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Bürgerantrag (Skaterrampe auf dem Pausenhof der Theodor-Heuss-Hauptschule, neuer Standort)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
754 kB
Erstellt
24.09.10, 06:31
Aktualisiert
24.09.10, 06:31
Bürgerantrag (Skaterrampe auf dem Pausenhof der Theodor-Heuss-Hauptschule,
neuer Standort) Bürgerantrag (Skaterrampe auf dem Pausenhof der Theodor-Heuss-Hauptschule,
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Inhalt der Datei

R, Nf Is' 5Itano SG~~Q J}f .;1,.1, M STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: -82- c. ;0 P to .A öffentlich B 7/3541 Amt - 82 - I -40BeschIAusf.:- 82 - Datum: 16.11.2004 An den Ausschuss für Schule der Stadt Erftstadt • Anregung I Betrifft: I I • zur Beschlussfassung, von Frau Hack, Erftstadt Skaterrampe auf dem Pausenhof neuer Standort Finanzielle der Theodor-Heuss-Hauptschule, Auswirkungen: Keine Stellungnahme der Verwaltung: Durch die Theodor-Heuss-Hauptschule wurde im vergangenen Jahre eine Skateranlage beschafft, die im April diesen Jahres auf dem Pausenhof der Schule aufgestellt wurde. Es handelt sich zunächst um ein ca 60 cm hohes Podest mit Ablaufmöglichkeiten nach allen Seiten. Die Anlage wurde dann um eine sog. Quarter-Pipe ergänzt. Bereits vor der Aufstellung der Anlage hatte es Proteste aus Nachbarschaft gegeben. Nachdem beide Anlagenteile aufgestellt worden waren nahmen die Proteste und Beschwerden bei der Polizei derart zu, dass unmittelbar vor dem Pfingstwochenende die Anlage abgebaut wurde. Ca. eine Woche später wurde dann lediglich die QuarterPipe wieder aufgebaut. Beschwerden aus der Nachbarschaft werden weiterhin vorgetragen. Ein Anwohner wird anwaltlich vertreten. Neben der Beseitigung der Skateranlage wird weiterhin die Entfernung des seit Jahren auf dem Schulgelände befindlichen Basketballkorbes gefordert. Die Problematik ist mit dem alten wie auch mit dem neuen Schulleiter der Hauptschule mehrfach diskutiert worden. Bewegungstraining ist ein wesentliches Element des heutigen Schulunterrichtes, insbesondere bei Schulen mit Ganztagsbetrieb. Aus Sicht der Schule kann auf die Anlage daher nicht verzichtet werden. Zur weiteren Begründung verweise ich auf das als Anlage beigefügte Schreiben des ehemaligen Schulleiters Hotfilder vom 2.6.2004. Mit der Schule wurde auch über alternative Standorte für die Anlage diskutiert. Der Hauptschule steht als Pausenfläche lediglich das an der Dr.-Josef-Fieger-Straße gelegene Gelände zur Verfügung. Die hinter der Schule zum Sportplatz gelegene Fläche ist für eine Nutzung durch die Skateranlage zu klein. Bei einer Aufstellung auf dem hinter der Zweifachhalle gelegenen Parkplatz würde die Anlage lediglich von der I I 2 Wohnbebauung in Richtung Haus Lebenshilfe verschoben. Die Verlagerung der Anlage auf einen anderen Standort scheidet daher aus. • • Zur schalltechnischen Beurteilung der auf dem Schulgelände aufgestellten Anlagen (Quarter-Pipe und Basketballkorb) habe ich ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Messungen wurden am 9.9.2004 durchgeführt. Für die westlich des Schulgeländes an der Siegfried-Von-Westerburg-Straße gelegenen Grundstücke trifft der betreffende Bebauungsplan die Festsetzung Reines Wohngebiet (WR-Gebiet). Der Gutachter geht daher davon aus, dass für die umliegenden schutzwürdigen Nutzungen an Werktagen, außerhalb der Ruhezeiten (08.00 Uhr bis 20.00 Uhr), ein Immissionswert von 50 dB(A) einzuhalten ist. Nach den Ergebnissen der Messungen wird bei der Quarter-Pipe der Beurteilungspegel mit 68 dB(A) deutlich überschritten. Für die Basketballanlage ergab sich ein Wert von 53 dB(A). Im Jahr 2000 hat sich das Verwaltungsgericht Köln, anlässlich eines Streites um das Aufstellen von Fußballtoren auf dem Gelände der Donatussschule, mit der Beurteilung von Geräuschimmissionen befasst. In der Urteilsbegründung hat das Gericht ausgeführt, dass für die Beurteilung der Zulässigkeit der Anlage einzig und allein maßgebend sei, ob die von der Anlage ausgehenden Beeinträchtigungen für den Kläger unzumutbar sind. In der Begründung heißt es weiter: "Die Beurteilung, ob Geräuschimmissionen nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft herbeizuführen, kann dabei nicht schematisch anhand allgemein gültiger Lärmwerte vorgenommen werden. Die Belastung durch Lärm und damit die Zumutbarkeit von Lärmimmissionen hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die oft nur unvollkommen in einem bestimmten Lärmwert erfasst werden können. Die Grenze der Erheblichkeit der Geräuschbelästigungen ist einzelfallbezogen an hand einer auf einen Ausgleich wiederstreitender Interessen ausgerichteten Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der durch die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse bestimmten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit zu ermitteln, wobei wertende Elemente wie Herkömm/ichkeit, die soziale Adäquanz und die allgemeine Akzeptanz einzubeziehen sind." Hinsichtlich der Nachbarschaft von Wohngebiet und Schulgelände und der sich aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme ergebenden Folgerungen enthält die Begründung des Urteils folgende Ausführungen: "Hier ist zunächst einmal zu berücksichtigen, cass .. der Schutzanspruch des Klägers, dessen Grundstück am Rande eines reinen Wohngebietes in der Nähe einer Grundschule und unmittelbar neben einer Grünfläche, die als Baugrundstück für den Gemeinbedarf ausgewiesen ist, gegenüber einer Lage des Grundstücks innerhalb eines reinen Wohngebietes und ohne diese Besonderheit gemindert ist. Dies gilt in besonderem Maße, soweit die Fläche für schulische Zwecke genutzt wird." Für die Beurteilung der Zumutbarkeit der Geräuschimmissionen hat das Gericht dann im wesentlichen auf die Nutzungsintensität der Anlage abgestellt. Nachdem im April diesen Jahres die Anlagen auf dem Schulgelände aufgebaut worden waren, wurden die Geräte - auch außerhalb der Schulzeiten - anfangs recht intensiv genutzt. Beobachtungen von Mitarbeitern der Verwaltung und der Schulleitung können belegen, dass die Anlagen außerhalb der Schulzeiten jetzt keinesfalls in dem Umfang genutzt werden, wie dies von einigen Anwohnern in Gesprächen mit der Verwaltung 3 angegeben wurde. Bei der Messung der Geräusche wurde bewusst eine Maximalbelastung der Anlage simuliert. Jugendliche vollführten mit Rollerskates und Skateboards Sprünge auf der Anlage, die besonders lärmintensiv sind. Von Anwohnern wurde bestätigt, dass es während des gesamten Sommers nicht so laut auf der Anlage war, wie zur Zeit der Messungen. • • Ich schlage daher vor, zunächst durch die vor Ort tätigen Hausmeister erfassen zu lassen, in welchem Umfang die Anlage tatsächlich genutzt wird. Diese Erfassung darf sich natürlich nicht nur auf die Wintermonate erstrecken, in denen naturgemäß weniger Aktivitäten im Freien stattfinden. Weiterhin sollte das derzeit eingelagerte Podest nur für die schulische Nutzung bereitgestellt werden. Sofern eine attraktive Skateranlage auf der ehemaligen B 265n errichtet wird, halte ich diese Einschränkung der Nutzung für unproblematisch. Auch vor der Errichtung der Skateranlage hat es Beschwerden über die lärmintensive Nutzungen des Schulgeländes der Theodor-Heuss-Hauptschule gegeben. Das Gelände wird von Jugendlichen als Treffpunkt genutzt. Der Schulhof wird mit Fahrzeugen befahren, zur musikalischen Untermalung werden die in den Fahrzeugen installierten Anlagen intensiv genutzt. Ich habe die für das Objekt zuständigen Hausmeister angewiesen, nach Ende der Veranstaltungen in der Hauptschule die Schranke zum Schulhof zu verschließen und somit ein Befahren des Geländes zu unterbinden. Erfahrungen in anderen Schulen haben gezeigt, dass durch solche Maßnahmen der Umfang unerwünschter Nutzungen von Schulhöfen wesentlich reduziert werden kann . Stadt Erftstadt Der Bürgermeister Herrn Bösche persönlich Holzdamm 10 50374 Erftstadt '" 110511041 82 I 81 I 70 S~ßI1IEdiSIe.dl er BiirgOfmoi&ler '" 04.JU~\2004 141 20 2' Gerti Hack Richardstr. 33 50374 Erftstadt • 40 4.1 ol4 65 163 Eingßng euro Bürgermeisler 32 I 50 61 ß1ßl'f1 51 den 2.06.04 Skaterrampe auf dem Pausenhof der Theodor - Heuss - Hauptschule • • BÜRGERANTRAG Sehr geehrter Herr Bösche, aufgrund meines Schreibens vom 30.4.04 führten Sie mit meinem Mann ein Telefongespräch. Im Verlauf desselben versicherten Sie ihm, dass Ihnen unsere Misere klar sei und man bereit sei, dass Gerät woanders aufzustellen. Es müsste nur noch ein geeigneter Standort gefunden werden. Toll! dachte ich. Da geschieht ja was und man ist bereit, uns zu helfen. Können Sie sich vorstellen, wie wir uns fühlten, als man nun am 27.05.04 anstatt abzubauen noch eine Erweiterung der Anlage vornahm? Es gibt für uns als Haus - u. Grundbesitzer ganz klare Verordnungen zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm. Z.B. Rasen mähen, Glascontainer etc . Aber uns mutet man zu, diesen durch die Skaterrampe verursachten Lärm ohne Unterbrechung ,auch Sonntags, bis in die Nacht hinein zu ertragen.Wir appellieren nochmals an Ihr Verständnis und bitten darum, dafür Sorge zu tragen, dass die zu Pfingsten abgebauten Geräte nicht wieder aufgestellt werden. Ich bitte um eine schriftliche Antwort Mit freundlichen Grüßen !Hoch • Anlage /1 zu tlEb;4'0 -::.L:::-J B):~. _ T.Heuss-Schule. II Dr.-Josef-Fieger-Slr. 1.50374 E1' Stadt Erftstadt Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Verteiler: Schulverwallungsamt Eigenbelrieb ImmObilienwirtschaft nachrichtlich an: Herrn BOrgenneister Bösche die Fraktionen Ordnungsamt Frau Bongard 70 10 03. JUNI200 4 14 - 20 21 :"> ,,;.:.' ': " "., 'i ~.<. .,. .' ~'lin~~iI\l' ,;':.,.,:, 65 Eingang 32 40 I 63 Büro Bürgermeistor 43 44 50 61 5' 1 .1 -,'., ";,., -. = I ~_rt.p ;.:\ .. ::~ .r- :'1. 1lI .. \- 't' ':"; .... ~ ... :\ -. ~~""\': ,-". . ".~ • .. 02.06.04 Hot/La -e- Widerspruch gegen den Abbau von Unterrichtsmaterialien und Freizeitgestaltungsmöglichkeiten auf dem Schulgelände der Theodor-HeussHauptschule Sehr geehrter Herr Dr. Risthaus, in Absprache mit dem Schulverwaltungsamt und dem Eigenbetrieb Immobilien wurde am 15.04.04 ein Teil der Skatebahn auf dem Schulhof aufgestellt. Um Schülerinnen und Schüler langsam an den Umgang mit der neuen Sport- und Freizeitmöglichkeit zu gewöhnen, wurde der noch fehlende Teil, die Ablauframpe, erst am 27.05.04 installiert. • r s-» •••••••• Am 29.05.04 um 18.50 Uhr informierte mich Herrn Dr. Risthaus darüber, dass er veranlasst habe die Skatebahn abzubauen. Dagegen lege ich Widerspruch ein und bitte darum, die Geräte umgehend wieder an ihrem dafür vorgesehenen Platz aufzubauen (ggf. mit Maßnahmen zur Geräuschdämpfung). Begründung: Nach zweijähriger Einführungsphase traten mit dem 01.08.2003 verbindlich für alle Jahrgänge die neuen Richtlinien und Lehrpläne Sport in Kraft. Zehn . Bereiche stecken das Spektrum der Inhalte ab. Die Inhaltsbereiche 1 und 2 .Den Körper wahrnehmen undBewegungsfahigkeiten auspragen" und .Da s Spielen entdecken und Spielraume nutzen" sind als sportbereichsübergreifende Bewegungsfelder von grundlegender Bedeutung für die Entwicklungsförderung durch Bewegung und schaffen damit auch Voraussetzungen für die Arbeit in den Inhaltsbereichen 3 bis 9. Explizit sieht der Lembereich 8 .Gleiten, Fahren, Rollen - Rollsport / Bootssport / Wintersport". vor. In konsequenter Umsetzung der vorgegebenen Richtlinien und Lehrpläne des Landes hat die Theodor HeussHauptschule auf Beschluss der Fachkonferenz Sport 80 Paar Inline-Skates mit entsprechender Sicherheitsausrüstung und ebenso das Unterrichtsmittel Skatebahn angeschafft. Ein Teil der Skatebahn dient ebenfalls dem Sicherheitstraining bei unterrichtlichen Rad- und Mofakursen. , - r~ ..- ,.J, ..,., ~ .. ":', ...., , Ein zweiter Beweggrund für die Beschaffung ergibt sich aus dem Schulprogramm bzw. aus unserem Schulprofil. Seit 1993 ist die TheodorHeuss-Hauptschule auf freiwilliger Basis die einzige Hauptschule, die eine qualifizierte Ganztagsbetreuung anbietet. Dieses ist ausdrücklich von der Bezirksregierung anerkannt, von allen Parteien der Stadt positiv unterstützend befürwortet und bevorzugt von den Eltern angenommen. Unabdingbarer Bestandteil dieses Konzeptes ist die sogenannte Megapause nach fünfstündigem Vormittagsunterricht und vor der Nachmittagseinheit. All unsere Einrichtungen - 1 Raumnetz, 1 Vierfach-Basketballanlage, 6 Tischtennisplatten und eben auch die neue Skateanlage - dienen dazu, Möglichkeiten für die o.a. Lernziele zu schaffen. . • Ein drittes Argument liegt ebenfalls in den Richtlinien und Lehrplänen begründet ...Pausen sind ein wichtiges rhythmiSierendes Element im Lern -und Lebensraum Schule" .. Die Theodor-Heuss-Hauptschule ist durch solche Initiativen bemüht, den Schülerinnen und Schülern die leider all zu oft vorhandenen Asphaltwüsten zu ersparen . Da Schulhöfe nach Unterrichtsschluß als Sport- und Spielplätze freigegeben sind, war die Schule in all den Jahren bemüht, Voraussetzungen für attraktive und den verschiedenen Altersgruppen gerechte Sport- und Spielmöglichkeiten zu schaffen. Die Gesamtkonzeption unserer Anlage zeigt eine hohe Akzeptanz von Müttern mit Kleinkindern bis hin zu Eltern mit Kindern, ebenso für Heranwachsende und Jugendliche. Natürlich ist eben ein so eingerichteter Schulhof keine tote Asphaltwüste. sonder ein mit Aktivitäten und Kommunikation erfüllter Lebensraum, der so vom Gesetzgeber gewollt und auch durch eindeutige Rechtssprechung gestützt ist (Verwaltungsgericht Koblenz Az.: 1 K 10741 03KO). Probleme, die nicht die Schule zu verantworten hat, sollten auch nicht zu Lasten der Schule gehen. • Es wäre sehr zu begrüßen, wenn Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und vor allen Dingen die Eltern eindeutige Signale sowohl von der Verwaltung als auch von der Politik bekämen, dass das Konzept der Ganztagsschule Theodor-Heuss weiterhin gewünscht und unterstützt wird. Kinderfreundlichkeit zeigt sich m. E. nicht an Anlagen weit außerhalb vom Wohnort; das ist Kinderfreundlichkeit auf dem Papier. Mit freuMlichen Grüßen Inte rn- Wide rsp ruch -Ab bau-Skate ra nlag e Verteiler: Schulverwaltungsamt Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft nachrichtlich an: Herrn Bürqermctster Bösche die Fraktionen