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Anfrage (Wohnhaus Weilerswister Straße 15, Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
326 kB
Erstellt
24.09.10, 06:31
Aktualisiert
24.09.10, 06:31
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Stadtverwaltung· Postfach 2565 . 50359 Erftstadt Stadtverwaltung· Holzdamm 10 . 50374 Erftstadt Der Bürgermeister Herrn Stadtverordneten Martin Heeg Wilhelmstraße 5 50374 Erftstadt Nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-341 Bauordnungsamt Holzdamm 10 e Wohnhaus Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Herr Overhoff 22 35 1409-339 o Weilerswister Mein Zeichen Ihr Zeichen 63-3764/15 Straße 15, Friesheim Datum 23.09.2004 F:;! 3"S- Sehr geehrter Herr Heeg, zunächst darf ich mich für die etwas verspätete Antwort auf Ihre Anfrage entschuldigen. Neben der Überprüfung der Sachlage durch meinen normalen Außendienst war aber auch eine Begutachtung durch meinen Statiker für eine zutreffende Beantwortung erforderlich. Nunmehr bin ich in der Lage Ihre Fragen wie folgt zu beantworten: zu 1) Der Hauseigentümer ist der Stadtverwaltung bekannt. Er wurde auch direkt nach dem Brand von der Verwaltung zu den jetzt vor Ort anzutreffenden Sicherungsmaßnahmen aufgefordert. Die Verwaltung hat keine Kenntnisse über die weitere Vorgehensweise oder Abrissabsichten des Eigentümers. _e zu 2) Die Begutachtung durch den Statiker hat ergeben, dass die Gebäudesubstanz in Teilen nicht dauerhaft standsicher ist und mit zunehmender Wetterverschlechterung (z.B. Herbststürme) die Giebel und der Dachstuhl vom Einsturz bzw. Umfallen gefährdet sein können. Ich beabsichtige daher, nach der bereits erfolgten, rechtlich erforderlichen Anhörung, den Eigentümer per Ordnungsverfügung aufzufordern, den Dachstuhl niederzulegen, die Giebel bis auf die Höhe des Obergeschosses abzubrechen und die restliche Dachdeckung abzutragen. Weitergehende Maßnahmen sind derzeit nicht angezeigt. Zur prophylaktischen Vorsorge vor Ungeziefer hat die Verwaltung auf Privatgrundstücken keine gesetzliche Grundlage. zu 3) Eine zusätzliche Sicherung über die normale Straßenbeleuchtung Bauzaun ist nach hiesiger Auffassung nicht erforderlich. und den vorhandenen Ich hoffe, Sie mit den obigen Angaben ausreichend informiert zu haben. Mit freun~hen Grüßen ~ Bürgermeister BesuchsZeiten: montags _ froiUlgS donnorltllgS außordom Ordnungscml und SoziaIamt Bauordnungsamt 08.(».12.00 Uhr von 14.00-t6.00 Uhr von donnerstags von 14.00.1BOOUhr SoziaJomt miltwocru ganztJ!gig und OOnneI'atDgs vormittags golCh!osSOl'\ Rontenabt~ mitrwod\l ru nach VoreinbanJ'lg montags 08.00..12,00 t.fld 14.(Xl bia16.00 Uhr donnerstags oe.OO-12.001X1d 14.00 bia 17.00 Uhr Konten dOl' Stadtkasse: Ktoiupabuo KO!n0191CJCX)100 (BLZ 370 502 99) Roiffeiaenbank Erfl.slodl eO 1000001011 (BLZ 370 694 72) PoslgitODmt Kom 38461-504 (BLZ 370100 501 lHNIil: bauorci'1LngSlfTltCer1blOdt.de Bus~: Lnen 920, 979, 990 RlMaUi UblDr Hal!8Ill!IIIe UIIDr EKZ Haut GoNer Haltestelle te. Marid Martin Heeg Stadtverordneter 50374 Erftstadt, den 01.09.2004 Friesheim, Wilhelmstr.5 Tel. : 02235 - 954481 e-mail: martin.heeg@epost.de • 1"-.,-_,;}' _I In',; ,__ !'-H L :~~~!_l! '•. i .!..!L. S~;"H I d'"".-,, Onr (l'I";'ltrt'~\t":':f I-~ 114 I __ Herm Bürgermeister Ernst - Dieter Bösche Am Holzdamm • 50374 Erftstadt I [" FD'or4 .)_1. C I.• t. t. I fiG 163 ~~~;]~;.:!. C':'~iBu'~ormo~~ .2: , 12 • ~.") I ';.1 I 4.1 _I 50 ! 51 Fl/366.5 Anfrage gemäß Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bösche, vor einigen Monaten brannte ein Wohnhaus auf der Weilerswister Straße in Erftstadt Friesheim ( zwischen der Gaststätte Westminster und dem Rotbach ) vollständig aus. Seit dieser Zeit ist das Gebäude durch einen Bauzaun provisorisch gesichert. Das Haus könnte eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer darstellen, beispielsweise durch herunterfallende Dachziegel. Durch die Nähe zu Rotbach und Burggraben könnten zudem Ratten durch das Haus angezogen werden. Ich frage Sie daher: 1. Steht die Stadt Erftstadt in Kontakt mit dem Hauseigentümer? Ist der Stadt Erftstadt bekannt, was mit dem Haus passieren soll? Ist ein Abrisszeitraum bekannt? • 2. Stellt die Bausubstanz des Hauses nach Ansicht der Fachverwaltung eine Verkehrsgefährdung dar? Wie kann Ungeziefer, vor allem Ratten ferngehalten werden. 3. Wie kann kurzfristig das Haus besser gesichert werden ( Fußgängerschutz, bessere Beleuchtung etc.) Für ihre Bemühungen bedanke ich mich. Mit freundlichen Grüßen ~ß: Martin Heeg /~ Stadtverord neteu