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Bürgerantrag (Skaterrampe auf dem Pausenhof der Theodor-Heuss-Hauptschule, neuer Standort)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
677 kB
Erstellt
24.09.10, 06:31
Aktualisiert
24.09.10, 06:31

Inhalt der Datei

/0 (? STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: -82- 1- öffentlich B 7/3542 Amt: - 82 - I -40BeschIAusf.:- 82 - Datum: 16.11.2004 An den Ausschuss für Schule der Stadt Erftstadt • Anregung I Betrifft: I ! • zur Beschlussfassung, von Frau Hartmann, Erftstadt Skaterrampe auf dem Pausenhof neuer Standort Finanzielle der Theodor-Heuss-Hauptschule, Auswirkungen: Keine Stellungnahme der Verwaltung: Durch die Theodor-Heuss-Hauptschule wurde im vergangenen Jahre eine Skateranlage beschafft, die im April diesen Jahres auf dem Pausenhof der Schule aufgestellt wurde. Es handelt sich zunächst um ein ca. 60 cm hohes Podest mit Ablaufmöglichkeiten nach allen Seiten. Die Anlage wurde dann um eine sog. Quarter-Pipe ergänzt. Bereits vor der Aufstellung der Anlage hatte es Proteste aus Nachbarschaft gegeben. Nachdem beide Anlagenteile aufgestellt worden waren nahmen die Proteste und Beschwerden bei der Polizei derart zu, dass unmittelbar vor dem Pfingstwochenende die Anlage abgebaut wurde. Ca. eine Woche später wurde dann lediglich die QuarterPipe wieder aufgebaut. Beschwerden aus der Nachbarschaft werden weiterhin vorgetragen. Ein Anwohner wird anwaltlich vertreten. Neben der Beseitigung der Skateranlage wird weiterhin die Entfernung des seit Jahren auf dem Schulgelände befindlichen Basketballkorbes gefordert. Die Problematik ist mit dem alten wie auch mit dem neuen Schulleiter der Hauptschule mehrfach diskutiert worden. Bewegungstraining ist ein wesentliches Element des heutigen Schulunterrichtes, insbesondere bei Schulen mit Ganztagsbetrieb. Aus Sicht der Schule kann auf die Anlage daher nicht verzichtet werden. Zur weiteren Begründung verweise ich auf das als Anlage beigefügte Schreiben des ehemaligen Schulleiters Hotfilder vom 2.6.2004. Mit der Schule wurde auch über alternative Standorte für die Anlage diskutiert. Der Hauptschule steht als Pausenfläche lediglich das an der Dr.-Josef-Fieger-Straße gelegene Gelände zur Verfügung. Die hinter der Schule zum Sportplatz gelegene Fläche ist für eine Nutzung durch die Skateranlage zu klein. Bei einer Aufstellung auf dem hinter der Zweifachhalle gelegenen Parkplatz würde die Anlage lediglich von der I , 2 Wohnbebauung in Richtung Haus Lebenshilfe verschoben. Die Verlagerung der Anlage auf einen anderen Standort scheidet daher aus. • • Zur schalltechnischen Beurteilung der auf dem Schulgelände aufgestellten Anlagen (Quarter-Pipe und Basketballkorb) habe ich ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Messungen wurden am 9.9.2004 durchgeführt. Für die westlich des Schulgeländes an der Siegfried-Von-Westerburg-Straße gelegenen Grundstücke trifft der betreffende Bebauungsplan die Festsetzung Reines Wohngebiet (WR-Gebiet). Der Gutachter geht daher davon aus, dass für die umliegenden schutzwürdigen Nutzungen an Werktagen, außerhalb der Ruhezeiten (08.00 Uhr bis 20.00 Uhr), ein Immissionswert von 50 dB(A) einzuhalten ist. Nach den Ergebnissen der Messungen wird bei der Quarter-Pipe der Beurteilungspegel mit 68 dB(A) deutlich überschritten. Für die Basketballanlage ergab sich ein Wert von 53 dB(A). Im Jahr 2000 hat sich das Verwaltungsgericht Köln, anlässlich eines Streites um das Aufstellen von Fußballtoren auf dem Gelände der Donatussschule, mit der Beurteilung von Geräuschimmissionen befasst. In der Urteilsbegründung hat das Gericht ausgeführt, dass für die Beurteilung der Zulässigkeit der Anlage einzig und allein maßgebend sei, ob die von der Anlage ausgehenden Beeinträchtigungen für den Kläger unzumutbar sind. In der Begrlindung heißt es weiter: "Die Beurteilung, ob Geräuschimmissionen nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft herbeizuführen, kann dabei nicht schematisch an hand allgemein gültiger Lärmwerte vorgenommen werden. Die Belastung durch Lärm und damit die Zumutbarkeit von Lärmimmissionen hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die oft nur unvollkommen in einem bestimmten Lärmwert erfasst werden können. Die Grenze der Erheblichkeit der Geräuschbelästigungen ist einzelfallbezogen anhand einer auf einen Ausgleich wiederstreitender Interessen ausgerichteten Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der durch die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse bestimmten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit zu ermitteln, wobei wertende Elemente wie Herkömmlichkeit, die soziale Adäquanz und die allgemeine Akzeptanz einzubeziehen sind." Hinsichtlich der Nachbarschaft von Wohngebiet und Schulgelände und der sich aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme ergebenden Folgerungen enthält die Begründung des Urteils folgende Ausführungen: "Hier ist zunächst einmal zu berücksichtigen, das ... der Schutzanspruch des Klägers, dessen Grundstück am Rande eines reinen Wohngebietes in der Nähe einer Grundschule und unmittelbar neben einer Grünfläche, die als Baugrundstück für den Gemeinbedarf ausgewiesen ist, gegenüber einer Lage des Grundstücks innerhalb eines reinen Wohngebietes und ohne diese Besonderheit gemindert ist. Dies gilt in besonderem Maße, soweit die Fläche für schulische Zwecke genutzt wird." Für die Beurteilung der Zumutbarkeit der Geräuschimmissionen hat das Gericht dann im wesentlichen auf die Nutzungsintensität der Anlage abgestellt. Nachdem im April diesen Jahres die Anlagen auf dem Schulgelände aufgebaut worden waren, wurden die Geräte - auch außerhalb der Schulzeiten - anfangs recht intensiv genutzt. Beobachtungen von Mitarbeitern der Verwaltung und der Schulleitung können belegen, dass die Anlagen außerhalb der Schulzeiten jetzt keinesfalls in dem Umfang genutzt werden, wie dies von einigen Anwohnern in Gesprächen mit der Verwaltung 3 angegeben wurde. Bei der Messung der Geräusche wurde bewusst eine Maximalbelastung der Anlage simuliert. Jugendliche vollführten mit Rollerskates und Skateboards Sprünge auf der Anlage, die besonders lärmintensiv sind. Von Anwohnern wurde bestätigt, dass es während des gesamten Sommers nicht so laut auf der Anlage war, wie zur Zeit der Messungen. • • Ich schlage daher vor, zunächst durch die vor Ort tätigen Hausmeister erfassen zu lassen, in welchem Umfang die Anlage tatsächlich genutzt wird. Diese Erfassung darf sich natürlich nicht nur auf die Wintermonate erstrecken, in denen naturgemäß weniger Aktivitäten im Freien stattfinden. Weiterhin sollte das derzeit eingelagerte Podest nur für die schulische Nutzung bereitgestellt werden. Sofern eine attraktive Skateranlage auf der ehemaligen B 265n errichtet wird, halte ich diese Einschränkung der Nutzung für unproblematisch. Auch vor der Errichtung der Skateranlage hat es Beschwerden über die lärmintensive Nutzungen des Schulgeländes der Theodor-Heuss-Hauptschule gegeben. Das Gelände wird von Jugendlichen als Treffpunkt genutzt. Der Schulhof wird mit Fahrzeugen befahren, zur musikalischen Untermalung werden die in den Fahrzeugen installierten Anlagen intensiv genutzt. Ich habe die für das Objekt zuständigen Hausmeister angewiesen, nach Ende der Veranstaltungen in der Hauptschule die Schranke zum Schulhof zu verschließen und somit ein Befahren des Geländes zu unterbinden. Erfahrungen in anderen Schulen haben gezeigt, dass durch solche Maßnahmen der Umfang unerwünschter Nutzungen von Schulhöfen wesentlich reduziert werden kann . • Anlage;1 I?= zu "'41 •lheodor-heuss ~ auptschule !H&1J. -'1.-_ J\!aH T.Heuss-Schule, Or.·Josef·Fieger-Str. 1, 50374 Erft4t,(!!IV' • Stadt Erftstadt Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Verteiler: Schulverwaltungsamt Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft nachrichtlich an: Herm SOrgermeister BOsche die Fraktionen Ordnungsamt Frau Bongard I "" I IU;) J 11.)4 r fJo2 I 81 J 70 65 ~ ~ "'l 1. 14 -iI 63 03. JUNI200 4 20 I Eingang Büro Burgcrmeislcr 21 I 32 I 40 I 43 I 44 I 50 · IJ:i I I 61 •• ~.' ". .:.'-~~~:'!,.~" ,.~,., .. , _ • • "t.,r. :'..... •• I)' ".' :'t,. ", J ...... :.-{'"1 • 1\ • .... , .... " .W~~~1 1~{_.w~~ 02.06,04 HoUlo -L Widerspruch gegen den Abbau von Unterrichtsmaterialien und Freizeitgestaltungsmöglichkeiten auf dem Schulgelände der Theodor-HeussHauptschule Sehr geehrter Herr Dr. Risthaus, in Absprache mit dem Schulverwaltungsamt und dem Eigenbetrieb Immobilien wurde am 15.04.04 ein Teil der Skatebahn auf dem Schulhof aufgestellt. Um Schülerinnen und Schüler langsam an den Umgang mit der neuen Sport- und Freizeitmöglichkeit zu gewöhnen, wurde der noch fehlende Teil, die Ablauframpe, erst am 27.05.04 installiert. • ... Am 29.05.04 um 18.50 Uhr informierte mich Herrn Dr. Risthaus darüber, dass er veranlasst habe die Skatebahn abzubauen. Dagegen lege ich Widerspruch ein und bitte darum, die Geräte umgehend wieder an ihrem dafür vorgesehenen Platz aufzubauen (ggf. mit Maßnahmen zur Geräuschdämpfung). Begründung: Nach zweijähriger Einführungsphase traten mit dem 01.08.2003 verbindlich für alle Jahrgänge die neuen Richtlinien und lehrpläne Sport in Kraft. Zehn . Bereiche stecken das Spektrum der Inhalte ab. Die Inhaltsbereiche 1 und 2 "Den Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeiten ausprägen" und "Das Spielen entdecken und Spielräume nutzen" sind als sportbereichsübergreifende Bewegungsfelder von grundlegender Bedeutung für die Entwicklungsförderung durch Bewegung und schaffen damit auch Voraussetzungen für die Arbeit in den Inhaltsbereichen 3 bis 9, Explizit sieht der lernbereich 8 "Gleiten, Fahren, Rollen - Rollsport / Bootssport / Wintersport". vor. In konsequenter Umsetzung der vorgegebenen Richtlinien und lehrpläne des Landes hat die Theodor HeussHauptschule auf Beschluss der Fachkonferenz Sport 80 Paar Inline-Skates mit entsprechender Sicherheitsausrüstung und ebenso das Unterrichtsmittel Skatebahn angeschafft. Ein Teil der Skatebahn dient ebenfalls dem Sicherheitstraining bei unterrichtlichen Rad- und Mofakursen. ..• '" i • _:. " 'II) >,,' '·=:;:~t ,>,,' .: Ein zweiter Beweggrund für die Beschaffung ergibt sich aus dem Schulprogramm bzw. aus unserem Schulprofil. Seit 1993 ist die TheodorHeuss-Hauptschule auf freiwilliger Basis die einzige Hauptschule, die eine qualifizierte Ganztagsbetreuung anbietet. Dieses ist ausdrücklich von der Bezirksregierung anerkannt, von allen Parteien der Stadt positiv unterstützend befürwortet und bevorzugt von den Eltern angenommen. Unabdingbarer Bestandteil dieses Konzeptes ist die sogenannte Megapause nach fünfstündigem Vormittagsunterricht und vor der Nachmittagseinheit. All unsere Einrichtungen - 1 Raumnetz, 1 Vierfach-Basketballanlage, 6 Tischtennisplatten und eben auch die neue Skateanlage - dienen dazu, Möglichkeiten für die o.a. lernziele zu schaffen. . • Ein drittes Argument liegt ebenfalls in den Richtlinien und Lehrplänen begründet. "Pausen sind ein wichtiges rhythmisierendes Element im Lern -und Lebensraum Schule" .. Die Theodor-Heuss-Hauptschule ist durch solche Initiativen bemüht, den Schülerinnen und Schülern die leider all zu oft vorhandenen Asphaltwüsten zu ersparen. Da Schulhöfe nach Unterrichtsschluß als Sport- und Spielplätze freigegeben sind, war die Schule in all den Jahren bemüht, Voraussetzungen für attraktive und den verschiedenen Altersgruppen gerechte Sport- und Spielmöglichkeiten zu schaffen. Die Gesamtkonzeption unserer Anlage zeigt eine hohe Akzeptanz von Müttern mit Kleinkindern bis hin zu Eltern mit Kindern, ebenso für Heranwachsende und Jugendliche. Natürlich ist eben ein so eingerichteter Schulhof keine tote Asphaltwüste, sonder ein mit Aktivitäten und Kommunikation erfüllter Lebensraum, der so vom Gesetzgeber gewollt und auch durch eindeutige Rechtssprechung gestützt ist (Verwaltungsgericht Koblenz Az.: 1 K 10741 03KO). • Probleme, die nicht die Schule zu verantworten hat, sollten auch nicht zu Lasten der Schule gehen . Es wäre sehr zu begrüßen, wenn Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und lehrer und vor allen Dingen die Eltern eindeutige Signale sowohl von der Verwaltung als auch von der Politik bekämen, dass das Konzept der Ganztagsschule Theodor-Heuss weiterhin gewünscht und unterstützt wird. Kinderfreundlichkeit zeigt sich m. E. nicht an Anlagen weit außerhalb vom Wohnort; das ist Kinderfreundlichkeit auf dem Papier. Mit freunä'ichen Grüßen Intern-Widerspruch-Abbau-$kateranlage Verteiler: Schulverwaltungsamt Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft nachrichtlich an: Herrn Bürgermeister Bösche die Fraktionen *-• Ursula Hartmann Amselweg 50374 41 Erftstadt Stadt Erftstadt 65 Der Bürgermeister , 14 Herrn Ernst-Dieter Bösche persönlich Holzdamm 50374 • - ~20 10 21 ßI/3Pf2 63 Eingang Bure BÜf'J'Jtrrlo'SI'l( I 32 I '0 I 4.) L61 i "\ I 5~ I SI Erftstadt 29. Mai 2004 Bürgerantrag Angelegenheit: Rampe Schulhof Theodor-Heuß-Hauptschule, Lechenich Sehr geehrter Herr Bösche, aus gegebenem Anlass und unter Verweis auf bereits geführten hiermit Bürgerantrag einen Schulgelände Die durch • die Benutzung durch der 22.00 Uhr wird 23.00 dass der lärm Uhr ohne dieses Lärmbelästigung mitgebrachte Stereo-Anlagen läimbelöstigung ist für die Anwohner Wie bereits Bürgerantrages Ich schlage Parkplatz betroffen mehrfach schriftlich bitten, eine Theodor-Heuß-Houptschule. Konstruktion gerecht Mittelschulhof zwischen Pausen andauert. etc. noch verstärkt. werden. kommt es wahrscheinlich durch bereits Begleitung Eine Uhr! bis mehrfach der Aktivitäten solche, dauerhafte Üi,ertii:Jglich. darf der ich Sie daher vor. Hier Rampe sind solche Lösung Eventuell könnte Hauptschule auch an ca. 14.00 Wie Gelände (incl. würde die auch natürlichen Zubehör] keine auf den Anwohner wie der Schulhof den Konstruktion (als Erdwall eines zu entfernen. 1. unmittelbar und Realschule/Gymnasium einen im Rahmen allem kein solcher Resonanzkörper Eine vom ist unzumutbar, jeden Tag (selbstverstöndlich durch musikalische Verlegung und 2. ist der Parkplatz Anlaufturml Uhr (an Schultagen geschehen, Dreifachturnhalle (incl. lörmbelöstigung diese Rampe von dem genannten nochmals an der Rampe entstehende in der Zeit von 10.00 bzw. der stelle ich in Erftstadt-Lechenich. Rampe unter dem Aspekt, Sonn- und Feiertagenl ausgeführt, Entfernung Theodor-Heuß-Hauptschule insbesondere nach auf Schriftwechsel Aufstellern auch der der auf dem verlegt werden. Hier aufgeschüttetenl Wall ..... • ebenfalls zu keiner Belästigung. Es gibt sicher nach weitere Alternativen, über die Sie sicher besser informiert sind. Da die Schönwetterzeit bereits in vollem Gange ist, bitte ich um schnellstmögliche lösung der Angelegenheit. • •