Daten
Kommune
Brühl
Größe
105 kB
Datum
23.05.2016
Erstellt
18.05.16, 13:28
Aktualisiert
18.05.16, 13:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
10/1
Rampe
10 40 10 / 32
06.05.2016
201/2016
Betreff
Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes im Schichtdienstbetrieb
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei Kt.grp. 50 Personalaufwendungen
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Dez. III
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Brandt
Rampe
Radermacher Jülich
FB 32
Becke
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Die Erfahrungen der letzten Jahre und neue Entwicklungen zeigen auf, dass die bisherige
Organisation und personelle Besetzung des Aufgabengebietes „Ermittlungsdienst“ (ED) in
der Abteilung 32/1 „Ordnung“ nicht geeignet ist, die Aufgaben in vollem Umfang und
sinnvoll sowie geeignet durchzuführen. Den gestiegenen Erwartungen der Brühler
Bürgerinnen und Bürger an die örtliche Sicherheit und Ordnung sowie die sichtbare
Präsenz von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes kann
innerhalb der bisherigen Strukturen nicht mehr Rechnung getragen werden. Dies betrifft
insbesondere die Durchführung des Außendienstes, insbesondere in den Abendstunden
und an den Wochenenden sowie bei Sonderdiensten (z.B. an den Karnevalstagen, zur
Aufsuche von Jugendtreffs, Ordnungspartnerschaften mit der Polizei usw.).
In einem Gespräch mit dem für den Aufgabenbereich „Ordnung“ zuständigen Dezernenten
der Stadt Hürth sowie der dortigen Ordnungsamtsleiterin konnte sich über die wesentlich
wirkungsvolleren und geeigneteren Möglichkeiten eines Kommunalen Ordnungsdienstes
(KOD) im Schichtbetrieb informiert werden. Aufgrund dieser Erkenntnisse wird auch für
Brühl die Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes vorgesehen.
Ist-Situation
Der ED besteht derzeit aus drei in Vollzeit beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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Zum Aufgabengebiet gehört die Betreuung der Wochenmärkte (Samstag, Dienstag und
Donnerstag auf dem Balthasar-Neumann-Platz, Mittwoch in der Fußgängerzone, Freitag in
Brühl-Vochem). Diese setzen einen früheren Dienstbeginn (05.40 Uhr) voraus, so dass
aus arbeitsrechtlichen Gründen (maximale Arbeitszeit 10 Stunden am Tag) ein Einsatz am
Abend grundsätzlich nicht zulässig ist. Zudem erhält der Mitarbeiter, der den
Wochenmarkt am Samstag begleitet, als Ausgleich einen arbeitsfreien Wochentag.
Dies führt bislang dazu, dass immer wieder lediglich durch den Zugriff auf andere
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Verwaltungsdienst des Ordnungsamtes oder der
Verkehrsabteilung Sondereinsätze möglich werden, so z.B. aus Anlass des sog. „Abi-Gag“
am 17.03.2016, der auf Bitte des Schulleiters des Max-Ernst-Gymnasiums erfolgte. Dies
ist insofern problematisch, als die dadurch anfallenden Stunden für die eigentlichen
Tätigkeiten der Beschäftigten nicht mehr zur Verfügung stehen. Zudem ist durch die
Einhaltung der Arbeitszeitschutzvorschriften (insbesondere 11 Stunden Ruhezeit zwischen
Arbeitsende und Arbeitsbeginn am nächsten Tag) ein Arbeitsbeginn zu den
Öffnungszeiten des Rathauses am Folgetag ggf. nicht möglich.
Unter Berücksichtigung von Fehlzeiten (Urlaub, Krankheit) stehen oftmals nur 2 Mitarbeiter
zur Verfügung. Neben der Abarbeitung der täglich anfallenden Aufgaben bleibt so nur
wenig freie Arbeitszeit, die für allgemeine Kontrollgänge genutzt werden kann.
Kommunaler Ordnungsdienst im Schichtbetrieb
Nach dem Vorbild der Stadt Hürth wird der KOD grundsätzlich mit zwei Schichten
eingerichtet:
Schicht 1: 07.00 Uhr – 15.00 Uhr
Schicht 2: 14.00 Uhr – 22.00 Uhr
Für den jeweils tätigen „Marktmeister“ wird im Rahmen der 1. Schicht eine Arbeitszeit von
05.40 Uhr – 13.40 Uhr festgesetzt.
Jede Schicht soll mit zwei Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen besetzt werden. Im
wöchentlichen Wechsel werden die Schichtzeiten von montags - freitags zu den oben
genannten Zeiten geleistet. Daneben werden nach Bedarf Sonderdienste zu anderen
Zeiten und am Wochenende festgesetzt.
Zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben des ED sollen insbesondere verstärkte
Gaststättenkontrollen am Abend und an den Wochenenden (Einhalten der
Lärmvorschriften) erfolgen und Kontrollfahrten zu den städtischen Obdachlosen- und
Flüchtlingsunterkünften unternommen werden.
Personelle Ausstattung des künftigen Kommunalen Ordnungsdienstes
Die derzeit im ED tätigen drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in den KOD
überführt. Aufgrund des Gesundheitszustandes eines Mitarbeiters wird jedoch davon
abgesehen, diesen in den Schichtdienst zu übernehmen.
Daneben werden zwei zusätzliche Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen befristet eingestellt. Die
Stellenausschreibungen werden intern und extern erfolgen. Die auf zwei Jahre befristete
Einstellung ist erforderlich, da der gültige Stellenplan keine freien Stellen zu diesem
Zwecke vorsieht. Zudem ist so die Möglichkeit gegeben, die Wirkung des KOD zu
bewerten.
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Auf mittelfristige Sicht wird diese Personalaufstockung stellenneutral sein. Der genannte,
derzeit zusätzliche beeinträchtigte Mitarbeiter wird in absehbarer Zeit altersbedingt
ausscheiden. Zudem wird in ebenfalls absehbarer Zeit ein Mitarbeiter der
Verkehrsabteilung ausscheiden, ohne dass die Stelle nachbesetzt wird.
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Für die beiden derzeit zusätzlichen Stellen fallen bei einer Eingruppierung in E 8 Stufe 1
jährlich Mehrkosten in Höhe von ca. 85.400 € (inkl. Zulagen) an. Die in 2016 nur teilweise
anfallenden Personalkosten sind nach derzeitigem Stand aus dem laufenden
Haushaltsansatz der Gesamtpersonalkosten (Kt.grp. 50) finanziert. Nach Ausscheiden der
beiden angesprochenen Mitarbeiter werden die Personalkosten auf den heutigen Stand
zurückgeführt.