Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
326 kB
Erstellt
24.09.10, 06:31
Aktualisiert
24.09.10, 06:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadtverwaltung· Postfach 2565 . 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung· Holzdamm 10 . 50374 Erftstadt
Der Bürgermeister
Herrn Stadtverordneten
Martin Heeg
Wilhelmstraße 5
50374 Erftstadt
Nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-341
Bauordnungsamt
Holzdamm 10
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Wohnhaus
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Herr Overhoff
22 35 1409-339
o
Weilerswister
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
63-3764/15
Straße 15, Friesheim
Datum
23.09.2004
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Sehr geehrter Herr Heeg,
zunächst darf ich mich für die etwas verspätete Antwort auf Ihre Anfrage entschuldigen. Neben
der Überprüfung der Sachlage durch meinen normalen Außendienst war aber auch eine Begutachtung durch meinen Statiker für eine zutreffende Beantwortung erforderlich. Nunmehr bin
ich in der Lage Ihre Fragen wie folgt zu beantworten:
zu 1) Der Hauseigentümer ist der Stadtverwaltung bekannt. Er wurde auch direkt nach dem
Brand von der Verwaltung zu den jetzt vor Ort anzutreffenden Sicherungsmaßnahmen
aufgefordert. Die Verwaltung hat keine Kenntnisse über die weitere Vorgehensweise
oder Abrissabsichten des Eigentümers.
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zu 2) Die Begutachtung durch den Statiker hat ergeben, dass die Gebäudesubstanz in Teilen
nicht dauerhaft standsicher ist und mit zunehmender Wetterverschlechterung (z.B.
Herbststürme) die Giebel und der Dachstuhl vom Einsturz bzw. Umfallen gefährdet sein
können. Ich beabsichtige daher, nach der bereits erfolgten, rechtlich erforderlichen Anhörung, den Eigentümer per Ordnungsverfügung aufzufordern, den Dachstuhl niederzulegen, die Giebel bis auf die Höhe des Obergeschosses abzubrechen und die restliche
Dachdeckung abzutragen. Weitergehende Maßnahmen sind derzeit nicht angezeigt.
Zur prophylaktischen Vorsorge vor Ungeziefer hat die Verwaltung auf Privatgrundstücken keine gesetzliche Grundlage.
zu 3) Eine zusätzliche Sicherung über die normale Straßenbeleuchtung
Bauzaun ist nach hiesiger Auffassung nicht erforderlich.
und den vorhandenen
Ich hoffe, Sie mit den obigen Angaben ausreichend informiert zu haben.
Mit freun~hen
Grüßen
~
Bürgermeister
BesuchsZeiten:
montags _ froiUlgS
donnorltllgS außordom
Ordnungscml und SoziaIamt
Bauordnungsamt
08.(».12.00 Uhr
von 14.00-t6.00 Uhr
von
donnerstags
von 14.00.1BOOUhr
SoziaJomt miltwocru ganztJ!gig
und OOnneI'atDgs vormittags golCh!osSOl'\
Rontenabt~
mitrwod\l ru nach VoreinbanJ'lg
montags
08.00..12,00 t.fld 14.(Xl bia16.00 Uhr
donnerstags
oe.OO-12.001X1d 14.00 bia 17.00 Uhr
Konten dOl' Stadtkasse:
Ktoiupabuo KO!n0191CJCX)100 (BLZ 370 502 99)
Roiffeiaenbank Erfl.slodl eO 1000001011 (BLZ 370 694 72)
PoslgitODmt Kom 38461-504 (BLZ 370100 501
lHNIil: bauorci'1LngSlfTltCer1blOdt.de
Bus~:
Lnen 920, 979, 990
RlMaUi UblDr Hal!8Ill!IIIe UIIDr EKZ
Haut GoNer Haltestelle te. Marid
Martin Heeg
Stadtverordneter
50374 Erftstadt, den 01.09.2004
Friesheim, Wilhelmstr.5
Tel. : 02235 - 954481
e-mail: martin.heeg@epost.de
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Bürgermeister Ernst - Dieter Bösche
Am Holzdamm
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50374 Erftstadt
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Fl/366.5
Anfrage gemäß Geschäftsordnung des Rates
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bösche,
vor einigen Monaten brannte ein Wohnhaus auf der Weilerswister Straße in Erftstadt
Friesheim ( zwischen der Gaststätte Westminster und dem Rotbach ) vollständig aus.
Seit dieser Zeit ist das Gebäude durch einen Bauzaun provisorisch gesichert.
Das Haus könnte eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer darstellen, beispielsweise
durch herunterfallende Dachziegel. Durch die Nähe zu Rotbach und Burggraben
könnten zudem Ratten durch das Haus angezogen werden. Ich frage Sie daher:
1. Steht die Stadt Erftstadt in Kontakt mit dem Hauseigentümer? Ist der Stadt
Erftstadt bekannt, was mit dem Haus passieren soll? Ist ein Abrisszeitraum bekannt?
•
2. Stellt die Bausubstanz des Hauses nach Ansicht der Fachverwaltung eine
Verkehrsgefährdung dar? Wie kann Ungeziefer, vor allem Ratten ferngehalten
werden.
3. Wie kann kurzfristig das Haus besser gesichert werden ( Fußgängerschutz,
bessere Beleuchtung etc.)
Für ihre Bemühungen bedanke ich mich. Mit freundlichen Grüßen
~ß:
Martin Heeg
/~
Stadtverord neteu