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Kommune
Erftstadt
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24.09.10, 06:31
Aktualisiert
24.09.10, 06:31
Stichworte
Inhalt der Datei
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STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: -82-
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öffentlich
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7/3541
Amt - 82 - I -40BeschIAusf.:-
82 -
Datum: 16.11.2004
An den
Ausschuss
für Schule
der Stadt Erftstadt
•
Anregung
I Betrifft:
I
I
•
zur Beschlussfassung,
von Frau Hack, Erftstadt
Skaterrampe auf dem Pausenhof
neuer Standort
Finanzielle
der Theodor-Heuss-Hauptschule,
Auswirkungen:
Keine
Stellungnahme
der Verwaltung:
Durch die Theodor-Heuss-Hauptschule wurde im vergangenen Jahre eine Skateranlage
beschafft, die im April diesen Jahres auf dem Pausenhof der Schule aufgestellt wurde.
Es handelt sich zunächst um ein ca 60 cm hohes Podest mit Ablaufmöglichkeiten nach
allen Seiten. Die Anlage wurde dann um eine sog. Quarter-Pipe ergänzt.
Bereits vor der Aufstellung der Anlage hatte es Proteste aus Nachbarschaft gegeben.
Nachdem beide Anlagenteile aufgestellt worden waren nahmen die Proteste und
Beschwerden bei der Polizei derart zu, dass unmittelbar vor dem Pfingstwochenende
die Anlage abgebaut wurde. Ca. eine Woche später wurde dann lediglich die QuarterPipe wieder aufgebaut.
Beschwerden aus der Nachbarschaft werden weiterhin vorgetragen. Ein Anwohner wird
anwaltlich vertreten. Neben der Beseitigung der Skateranlage wird weiterhin die
Entfernung des seit Jahren auf dem Schulgelände befindlichen Basketballkorbes
gefordert.
Die Problematik ist mit dem alten wie auch mit dem neuen Schulleiter der Hauptschule
mehrfach diskutiert worden. Bewegungstraining ist ein wesentliches Element des
heutigen Schulunterrichtes, insbesondere bei Schulen mit Ganztagsbetrieb. Aus Sicht
der Schule kann auf die Anlage daher nicht verzichtet werden. Zur weiteren
Begründung verweise ich auf das als Anlage beigefügte Schreiben des ehemaligen
Schulleiters Hotfilder vom 2.6.2004.
Mit der Schule wurde auch über alternative Standorte für die Anlage diskutiert. Der
Hauptschule steht als Pausenfläche lediglich das an der Dr.-Josef-Fieger-Straße
gelegene Gelände zur Verfügung. Die hinter der Schule zum Sportplatz gelegene
Fläche ist für eine Nutzung durch die Skateranlage zu klein. Bei einer Aufstellung auf
dem hinter der Zweifachhalle gelegenen Parkplatz würde die Anlage lediglich von der
I
I
2
Wohnbebauung in Richtung Haus Lebenshilfe verschoben. Die Verlagerung der Anlage
auf einen anderen Standort scheidet daher aus.
•
•
Zur schalltechnischen Beurteilung der auf dem Schulgelände aufgestellten Anlagen
(Quarter-Pipe und Basketballkorb) habe ich ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die
Messungen wurden am 9.9.2004 durchgeführt. Für die westlich des Schulgeländes an
der Siegfried-Von-Westerburg-Straße
gelegenen Grundstücke trifft der betreffende
Bebauungsplan die Festsetzung Reines Wohngebiet (WR-Gebiet). Der Gutachter geht
daher davon aus, dass für die umliegenden schutzwürdigen Nutzungen an Werktagen,
außerhalb der Ruhezeiten (08.00 Uhr bis 20.00 Uhr), ein Immissionswert von 50 dB(A)
einzuhalten ist.
Nach den Ergebnissen der Messungen wird bei der Quarter-Pipe der Beurteilungspegel
mit 68 dB(A) deutlich überschritten. Für die Basketballanlage ergab sich ein Wert von
53 dB(A).
Im Jahr 2000 hat sich das Verwaltungsgericht Köln, anlässlich eines Streites um das
Aufstellen von Fußballtoren auf dem Gelände der Donatussschule, mit der Beurteilung
von Geräuschimmissionen
befasst. In der Urteilsbegründung
hat das Gericht
ausgeführt, dass für die Beurteilung der Zulässigkeit der Anlage einzig und allein
maßgebend sei, ob die von der Anlage ausgehenden Beeinträchtigungen für den
Kläger unzumutbar sind. In der Begründung heißt es weiter:
"Die Beurteilung, ob Geräuschimmissionen nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet
sind, erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft herbeizuführen, kann dabei nicht
schematisch anhand allgemein gültiger Lärmwerte vorgenommen werden. Die
Belastung durch Lärm und damit die Zumutbarkeit von Lärmimmissionen hängt von
einer Vielzahl von Faktoren ab, die oft nur unvollkommen in einem bestimmten
Lärmwert
erfasst
werden
können.
Die Grenze
der
Erheblichkeit
der
Geräuschbelästigungen
ist einzelfallbezogen an hand einer auf einen Ausgleich
wiederstreitender
Interessen
ausgerichteten
Gesamtbetrachtung
unter
Berücksichtigung der durch die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse
bestimmten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit zu ermitteln, wobei wertende
Elemente wie Herkömm/ichkeit, die soziale Adäquanz und die allgemeine Akzeptanz
einzubeziehen sind."
Hinsichtlich der Nachbarschaft von Wohngebiet und Schulgelände und der sich aus
dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme ergebenden Folgerungen enthält die
Begründung des Urteils folgende Ausführungen:
"Hier ist zunächst einmal zu berücksichtigen, cass .. der Schutzanspruch des Klägers,
dessen Grundstück am Rande eines reinen Wohngebietes in der Nähe einer
Grundschule und unmittelbar neben einer Grünfläche, die als Baugrundstück für den
Gemeinbedarf ausgewiesen ist, gegenüber einer Lage des Grundstücks innerhalb eines
reinen Wohngebietes und ohne diese Besonderheit gemindert ist. Dies gilt in
besonderem Maße, soweit die Fläche für schulische Zwecke genutzt wird."
Für die Beurteilung der Zumutbarkeit der Geräuschimmissionen hat das Gericht dann
im wesentlichen auf die Nutzungsintensität der Anlage abgestellt.
Nachdem im April diesen Jahres die Anlagen auf dem Schulgelände aufgebaut worden
waren, wurden die Geräte - auch außerhalb der Schulzeiten - anfangs recht intensiv
genutzt. Beobachtungen von Mitarbeitern der Verwaltung und der Schulleitung können
belegen, dass die Anlagen außerhalb der Schulzeiten jetzt keinesfalls in dem Umfang
genutzt werden, wie dies von einigen Anwohnern in Gesprächen mit der Verwaltung
3
angegeben wurde.
Bei der Messung der Geräusche wurde bewusst eine Maximalbelastung der Anlage
simuliert. Jugendliche vollführten mit Rollerskates und Skateboards Sprünge auf der
Anlage, die besonders lärmintensiv sind. Von Anwohnern wurde bestätigt, dass es
während des gesamten Sommers nicht so laut auf der Anlage war, wie zur Zeit der
Messungen.
•
•
Ich schlage daher vor, zunächst durch die vor Ort tätigen Hausmeister erfassen zu
lassen, in welchem Umfang die Anlage tatsächlich genutzt wird. Diese Erfassung darf
sich natürlich nicht nur auf die Wintermonate erstrecken, in denen naturgemäß weniger
Aktivitäten im Freien stattfinden.
Weiterhin sollte das derzeit eingelagerte Podest nur für die schulische Nutzung
bereitgestellt werden. Sofern eine attraktive Skateranlage auf der ehemaligen B 265n
errichtet wird, halte ich diese Einschränkung der Nutzung für unproblematisch.
Auch vor der Errichtung der Skateranlage hat es Beschwerden über die lärmintensive
Nutzungen des Schulgeländes der Theodor-Heuss-Hauptschule gegeben. Das Gelände
wird von Jugendlichen als Treffpunkt genutzt. Der Schulhof wird mit Fahrzeugen
befahren, zur musikalischen Untermalung werden die in den Fahrzeugen installierten
Anlagen intensiv genutzt. Ich habe die für das Objekt zuständigen Hausmeister
angewiesen, nach Ende der Veranstaltungen in der Hauptschule die Schranke zum
Schulhof zu verschließen und somit ein Befahren des Geländes zu unterbinden.
Erfahrungen in anderen Schulen haben gezeigt, dass durch solche Maßnahmen der
Umfang unerwünschter Nutzungen von Schulhöfen wesentlich reduziert werden kann .
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
Herrn Bösche persönlich
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
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110511041
82 I 81 I 70
S~ßI1IEdiSIe.dl
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Gerti Hack
Richardstr. 33
50374 Erftstadt
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Eingßng euro Bürgermeisler
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den 2.06.04
Skaterrampe auf dem Pausenhof der Theodor - Heuss - Hauptschule
•
•
BÜRGERANTRAG
Sehr geehrter Herr Bösche,
aufgrund meines Schreibens vom 30.4.04 führten Sie mit meinem Mann
ein Telefongespräch. Im Verlauf desselben versicherten Sie ihm, dass
Ihnen unsere Misere klar sei und man bereit sei, dass Gerät woanders
aufzustellen. Es müsste nur noch ein geeigneter Standort gefunden
werden. Toll! dachte ich. Da geschieht ja was und man ist bereit, uns zu
helfen.
Können Sie sich vorstellen, wie wir uns fühlten, als man nun am
27.05.04 anstatt abzubauen noch eine Erweiterung der Anlage
vornahm?
Es gibt für uns als Haus - u. Grundbesitzer ganz klare Verordnungen zur
Vermeidung von ruhestörendem Lärm. Z.B. Rasen mähen,
Glascontainer etc .
Aber uns mutet man zu, diesen durch die Skaterrampe verursachten
Lärm ohne Unterbrechung ,auch Sonntags, bis in die Nacht hinein zu
ertragen.Wir appellieren nochmals an Ihr Verständnis und bitten darum,
dafür Sorge zu tragen, dass die zu Pfingsten abgebauten Geräte nicht
wieder aufgestellt werden.
Ich bitte um eine schriftliche Antwort
Mit freundlichen Grüßen
!Hoch
•
Anlage /1
zu
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T.Heuss-Schule.
II
Dr.-Josef-Fieger-Slr.
1.50374
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Stadt Erftstadt
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Verteiler: Schulverwallungsamt
Eigenbelrieb ImmObilienwirtschaft
nachrichtlich an:
Herrn BOrgenneister Bösche
die Fraktionen
Ordnungsamt Frau Bongard
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03. JUNI200 4
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Eingang
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Büro Bürgermeistor
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02.06.04 Hot/La
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Widerspruch gegen den Abbau von Unterrichtsmaterialien und
Freizeitgestaltungsmöglichkeiten
auf dem Schulgelände der Theodor-HeussHauptschule
Sehr geehrter Herr Dr. Risthaus,
in Absprache mit dem Schulverwaltungsamt und dem Eigenbetrieb Immobilien
wurde am 15.04.04 ein Teil der Skatebahn auf dem Schulhof aufgestellt. Um
Schülerinnen und Schüler langsam an den Umgang mit der neuen Sport- und
Freizeitmöglichkeit zu gewöhnen, wurde der noch fehlende Teil, die
Ablauframpe, erst am 27.05.04 installiert.
•
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Am 29.05.04 um 18.50 Uhr informierte mich Herrn Dr. Risthaus darüber, dass
er veranlasst habe die Skatebahn abzubauen. Dagegen lege ich Widerspruch
ein und bitte darum, die Geräte umgehend wieder an ihrem dafür vorgesehenen
Platz aufzubauen (ggf. mit Maßnahmen zur Geräuschdämpfung).
Begründung:
Nach zweijähriger Einführungsphase traten mit dem 01.08.2003 verbindlich für
alle Jahrgänge die neuen Richtlinien und Lehrpläne Sport in Kraft. Zehn
.
Bereiche stecken das Spektrum der Inhalte ab. Die Inhaltsbereiche 1 und 2
.Den Körper
wahrnehmen undBewegungsfahigkeiten
auspragen"
und .Da s Spielen
entdecken
und Spielraume
nutzen" sind als
sportbereichsübergreifende Bewegungsfelder von grundlegender Bedeutung für
die Entwicklungsförderung durch Bewegung und schaffen damit auch
Voraussetzungen für die Arbeit in den Inhaltsbereichen 3 bis 9. Explizit sieht der
Lembereich 8 .Gleiten,
Fahren,
Rollen
- Rollsport
/
Bootssport
/ Wintersport".
vor. In konsequenter Umsetzung der
vorgegebenen Richtlinien und Lehrpläne des Landes hat die Theodor HeussHauptschule auf Beschluss der Fachkonferenz Sport 80 Paar Inline-Skates mit
entsprechender Sicherheitsausrüstung und ebenso das Unterrichtsmittel
Skatebahn angeschafft. Ein Teil der Skatebahn dient ebenfalls dem
Sicherheitstraining bei unterrichtlichen Rad- und Mofakursen.
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Ein zweiter Beweggrund für die Beschaffung ergibt sich aus dem
Schulprogramm bzw. aus unserem Schulprofil. Seit 1993 ist die TheodorHeuss-Hauptschule auf freiwilliger Basis die einzige Hauptschule, die eine
qualifizierte Ganztagsbetreuung anbietet. Dieses ist ausdrücklich von der
Bezirksregierung anerkannt, von allen Parteien der Stadt positiv unterstützend
befürwortet und bevorzugt von den Eltern angenommen. Unabdingbarer
Bestandteil dieses Konzeptes ist die sogenannte Megapause nach
fünfstündigem Vormittagsunterricht und vor der Nachmittagseinheit. All unsere
Einrichtungen - 1 Raumnetz, 1 Vierfach-Basketballanlage, 6 Tischtennisplatten
und eben auch die neue Skateanlage - dienen dazu, Möglichkeiten für die o.a.
Lernziele zu schaffen.
.
•
Ein drittes Argument liegt ebenfalls in den Richtlinien und Lehrplänen
begründet ...Pausen sind ein wichtiges
rhythmiSierendes
Element
im Lern -und Lebensraum
Schule" .. Die Theodor-Heuss-Hauptschule
ist durch solche Initiativen bemüht, den Schülerinnen und Schülern die leider all
zu oft vorhandenen Asphaltwüsten zu ersparen .
Da Schulhöfe nach Unterrichtsschluß als Sport- und Spielplätze freigegeben
sind, war die Schule in all den Jahren bemüht, Voraussetzungen für attraktive
und den verschiedenen Altersgruppen gerechte Sport- und Spielmöglichkeiten
zu schaffen. Die Gesamtkonzeption unserer Anlage zeigt eine hohe Akzeptanz
von Müttern mit Kleinkindern bis hin zu Eltern mit Kindern, ebenso für
Heranwachsende und Jugendliche.
Natürlich ist eben ein so eingerichteter Schulhof keine tote Asphaltwüste.
sonder ein mit Aktivitäten und Kommunikation erfüllter Lebensraum, der so vom
Gesetzgeber gewollt und auch durch eindeutige Rechtssprechung gestützt ist
(Verwaltungsgericht Koblenz Az.: 1 K 10741 03KO).
Probleme, die nicht die Schule zu verantworten hat, sollten auch nicht zu
Lasten der Schule gehen.
•
Es wäre sehr zu begrüßen, wenn Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und
Lehrer und vor allen Dingen die Eltern eindeutige Signale sowohl von der
Verwaltung als auch von der Politik bekämen, dass das Konzept der
Ganztagsschule Theodor-Heuss weiterhin gewünscht und unterstützt wird.
Kinderfreundlichkeit zeigt sich m. E. nicht an Anlagen weit außerhalb vom
Wohnort; das ist Kinderfreundlichkeit auf dem Papier.
Mit freuMlichen
Grüßen
Inte rn- Wide rsp ruch -Ab bau-Skate ra nlag e
Verteiler: Schulverwaltungsamt
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
nachrichtlich an:
Herrn Bürqermctster Bösche
die Fraktionen