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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/3623 )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
453 kB
Erstellt
24.09.10, 06:31
Aktualisiert
24.09.10, 06:31
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/3623	)

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I I STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 82.1 21-00/9 öffentlich D 7/ Amt: 3lJr 82 BeschlAusf. : 82.1 An den Ausschuss für Wirtschaftsförderung Werksausschuss Immobilienwirtschaft und Datum: 30.07.2004 Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: • Die Vorlage Nr. Begründung 17/ Jh 23 I wird gem. § 60 (2) Gemeindeordnung NW beschlossen. der Dringlichkeit: Da mit den Abbrucharbeiten in der 33. KW begonnen werden soll, muss der Auftrag schnellstmöglich vergeben werden. Eine Ausschusssitzung findet bis zur Kommunalwahl nicht mehr statt. ~~ ( Dr. Risthaus ) • DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage Nr. Erftstadt, den_Al. I 07/36 J. 't I wird zugestimmt. 0 i, 21;0 '1 Gl (Dr. Hille) Ausschussvorsitzender ,