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Kommune
Erftstadt
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Erstellt
24.09.10, 06:31
Aktualisiert
24.09.10, 06:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
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den beigefügten Antrag der I des
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der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich
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Datum: 21.09.2004
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'Der Aritrag wird zur Beschlussfassung zugeleitet an den
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Immobilienwirtschaft
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Stellungnahme
der Verwaltung:
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Das ..Grundstück .irr Dirmerzheim - Brückenstraße - ist städtisches Eigentum, Gemäß
Pachtvertrag wurde dem SC. Dirmerzheim die Errichtung. einesSportlerheimes
in
. Eigenleistung gewährt und die Anlegung einer Zuwegung seitlich neben dem Feuerwehrqerätehaus'qebllliqt.
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Eine Ausleuchtung des Sportlerheimes und der Zuwegung ist somit ebenso wie die
Instandhaltung von Gebäude und Zuwegung Angelegenheit des SC Dirmerzheim.
Für eine technische Beratung stehen wir gerne zur Verfügung:
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01181
SPDDFraktion im Rat der Stadt Erftstadt
Im Laschenfeld 34
Marita Rusch
Stadtverordnete
50374 Erftstadt
Tel. 02235/680023
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Stadtverwaltung
Herrn Bürgermeister
Ernst-Dieter Bösche
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50374 Erftstadt
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Antraa
Sehr geehrter Herr Bürgermeister
Bösche
leb bitte folgenden Antrag den zuständigen
Gremien zur Beratung vorzulegen.
Der Zugang zum Sportlerheim des S.C. Dirmerzheim
ausgestattet und dadurch sicherer werden.
soll mit der nötigen Beleuchtung
Bel!.!ilnduilg;
•
Der Weg yon der Straße bis zum Sportlerheim des S.C. Dirmerzheim liegt vollkommen im
Dunkeln. Auf der gesamten Länge des Weges ist keine Lichtquelle. Unebenheiten auf dem
Schotterweg und sonstige Stolperfallen sind absolut nicht zu sehen, deshalb ist der Zugang
zum Heim nicht ungefährlich. Die zu errichtenden Lichtquellen könnten mit den
Straßenlaternen gekoppelt sein, was die Beleuchtungsintervalle
angebt oder es sollten
Bewegungsmelder angebracht werden, Letzteres gilt auch. fUr das Sportlerheim seiber und den
Weg vom Heim zum Sportplatz. Der Weg vom Heim zum Sportplatz wird durch den
"bekannten~ Ballfangzaun noch erschwert Besonders Kinder und Jugendlichen sind in del'
dunklen Jahreszeit aufdem Weg zu Ihren Übungseinheiten einer Unfallgefahr ausgesetzt.
Herzliche Grüße
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Marita Rusch
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USZUG AUS DEM LlEGENSCHAFTSKATAS1
Liegenschaftskarte / Flurker!e
Standardauszug
Maßstab 1:500
Dotum 20.09.2004 (Antrog-Nr.:
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Rhein-Erft-Kreis
-Der LandratVermessungs- und Katasterwesen
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Gemeinde
Gemarkung
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D~r Auszug ist maschinell erzeugt, er ist ohne Unterschrift gü
---------~()~---------sind In Ihrer Lagt nur unget.hr bekaMt.
Geb,iude mit besanderer Umringssignatur(- -I
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Anlage 1 zu A 7/3685
Antrag bzgl. Beleuchtung am Zugang Sportplatz Dirmerzheim
•
Die Zuwegung zum Sportlerheim ist kein öffentlicher Weg. Das Grundstück in
Dirmerzheim, Brückenstraße, ist städtisches Eigentum. Auf dem Grundstück befindet
sich im vorderen Teil das Feuerwehrgerätehaus. Eine Wegezelle zugunsten des
Eigenbetriebes Straßen besteht nicht. Somit ist auch keine Widmung als öffentlicher
Weg vorhanden. Es handelt sich nur um eine private Zuwegung zum Sportlerheim ausschließlich für Mitglieder des Sportvereins. Die Zuwegung zur Sportstätte selbst
befindet sich an der Baumstraße.
Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes ist für dieses Grundstück der Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft bzw. der SC Dirmerzheim zuständig .
•
/
P:lszIANTRÄGElAnlage
1 zu A 3685.doc