für besondere Räume (Service-Center, Stadtbücherei, Lager, Ausstellungsraum,
Trauzimmer usw.) berechnet. Zusätzlich zum Rathaus A in der Uhlstraße, in dem kein Zimmer mehr
frei ist, ergibt das einen derzeitigen Raumbedarf von etwa 3.600 Quadratmetern für das Rathaus im Steinweg.4
1
§ 26 Abs. 7 der Gemeindeordnung NRW und § 16 Abs. 2 der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Brühl
Die konkrete Zahl kann erst kurz vor der Wahl auf der Grundlage des Wählerverzeichnisses genau ermittelt werden.
3
Anhang 2 der technischen Regeln der Arbeitsstätten (ASR A 1.2)
4
Heimarbeitsplätze, Teilzeit, die Zusammenarbeit mit anderen Kommunen und der Trend hin zum „papierlosen Büro“: Das alles
benötigt zukünftig weniger Platz. Auch diese Überlegungen wurden bei der Berechnung des Raumbedarfs berücksichtigt.
2
2
Wie sich der Raumbedarf in Zukunft entwickeln wird, ist schwer vorherzusagen. Da es in unserer Gesellschaft aber immer mehr ältere Menschen geben wird, steigt der Bedarf an Beratungsangeboten
für Senioren (Pflege, Demenz). Auch in den Bereichen Flüchtlingshilfe, Sozialhilfe, Wohngeld und
Jugendhilfe wird es zukünftig mehr Beratungsangebote und damit mehr Platzbedarf geben. Außerdem werden sich die Vorgaben im Bereich des Arbeitsschutzes ändern. Auch dadurch braucht die
Stadtverwaltung mehr Platz.
3. Was ist zu tun?
Besonders wichtig ist im Rathaus B die Erneuerung der Technik (Heizung, Lüftung, Sanitäranlagen,
Elektrik) und der Brandschutz-Vorrichtungen. Zusätzlich hat Rathaus B einen zu hohen Energieverbrauch, da es beispielsweise nicht ausreichend gedämmt ist. Das Gebäude ist nicht barrierefrei. Zu
viele Zwischenstufen bereiten älteren Menschen und Personen mit Behinderungen große Probleme.
Es muss also dringend überlegt werden, was mit Rathaus B geschehen soll.
Der Rat hat nun schon entschieden, dass der Anbau abgerissen und der denkmalgeschützte Teil saniert werden soll. Die Ihnen gestellte Frage zielt darauf ab, ob ein größerer Neubau errichtet werden
soll.
4. Welche Pläne gibt es?
In der Bürgerberatung (Einwohnermeldeamt) im Rathaus B gibt es zu wenig Platz. Die Stadt
Brühl möchte stattdessen ein großes Service-Center einrichten. Ein Service-Center bietet für die
Bürgerinnen und Bürger viele Vorteile:
• Es gibt mehr Schalter und einen größeren Abstand zwischen den einzelnen Schaltern.
So ist der Datenschutz besser gesichert.
• Mehr Schalter bedeuten kürzere Wartezeiten, da mehrere Personen gleichzeitig bedient werden können.
• Im Service-Center haben auch die Kundencenter der Gebausie und der Stadtwerke Platz,
sodass die Gesellschaften auf die übergangsweise angemieteten Räume am Janshof verzichten können. Die Menschen können alle Anliegen einfacher und schneller an einem Ort erledigen und haben kürzere Wege. Das ist bürgerfreundlich und vor allem für ältere Personen
viel bequemer.
• Der Einbau eines Aufzuges und die Sanierung der sanitären Anlagen helfen nicht nur den
Bürgerinnen und Bürgern, sondern erleichtern auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Stadt Brühl den Arbeitsalltag erheblich.
5. Was geschieht mit der Stadtbücherei?
Die Stadtbücherei ist in der Carl-Schurz-Straße in einem Miets-/Geschäftshaus untergebracht, also in
Räumen, die nicht für eine Bücherei vorgesehen sind. Das bringt einige Nachteile mit sich:
• Die seit 1971 angemieteten Räume sind unmodern, unattraktiv und zu klein.5 Sie entsprechen
nicht mehr den heutigen Standards und Erwartungen an öffentliche Bibliotheken.6
• Büros mussten zum Teil in den darüber liegenden Wohnungen eingerichtet werden.
5
Laut der von der AG Bau der Bibliothekskonferenz der Bibliotheksfachstellen in Deutschland erstellten „Handreichung
zu Bau und Ausstattung Öffentlicher Bibliotheken“ reicht der Platz bei weitem nicht aus. Für Brühl mit 45.000 Einwohnern
wird eine Fläche von ca. 1.000 qm als angemessen empfohlen.
http://www.bibliotheksportal.de/themen/architektur/planungsgrundlagen.html
6
siehe aktuelle Allensbach-Studie, in der Bibliotheksnutzer und Nichtnutzer zu ihren Erwartungen an öffentliche Bibliotheken befragt wurden:http://www.ifd-allensbach.de/fileadmin/IfD/sonstige_pdfs/11048_Bericht_ekz_Bibliotheken.pdf
3
• Die Kinder- und Jugendbücherei ist durch das Treppenhaus von der Erwachsenenbücherei
räumlich getrennt. Dies erfordert einen erhöhten Organisations- und Personalaufwand.
• Auch wenn digitale Medien immer beliebter werden, benötigt die Stadtbücherei jetzt und in Zukunft mehr Platz – sowohl für die attraktive Präsentation eines aktuellen und breiten Medienangebotes, als auch für ein größeres Angebot an Lern- und (Computer-)Arbeitsplätzen. Ebenfalls wird mehr Raum für Veranstaltungen benötigt.
Die Stadtbücherei kann von der Carl-Schurz-Straße ebenfalls in das geplante Service-Center
umziehen. Dadurch wird die Bücherei moderner und attraktiver und man kann Mieten in Höhe
von 80.000 € und Personalkosten in Höhe von ca. 55.000 € einsparen. Außerdem kann das Personal im Servicecenter sich gegenseitig aushelfen, so dass auch großzügigere Öffnungszeiten möglich sind.
6. Was steht in der Studie, die der Rat in Auftrag gegeben hat?
Wie man die Situation im Rathaus B im Steinweg verbessern kann, dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Um besser beurteilen zu können, welche von den Möglichkeiten auf Dauer kostengünstiger
und sinnvoller ist, hat der Rat der Stadt Brühl Ende 2013 eine Studie in Auftrag gegeben.7 Die Studie
umfasst über 100 Seiten und kann auf der Internetseite der Stadt Brühl nachgelesen werden
(www.bruehl.de). Sie beinhaltet eine Beschreibung des Ist-Zustandes, die Gegenüberstellung und
Erklärung der Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten, eine Nutzflächenberechnung, eine
Kostenschätzung und eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit.
7. Welche Lösungsmöglichkeiten wurden untersucht?
Das Rathaus B im Steinweg besteht aus einem historischen, denkmalgeschützten ALT-Bau. Im
Jahre 1964 wurde es durch einen AN-Bau erweitert. Der denkmalgeschützte ALT-Bau kann nicht
abgerissen, sondern nur saniert werden. Dagegen gibt es für den AN-Bau drei Möglichkeiten:
1. Der AN-Bau wird ebenfalls nur saniert (Variante 1).
2. Der AN-Bau wird abgerissen und durch ein ungefähr gleich großes Haus ersetzt (Variante 2).
3. Der AN-Bau wird abgerissen und durch einen größeren Neubau ersetzt (Variante 3).
Der Rat hat die Variante 1 bereits ausgeschlossen. Die bloße Sanierung beider Gebäude hätte nur
den Bau eines Aufzuges vorgesehen, dennoch wäre das Gebäude nicht barrierefrei gewesen. Die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen machen einen wesentlichen Teil der Kosten von 8,4 Mill. € aus.
Mit der Variante 2 kann zwar durch die Neuordnung der Räume schon die Fläche für die Bürgerberatung vergrößert werden, so dass evtl. auch das Kundencenter der stadteigenen Firmen integriert
werden kann. Dennoch fehlen der Stadt Büroflächen, die - genauso wie die Stadtbücherei - weiter
extern angemietet werden müssen.
Bei Variante 3 würde ein Teil der Fläche zwischen Janshof und Steinweg für eine Erweiterung genutzt. In einem größeren AN-Bau könnten dann neben der Stadtverwaltung zum Beispiel auch ein
Service-Center und die Stadtbücherei untergebracht werden.
Stichwort Janshof: Das Rathaus B liegt in direkter Nachbarschaft zum Janshof. Eine Veränderung
der Höhe oder der Grundfläche des Rathauses wirkt sich auch auf die Janshof-Gestaltung aus. Der
Rat der Stadt Brühl hat deshalb beschlossen, die Anwohner und weitere interessierte Bürgerinnen
und Bürger bei der Entwicklung des Janshofes im Rahmen einer Zukunftswerkstatt zu beteiligen.
7
„Sanierung Anbau Rathaus B versus Neubau respektive Neubau mit noch zu definierendem erweitertem
Raumangebot gemäß Bedarfsplan und unter Berücksichtigung sich ergebender Finanz- und Synergieeffekte“
4
8. Welche Vor- und Nachteile haben die drei Möglichkeiten im Einzelnen?
Vor- und Nachteile der Varianten im Vergleich
Variante 1:
Erhalt und Grundsanierung
ALTBau und AN-Bau
Nutzfläche
Brandschutzanforderungen
erfüllt
Barrierefreiheit
Nutzungsflexibilität
Unterbringung Bücherei
Unterbringung Kundencenter
Stadtwerke/Gebausie
Raumbedarf der Verwaltung
wird gedeckt
räumliche
Wiederherstellung
des historischen,
gassenförmigen Durchgangs;
die städtebauliche Raumfassung Janshof kann verwirklicht
werden
Verhältnis
NutzflächeVerkehrsfläche
Verhältnis von Investitions- und
Unterhaltungs-kosten zum qualitativen und quantitativen Nutzen
Geringer Investitionsbedarf
Variante 2:
Erhalt und Grundsanierung ALT-Bau,
Abriss AN-Bau und
Ersatzneubau
in
gleicher Größe
1.930 qm
+
2.420 qm
+
Variante 3:
Erhalt und Grundsanierung
ALTBau,
Abriss AN-Bau und
Ersatz durch ein
größeres Gebäude
3.710 qm
+
-
+
+
+
+
++
+
+
-
-
+
-
-
+
-
+
++
-
+
++
+
-
-
Jede der drei Lösungen beinhaltet andere Nutzungsmöglichkeiten für den AN-Bau (zum Beispiel
durch die Größe oder die Raumaufteilung). Das bedeutet, dass auch die Bau- und Folgekosten unterschiedlich hoch ausfallen werden.
Für die Neubau-Varianten gilt: Wie das Gebäude einmal aussehen wird, soll nach der Durchführung eines Architektenwettbewerbes entschieden werden. Bei diesem Wettbewerb können sich Architektur- und Planungsbüros mit ihren Entwürfen und Modellen beteiligen. Aus den eingereichten Vorschlägen wird dann die beste Lösung ausgesucht. Neben dem Aussehen und den Kosten werden
dabei auch viele weitere Punkte wie Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit berücksichtigt.
9. Welche Bau- und Folgekosten entstehen?
Einen Überblick über die Sanierungs- und Baukosten sowie über die anfallenden Gesamtkostengibt die folgende Tabelle:
5
Variante Entstehende
Nutzfläche
1
2
3
1.930 qm
2.420 qm
3.710 qm
Verhältnis
SanierungsSanierungs- und
Gesamtkosten8
Nutzfläche zu und Baukos- Baukosten…
Grundfläche
ten
…pro qm …pro
qm
Nutzfläche Grundfläche
53%
7.739.000 €
4.010 €
2.130 €
8.427.000 €
63%
9.252.000 €
3.823 €
2.420 €
10.360.000 €
70 %
12.859.000 €
3.466 €
2.425 €
14.282.000 €
Wie bei jedem Bauprojekt darf man nicht nur die einmaligen Kosten für die Sanierung oder den
Neubau berücksichtigen. Um jede einzelne Variante richtig bewerten zu können, müssen auch die
nachfolgenden laufenden Kosten beachtet werden. So sind jedes Jahr folgende Kosten aufzubringen9:
Belastungen ab dem ersten Betriebsjahr (2019)
1
27.900 €
97.000 €
10.000 €
95.000 €
42.000 €
38.000 €
Zinsen
Abschreibung Gebäude neu
Abschreibung Einrichtung
Betriebskosten
Miete Bücherei
Betriebskosten Bücherei
Mietkosten fehlende
Bürofläche (fiktiv)
Betriebskosten fehlende Bürofläche (fiktiv)
Bauunterhaltung
Gesamtbelastungen
Gesamtentlastungen
Saldo Be- und Entlastung
Nutzfläche
Belastung je qm Nutzfläche
3
47.500 €
161.000 €
35.000 €
139.000 €
0€
0€
17.300 €
14.400 €
0€
3.700 €
3.100 €
0€
46.400 €
55.500 €
77.200 €
377.300 € 423.600 €
459.700 €
Einsparungen bzw. Erträge ab dem ersten Betriebsjahr (2019)
bisherige Abschreibung alt
43.000 €
eingesparte Personalkosten
0€
Miet- und Pachterträge
Stadtwerke (Stw)/Gebausie
Eingesparte Betriebskosten
Kundencenter Stw/Gebausie
Varianten
2
34.600 €
116.000 €
20.000 €
100.000 €
42.000 €
38.000 €
43.000 €
95.000 €
43.000 €
140.000 €
0€
13.400 €
13.400 €
0€
2.900 €
2.900 €
43.000 € 154.300 €
334.300 € 269.300 €
1.930 qm 2.420 qm
173 €
111 €
199.300 €
260.400 €
3.710 qm
70 €
8
Sanierungs- und Umbau- bzw. Neubaukosten einschließlich Kosten für Umzug, die übergangsweise Unterbringung der
Mitarbeiter/innen während der Bauphase, Zwischenlagerungen und Einrichtung/Möblierung. Die finanzielle Beurteilung
basiert auf einer aktualisierten und mit Stand März 2016 vom beauftragten unabhängigen Gutachterbüro Hahn Helten +
Thiemann Bauleitungs GmbH, Aachen, übermittelten Kostenschätzung (s. S. 82 ff der Projektstudie, einsehbar auf der
Homepage der Stadt Brühl www.bruehl.de) auf der Grundlage von Werten des BKI = Baukosteninformationszentrum
Deutscher Architektenkammern von 2015 für Bauten mit Büronutzung bei hohem Standard.
9
Bei Berücksichtigung der Betriebs-, Abschreibungs- und Kapitalverzinsungskosten im Vergleich zu den Einsparungen
und Mehreinnahmen
6
10.
Fazit
Die jährlichen Folgekosten, in die die Kreditzinsen eingerechnet sind, fallen für die Variante 3 durch
die Miet- und Personalkostenersparnisse voraussichtlich niedriger aus als für die Variante 2 und darüber hinaus steht noch eine zusätzliche Fläche von 1.300 qm zur Verfügung.
11.
Kann sich die Stadt das Vorhaben leisten?
Die Finanzlage fast aller Städte und Gemeinden in NRW, so auch in Brühl, ist angespannt, weshalb
die Stadt das Vorhaben über – derzeit sehr zinsgünstige – Kredite finanzieren muss. Hierfür erhält die
Stadt aber einen Gegenwert, so dass das Eigenkapital - das ist der entscheidende Umstand - nicht
sinken wird. Ebenso wie Schulen, Straßen und eine Feuerwehr braucht die Stadt vernünftige Arbeitsplätze für ihre Mitarbeiter/innen, weshalb das Projekt nicht weiter hinausgeschoben werden kann. In
der Finanzplanung ist das Vorhaben eingearbeitet, ohne das deswegen höhere Steuern oder Abgaben erhoben werden müssten.
12.
Was empfiehlt der Rat der Stadt?
Wenn man die beiden Gebäudeteile von Rathaus B nur saniert, werden wichtige Ziele - wie zum
Beispiel die Barrierefreiheit - nicht erreicht. Es sind auch keine Kostenvorteile wie in Variante 3 erzielbar, weshalb die Sanierung als völlig unwirtschaftlich ausgeschlossen wurde. Außerdem ist es bei
einem Ratsbürgerentscheid gesetzlich nicht möglich, zwischen verschiedenen Varianten zu wählen.
Es kann nur eine Variante zur Abstimmung gestellt werden, der man zustimmen oder die man ablehnen kann.
Darum hat der Rat der Stadt vorab Variante 1 (Sanierung) ausgeschlossen und in seiner Sitzung am
25. April 2016 beschlossen, den ALT-Bau zu sanieren, den AN-Bau aber abzureißen. So ergibt sich
am Abstimmungstag, ob Variante 3 tatsächlich umgesetzt werden soll oder ob doch die dann noch
verbleibende Variante 2 zum Zuge kommen soll.
Die Frage, ob ein Neubau in gleicher Größe (Variante 2) oder ein größerer Neubau (Variante 3)
errichtet werden soll, wurde im Rat ausführlich diskutiert. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile
steht fest:
• Die finanzielle Belastung des städtischen Haushaltes fällt bei Variante 3 am geringsten
aus.
•
Nur Variante 3 ermöglicht die Unterbringung der Stadtbücherei.
•
Nur Variante 3 kann den derzeitigen wie auch den zukünftigen Raumbedarf decken.
Ein Beispiel: Würde die Stadtbücherei an ihrem jetzigen Standort in der Carl-SchurzStraße bleiben, könnte man den für die Bücherei veranschlagten Raumbedarf von ungefähr
1.000 Quadratmetern abziehen. Aber selbst wenn der Raumbedarf dann um 1.000 Quadratmeter geringer wäre, würde der Platz, den Variante 2 bietet, nicht ausreichen.
•
Variante 3 ist auf den ersten Blick die teuerste. Im Vergleich zur entstehenden Nutzfläche
ergeben sich aber die geringsten jährlichen Folgekosten.10
Unter Berücksichtigung aller Vor- und Nachteile schließt sich der Rat der Stadt Brühl mehrheitlich
dem Ergebnis der Studie an. Dieses Ergebnis besagt, dass Variante 3 die wirtschaftlichste Lösung
ist.
Der Rat der Stadt ist dafür, den AN-Bau abzureißen und durch einen größeren Neubau zu ersetzen. Er empfiehlt daher, bei der Abstimmung über den Ratsbürgerentscheid mit JA zu
stimmen.
10
je Quadratmeter Nutzfläche
7
Stellungnahmen der im Rat vertretenen Fraktionen
Für den Inhalt dieser Stellungnahmen sind die im Rat der Stadt Brühl vertretenen Fraktionen verantwortlich.
FRAKTION IM RAT DER STADT BRÜHL
Ja zu einem barrierefreien, wirtschaftlichen und zukunftsorientierten
Rathausanbau
Der Rathausanbau im Steinweg genügt in keiner Weise mehr den heute allgemein anerkannten
Grundsätzen der Barrierefreiheit und der energetischen Nachhaltigkeit. Schon seit Jahren favorisiert
die CDU einen größeren Neubau, weil selbst eine Kernsanierung die Barrierefreiheit nicht herstellt,
aktuelle energetische Standards nicht erreicht, wirtschaftlich nicht darstellbar ist und kostenträchtige
Unwägbarkeiten in sich birgt.
Das umfangreiche Fachgutachten weist zwar einerseits für den größeren Neubau (Variante 3) höhere
Kosten aus, andererseits aber auch eine deutliche bessere Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu einem
Neubau in heutiger Größe (Variante 2). Die höhere Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus der Tatsache,
dass die jährlichen Aufwendungen für Zins und Abschreibung geringer sind, da die Mehrkosten durch
Einsparungen bei Miete, Personal und Energie ausgeglichen werden.
Mit der Variante 3 erhält auch die Stadtbücherei angemessene Raum- und Arbeitsbedingungen. Die
Variante 2 lässt die Unterbringung der Bücherei oder Servicestellen von Stadtwerken und Gebausie
im Bereich der Bürgerberatung nicht zu. Vielmehr schreibt sie Raummangel und damit verbundene
Kosten fort. Ein solches Konzept will die CDU nicht mittragen. Sie orientiert sich an den Grundsätzen
der Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit, Zukunftsorientierung und Wirtschaftlichkeit. Deshalb bittet die
CDU um Ihre Unterstützung.
SPD bittet um Ihr „Ja“ für einen zukunftsgerechten Rathausanbau
Nach dem Umzug der Verwaltung in das Rathaus Uhlstraße vor 30 Jahren gab es keine Erneuerungen mehr im Rathaus am Steinweg. Der Bau von Kindergärten und Schulen war vordringlich. Barrierefreiheit für alle Menschen in diesem Gebäude sowie die Anforderungen an Brandschutz und Energieeffizienz können allerdings nur durch einen neuen Anbau im Steinweg erfüllt werden.
Das Fachgutachten zeigt, dass der größere Neubau (Variante 3) zwar teurer ist als einer in gleicher
Größe (Variante 2). Die jährlichen Aufwendungen mit Zinsen und Abschreibungen sind jedoch geringer, da Einsparungen an Miete, Personal und Energie diese ausgleichen. Auch unsere Stadtbücherei
verdient eine angemessene Ausstattung! Bei einem Anbau nach Variante 2 bleibt der Raummangel
für Verwaltung, Service und Bücherei bestehen und wird weiterhin Zusatzkosten verursachen. Die
Gestaltung des Neubaus soll nach Auffassung der SPD eng mit der Entwicklung des Janshofs zu einem lebendigen Platz in der Stadt verbunden sein. Bürgerinnenund Bürger können hier in einer Planungswerkstatt mitwirken.
So empfiehlt die SPD-Fraktion ein „Ja“ für einen Neubau, der den Anforderungen der Zukunft gerecht
wird.
8
im Brühler Rat
JA zum Neubau, JA zum bürgernahen, zukunftsorientierten und nachhaltigen
Dienstleistungszentrum
Es ist Fakt: Der Rathausanbau im Steinweg ist baufällig. Der Energiebedarf ist fast viermal höher als
der aktuelle Baustandard verlangt, da die Wände nicht gedämmt und die Fenster nur einfach verglast
sind. Auch beim Brandschutz liegen deutliche Mängel vor. Das Gebäude ist nicht barrierefrei. Und:
Die angemieteten Räume der städtischen Bücherei in der Carl-Schulz-Straße sind stark sanierungsbedürftig, räumlich ungünstig (Trennung von Kinder- und Erwachsenenbereich) und zu beengt. Es
gibt keine Flächen für eine Ausweitung des Angebots, es fehlen Büroräume und ein Ort, an dem Lesungen stattfinden oder an dem Schüler*innen arbeiten können. Das derzeitige Servicecenter der
Stadtwerke verursacht hohe Mietkosten.
Und nun? Eine Sanierung wäre unwirtschaftlich, die Folgekosten wären höher als bei einem Neubau,
das Gebäude wäre weiterhin unökologisch, nicht barrierefrei, und böte keinen Platz für das Servicecenter und – ebenso wie bei einem kleineren Neubau – die Bücherei.
Der größere Neubau dagegen ist ökologischer, barrierefrei, bündelt bürgernah Dienstleistungen wie
das Servicecenter und die Bücherei und bietet Potenzial für zukünftige Entwicklungen. Die Arbeitswelt von morgen erfordert flexibel nutzbare Räumlichkeiten. Zudem sind die Folgekosten durch Einsparungen von Mieten, Energie und ein optimales Verhältnis von Ausgaben pro Quadratmeter Nutzfläche niedriger. Pluspunkt: Der Architektenwettbewerb soll eine städtebauliche Aufwertung des Gebäudes und des Janshofes (inkl. Platz für Außengastronomie und mehr „Grün“) zum Ziel haben!
Wir GRÜNEN empfehlen Ihnen deshalb ein „JA“ für den Ratsbürgerentscheid.
&
Ratsfraktion
Brühl
Linke & Piraten sagen « Nein » zum großen Rathausanbau - Variante 3
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
Sie sind aufgerufen, über den Neubau des Rathausanbaus im Steinweg mit einem größeren Baukörper zu entscheiden. Unsere Argumente dagegen sind:
Je größer das Gebäude, umso größer die Unterhaltungskosten (z.B. Reinigung und Energie) und
die höheren Kreditkosten für den Neubau.
Die Anzahl der Büroräume ist bei Variante 2 und 3 identisch – die zusätzliche Unterbringung eines
Service-Büros für die Stadtwerke und der Stadtbücherei rechtfertigen nicht die Mehrkosten von 6
Millionen Euro. Für 6 Millionen Euro könnte man 100 Jahre die jetzige Miete der Stadtbücherei bezahlen. Durch neue Medien wie E-Books (Onleihe-Erft) wird der Raumbedarf auch bei der Bücherei sinken (derzeitiger Raumbedarf 438 qm / im Neubau sind ca. 1000 qm vorgesehen) – Wofür
muss der Raumbedarf verdoppelt werden, wenn der jetzige Platz ausreichend ist? Weiterhin ist die
Lage an der Linie 18 und dem Busbahnhof in der Innenstadt ideal.
Der belebte Platz mit der Außengastronomie des Cafés am Janshof würde wegfallen.
Bei der derzeitigen hohen Verschuldung der Stadt können wir uns diesen Luxus nicht leisten! Vorrang hat für uns der Bau der lebensrettenden neuen Feuerwache.
Weniger ist manchmal Mehr... Ihre Ratsfraktion LINKE und PIRATEN
9
FDP Fraktion: „Ja“ zum Rathausanbau mit Bücherei
und Servicecenter!
„Nein“ zum Ratsbürgerentscheid
Ratsbürgerentscheid!
Die FDP Fraktion im Rat der Stadt Brühl spricht sich klar für einen Neubau des Rathauses B mit
Bücherei und Service-Center
Center aus. Wir bündeln die Leistungen der Stadt an einem Ort und sparen
so Personalkosten und Mietausgaben. Der Neubau wird im Gegensatz zum
z
derzeitigen Zustand
vollständig barrierefrei sein – für uns eine Notwendigkeit. Die beauftragten unabhängigen Experten
sehen in dieser Lösung das beste Kosten
Kosten-Nutzen-Verhältnis
Verhältnis für unsere Stadt. Sollte die Bibliothek
infolge des Internets oder weil nur noch eBooks gelesen werden, eines Tages nicht mehr benötigt
werden, können die Räume anderweitig genutzt oder auch vermietet werden. Wir bauen für die
nächsten 50 Jahre, weshalb die Entscheidung nicht von der jetzigen Finanzlage abhängig gemacht
werden sollte,
llte, sondern von der Zukunftssicherheit der Planung.
Der bisherige Architektenvorschlag ist allerdings verbesserungswürdig. Für die Gestaltung des
Neubaus ist ein Architektenwettbewerb geplant.
Die Entscheidung der Mehrheit des Rates, Sie mit einem Ratsbürgerentscheid
Ratsbürgerentscheid zu beteiligen, hält
die FDP Fraktion dennoch für fragwürdig. Das Gesetz sieht leider vor, dass nur eine Frage gestellt
werden darf, die mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann. Es gibt jedoch bis zu vier denkbare
Alternativen zur Zukunft
nft des Rathausanbaus, so die bloße Sanierung und sogar drei verschiedene
Neubauvarianten. Bei dieser Vielfalt von Möglichkeiten, die alle ein Für und Wider haben, ist ein
Ratsbürgerentscheid ungeeignet, eine umfassende, alle Varianten erfassende Bürgerbe
Bürgerbeteiligung
herbeizuführen. Immerhin hat der Rat jetzt „Farbe bekannt“ und klar entschieden, dass für ihn nur
ein Neubau in Betracht kommt. Es werden dennoch unerfüllbare Erwartungen insbesondere für
diejenigen geschürt, die eine bloße Sanierung für ausre
ausreichend
ichend halten. Die FDP Fraktion unterstützt
den Wunsch nach mehr direkter Demokratie auf kommunaler Ebene, hier handelt es sich jedoch
um die Erfüllung eines unbedacht abgegebenen Wahlversprechens und um ein 25.000 € teures
Wegducken der Politik vor der eigenen Verantwortung.
Verantwortung. Trotz allem respektieren wir die EntscheiEntsche
dung des Rates und hoffen wegen der überzeugenden Sachargumente auf ein positives Ergebnis.
Übersicht über die Fraktionsstärke sowie die Stimmempfehlungen der im Rat vertretenen
Fraktionen,, des Einzelmandatsträgers und des Bürgermeisters
CDU-Fraktion (Fraktionsvorsitzender
vorsitzender Hans Theo Klug):
18 Mitglieder
SPD-Fraktion (Fraktionsvorsitzender Dr. Matthias Petran):
15 Mitglieder
Bündnis 90/Die Grünen (Fraktionsvorsitzende Johanna Mäsgen):
6 Mitglieder
Linke&Piraten (Fraktionsvorsitzender Harry Hupp):
2 Mitglieder
FDP-Fraktion (Fraktionsvorsitzender Jochem Pitz):
2 Mitglieder
Dr. Herbert Heermann:
fraktionsloses Ratsmitglied
Rats
Eine Stimmempfehlung mit JA geben aus:
CDU, SPD, GRÜNE,
GRÜNE FDP
Eine Stimmempfehlung mit NEIN geben aus:
Linke&Piraten
keine Stimmempfehlung:
Dr. Herbert Heermann (fraktionslos)
Stimmempfehlung des Bürgermeisters
Bürgermeister Dieter Freytag empfiehlt die Abstimmung mit JA.
10
Hinweise zum Abstimmungsverfahren (persönlich oder per Brief)
Abstimmen darf jeder (in entsprechender Anwendung des Kommunalwahlgesetzes), der am
Tag des Bürgerentscheids
• Deutsche/Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist oder
• die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,
• das 16. Lebensjahr vollendet hat und
• mindestens seit dem 16. Tag vor dem Entscheid im Gebiet der Stadt Brühl seine Wohnung (bei
mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung) hat oder sich sonst gewöhnlich im Gebiet der
Stadt Brühl aufhält und keine Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebietes hat.
Von der Abstimmungsberechtigung ausgeschlossen ist
• diejenige/derjenige, für die/den zur Besorgung aller ihrer/seiner Angelegenheiten eine Betreuerin/ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der
Aufgabenkreis der Betreuerin/des Betreuers die in §§ 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen
Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst,
• wer infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.
Die Stadt Brühl ist in sechs Stimmbezirke unterteilt. Die Einteilung der Stimmbezirke und die Liste
der Wahllokale, in denen die Stimmabgabe erfolgen kann, können im Briefwahlbüro im Rathaus
A (Raum A012, Uhlstraße 3, 50321 Brühl) sowie im Internet unter www.bruehl.de, eingesehen
werden.
Jede zur Abstimmung berechtigte Person kann nur in dem Stimmbezirk abstimmen, in dessen
Abstimmungsverzeichnis sie eingetragen ist. Die entsprechenden Angaben zum Wahllokal sind in
der Abstimmungsbenachrichtigung aufgeführt.
Die abstimmende Person hat einen Identitätsnachweis in Form des Personalausweises (bei Mitgliedern aus einem anderen EU-Land bitte in Form des dort üblichen Identitätsausweises oder
Reisepasses) sowie die Abstimmungsbenachrichtigung mitzubringen und auf Verlangen vorzulegen.
Abgestimmt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Abstimmungsberechtigte erhält beim Betreten des Abstimmungsraumes einen Stimmzettel. Jede/r Abstimmende hat eine Stimme. Der
Stimmzettel enthält den Text der zu entscheidenden Frage.
Die Stimmabgabe erfolgt, indem der/die Abstimmende in einer Wahlkabine des Abstimmungsraumes den Stimmzettel durch ein in den Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig
kennzeichnet. Weitere Zusätze oder Beschriftungen führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels! Dieser muss anschließend so zusammenfaltet werden, dass das Ergebnis von außen nicht
ersichtlich ist. Der Stimmzettel wird sodann von dem/der Abstimmenden in die bereitstehende Abstimmungs-Urne eingeworfen.
Es besteht auch die Möglichkeit per Brief abzustimmen. Abstimmungsberechtigte können den dazu benötigten Stimmschein schriftlich (z.B. mit dem der Abstimmungsbenachrichtigung beigefügten Antrag) oder per E-Mail an „wahlbuero@bruehl.de“ sowie über die städtische Homepage
www.bruehl.de bis zum 1. Juli 2016, 18:00 Uhr, beim Bürgermeister der Stadt Brühl im Rathaus
Uhlstraße 3, 50321 Brühl, beantragen. Danach ist ein Antrag nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung möglich und dies auch nur bis zum Wahltag um 15:00 Uhr. Der Stimmbrief
muss am Abstimmungstag bis spätestens 16:00 Uhr bei der Stadt Brühl eingegangen sein.
Bitte beachten Sie die Laufzeit der Post! Verspätet eingegangene Stimmbriefe können nicht
berücksichtigt werden.
11
Abstimmungsberechtigte, die einen Stimmschein haben, können gegen Vorlage des Stimmscheines aber auch in einem beliebigen Wahllokal der Stadt Brühl abstimmen.
Ergebnisbekanntgabe am Sonntagabend
Abstimmungshandlung und Stimmenauszählung sind öffentlich. Das Ergebnis der Abstimmung
wird am Sonntag, 3. Juli 2016, voraussichtlich ab 18:30 Uhr im Kapitelsaal des Rathauses,
Uhlstraße 3, bekannt gegeben. Es wird anschließend auch auf der städtischen Homepage
www.bruehl.de veröffentlicht.
Haben Sie noch Fragen?
Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Brühl (www.bruehl.de).
Telefonisch stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgermeisterbüro unter
02232/79-2440 oder 79-2405 zur Verfügung. Gerne können Sie aber auch eine E-Mail senden
an: buergerbeteiligung@bruehl.de.
12