Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes im Schichtdienstbetrieb)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
105 kB
Datum
23.05.2016
Erstellt
18.05.16, 13:28
Aktualisiert
18.05.16, 13:28
Vorlage (Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes im Schichtdienstbetrieb) Vorlage (Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes im Schichtdienstbetrieb) Vorlage (Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes im Schichtdienstbetrieb)

öffnen download melden Dateigröße: 105 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 10/1 Rampe 10 40 10 / 32 06.05.2016 201/2016 Betreff Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes im Schichtdienstbetrieb Beratungsfolge Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei Kt.grp. 50 Personalaufwendungen Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Dez. III Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Brandt Rampe Radermacher Jülich FB 32 Becke Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Erfahrungen der letzten Jahre und neue Entwicklungen zeigen auf, dass die bisherige Organisation und personelle Besetzung des Aufgabengebietes „Ermittlungsdienst“ (ED) in der Abteilung 32/1 „Ordnung“ nicht geeignet ist, die Aufgaben in vollem Umfang und sinnvoll sowie geeignet durchzuführen. Den gestiegenen Erwartungen der Brühler Bürgerinnen und Bürger an die örtliche Sicherheit und Ordnung sowie die sichtbare Präsenz von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes kann innerhalb der bisherigen Strukturen nicht mehr Rechnung getragen werden. Dies betrifft insbesondere die Durchführung des Außendienstes, insbesondere in den Abendstunden und an den Wochenenden sowie bei Sonderdiensten (z.B. an den Karnevalstagen, zur Aufsuche von Jugendtreffs, Ordnungspartnerschaften mit der Polizei usw.). In einem Gespräch mit dem für den Aufgabenbereich „Ordnung“ zuständigen Dezernenten der Stadt Hürth sowie der dortigen Ordnungsamtsleiterin konnte sich über die wesentlich wirkungsvolleren und geeigneteren Möglichkeiten eines Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) im Schichtbetrieb informiert werden. Aufgrund dieser Erkenntnisse wird auch für Brühl die Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes vorgesehen. Ist-Situation Der ED besteht derzeit aus drei in Vollzeit beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Drucksache 201/2016 Seite - 2 – Zum Aufgabengebiet gehört die Betreuung der Wochenmärkte (Samstag, Dienstag und Donnerstag auf dem Balthasar-Neumann-Platz, Mittwoch in der Fußgängerzone, Freitag in Brühl-Vochem). Diese setzen einen früheren Dienstbeginn (05.40 Uhr) voraus, so dass aus arbeitsrechtlichen Gründen (maximale Arbeitszeit 10 Stunden am Tag) ein Einsatz am Abend grundsätzlich nicht zulässig ist. Zudem erhält der Mitarbeiter, der den Wochenmarkt am Samstag begleitet, als Ausgleich einen arbeitsfreien Wochentag. Dies führt bislang dazu, dass immer wieder lediglich durch den Zugriff auf andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Verwaltungsdienst des Ordnungsamtes oder der Verkehrsabteilung Sondereinsätze möglich werden, so z.B. aus Anlass des sog. „Abi-Gag“ am 17.03.2016, der auf Bitte des Schulleiters des Max-Ernst-Gymnasiums erfolgte. Dies ist insofern problematisch, als die dadurch anfallenden Stunden für die eigentlichen Tätigkeiten der Beschäftigten nicht mehr zur Verfügung stehen. Zudem ist durch die Einhaltung der Arbeitszeitschutzvorschriften (insbesondere 11 Stunden Ruhezeit zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn am nächsten Tag) ein Arbeitsbeginn zu den Öffnungszeiten des Rathauses am Folgetag ggf. nicht möglich. Unter Berücksichtigung von Fehlzeiten (Urlaub, Krankheit) stehen oftmals nur 2 Mitarbeiter zur Verfügung. Neben der Abarbeitung der täglich anfallenden Aufgaben bleibt so nur wenig freie Arbeitszeit, die für allgemeine Kontrollgänge genutzt werden kann. Kommunaler Ordnungsdienst im Schichtbetrieb Nach dem Vorbild der Stadt Hürth wird der KOD grundsätzlich mit zwei Schichten eingerichtet: Schicht 1: 07.00 Uhr – 15.00 Uhr Schicht 2: 14.00 Uhr – 22.00 Uhr Für den jeweils tätigen „Marktmeister“ wird im Rahmen der 1. Schicht eine Arbeitszeit von 05.40 Uhr – 13.40 Uhr festgesetzt. Jede Schicht soll mit zwei Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen besetzt werden. Im wöchentlichen Wechsel werden die Schichtzeiten von montags - freitags zu den oben genannten Zeiten geleistet. Daneben werden nach Bedarf Sonderdienste zu anderen Zeiten und am Wochenende festgesetzt. Zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben des ED sollen insbesondere verstärkte Gaststättenkontrollen am Abend und an den Wochenenden (Einhalten der Lärmvorschriften) erfolgen und Kontrollfahrten zu den städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften unternommen werden. Personelle Ausstattung des künftigen Kommunalen Ordnungsdienstes Die derzeit im ED tätigen drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in den KOD überführt. Aufgrund des Gesundheitszustandes eines Mitarbeiters wird jedoch davon abgesehen, diesen in den Schichtdienst zu übernehmen. Daneben werden zwei zusätzliche Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen befristet eingestellt. Die Stellenausschreibungen werden intern und extern erfolgen. Die auf zwei Jahre befristete Einstellung ist erforderlich, da der gültige Stellenplan keine freien Stellen zu diesem Zwecke vorsieht. Zudem ist so die Möglichkeit gegeben, die Wirkung des KOD zu bewerten. Drucksache 201/2016 Seite - 3 – Auf mittelfristige Sicht wird diese Personalaufstockung stellenneutral sein. Der genannte, derzeit zusätzliche beeinträchtigte Mitarbeiter wird in absehbarer Zeit altersbedingt ausscheiden. Zudem wird in ebenfalls absehbarer Zeit ein Mitarbeiter der Verkehrsabteilung ausscheiden, ohne dass die Stelle nachbesetzt wird. Auswirkungen auf den städtischen Haushalt Für die beiden derzeit zusätzlichen Stellen fallen bei einer Eingruppierung in E 8 Stufe 1 jährlich Mehrkosten in Höhe von ca. 85.400 € (inkl. Zulagen) an. Die in 2016 nur teilweise anfallenden Personalkosten sind nach derzeitigem Stand aus dem laufenden Haushaltsansatz der Gesamtpersonalkosten (Kt.grp. 50) finanziert. Nach Ausscheiden der beiden angesprochenen Mitarbeiter werden die Personalkosten auf den heutigen Stand zurückgeführt.