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Antrag (Einrichtung einer Einbahnstraße auf der Spillesstraße im Abschnitt zwischen Gymnicher Hauptstraße und Spillesstraße, Haus Nr. 7; Anwohnerversammluna vom 24.05.2004)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
406 kB
Erstellt
24.09.10, 06:31
Aktualisiert
24.09.10, 06:31
Antrag (Einrichtung einer Einbahnstraße auf der Spillesstraße im Abschnitt
zwischen Gymnicher Hauptstraße und Spillesstraße, Haus Nr. 7;
Anwohnerversammluna vom 24.05.2004) Antrag (Einrichtung einer Einbahnstraße auf der Spillesstraße im Abschnitt
zwischen Gymnicher Hauptstraße und Spillesstraße, Haus Nr. 7;
Anwohnerversammluna vom 24.05.2004) Antrag (Einrichtung einer Einbahnstraße auf der Spillesstraße im Abschnitt
zwischen Gymnicher Hauptstraße und Spillesstraße, Haus Nr. 7;
Anwohnerversammluna vom 24.05.2004) Antrag (Einrichtung einer Einbahnstraße auf der Spillesstraße im Abschnitt
zwischen Gymnicher Hauptstraße und Spillesstraße, Haus Nr. 7;
Anwohnerversammluna vom 24.05.2004)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 66 19-3642 öffentlich V 8/ Amt: An den 0(7) - 65- BeschIAusf.: Ausschuss für öffentliche - 65- Datum: 29.10.2004 Ordnung und Verkehr der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung • Betrifft: Einrichtung einer Einbahnstraße auf der Spillesstraße im Abschnitt zwischen Gymnicher Hauptstraße und Spillesstraße, Haus Nr. 7; Anwohnerversammluna vom 24.05.2004 Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen nicht zur Verfügung. Sie sind in Höhe von ca. 3.000,00 2005 zu berücksichtigen. € im Wirtschaftsplan Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 29.10.2004 • Beschlussentwurf: Die Spillesstraße wird im Abschnitt zwischen Gymnicher Hauptstraße und Spillesstraße, Haus Nr.7, in eine Einbahnstraße umgewandelt. Die Fahrtrichtung verläuft hierbei von der Gymnicher Hauptstraße in Richtung Erftstraße. Die Gegenrichtung bleibt für Radfahrer frei. Begründung: Zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Spillesstraße im Abschnitt zwischen Gymnicher Hauptstraße und Spillesstraße, Haus Nr. 7, hat am 24.05.2004 in der AWOBegegnungsstätte eine Anwohnerversammlung stattgefunden. Die Niederschrift hierzu habe ich der Vorlage beigefügt. Von den drei Lösungsvorschlägen der Verwaltung sprachen sich die anwesenden Anwohner einstimmig für den Vorschlag Nr. 1 aus, bei dem die Spillesstraße in eine Einbahnstraße umgewandelt wird. Die Fahrtrichtung soll hierbei von der Gymnicher Hauptstraße bis zu Haus Nr. 7 der Spillesstraße verlaufen. P:\5z\VORLAGENIV6500014·300.doc - 2 - Da diese neue Verkehrsführung eine teilweise Verlagerung des Kfz-Verkehrs auf andere Wohnstraßenzüge bedingt, sollte diese Anordnung zunächst für den Zeitraum von einem Jahr eingeführt werden. Danach ist über eine endgültige Einrichtung der neuen Verkehrsführung erneut zu entscheiden. Die Kosten für die Beschilderung und Markierung schätze ich auf ca. 3.000,00 €. Diese Mittel müssen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen für das Jahr 2005 eingestellt werden. • Anlage • P:\SZ\VORLAGEN\V6S00Q14-300.DOC Anlage -4 66 19-3642/51 ., [ J; g/ Blall 007 zu !~t; -1 - " ! 27.05.2004 NIEDERSCHRIFT über die Anwohnerversammlung für Verbesserungsmaßnahmen in Bezug auf die Verkehrsverhältnisse in der Pf.-Weißenfeld-Straße, Spillesstraße und auf dem PaterKentenich-Platz am 24.05.2003, 19.30 Uhr in der AWO- Begegnungsstätte in E.-Gymnich Teilnehmer: Aus der Politik: Herr Ortsvorsteher Kurt Kukla Aus der Verwaltung: • Herr Bürgermeister Bösche Technischer Werkleiter des Eigenbetriebes Straßen, Herr Böeking Technischer Angestellter des Eigenbetriebes Straßen, Herr Coenders sowie 12 Bürger/innen aus Erftstadt-Gymnich Herr Ortsvorsteher Kukla eröffnet die Versammlung und begrüßt die Anwesenden. Über folgende Themen soll an diesem Abend diskutiert werden: 1) Einrichtung einer Einbahnstraße auf der Spillesstraße im Abschnitt zwischen Gymnieher Hauptstraße und Spillesstraße Haus Nr. 7 2) Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Pfarrer- Weißenfeld-Straße 3) Einführung von zeitbegrenztem Parken auf dem Pater-Kentenich-Platz • zu I) Die Spillesstraße hat im Abschnitt zwischen Gymnicher Hauptstraße und Haus Nr.7 eine Fahrbahnbreite von ca. 5,OOmund beidseitige Schrammborde, die zum Begehen durch Fußgänger aufgrund ihrer geringen Breite ungeeignet sind. Bei Befahrung der Straße durch Kraftfahrzeuge weichen viele Fußgänger gezwungenermaßen auf diese Schramm borde aus. Im Bereich der markierten Parkplätze versuchen sie sich zwischen abgestellten Fahrzeugen und den Hauswänden durchzuzwängen. Zur Verbesserung der unbefriedigenden Situation für die schwächeren Verkehrsteilnehmer hat die Verwaltung 3 Lösungsvorschläge vorbereitet: I) Einrichtung einer Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Gymnicher Hauptstraße - Am Flutgraben bei Freigabe der Gegenrichtung fur den Radfahrer. Hierbei wird für den Radfahrer und Fußgänger auf der nördlichen Seite ein ca. I ,85m breiter Streifen markiert. Il) Einrichtung einer Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Gymnicher Hauptstraße - Am Flutgraben. Für den Fußgänger wird auf der südlichen Fahrbahnseite ein ca. I ,85m breiter Streifen markiert. -2- , , -2III) Einrichtung einer Sackgasse mit Sperrung der Zufahrt von der Gymnicher Hauptstraße aus. Die Sperrung erfolgt hierbei mittels der Aufstellung von 2 Pollern im Einmündungsbereich zur Gymnicher Hauptstraße. Nach längerer Diskussion mit Abwägung aller Vor- und Nachteile der aufgeftihrten Lösungen sprechen sich die Anwohner für den Lösungsvorschlag Nr.I) aus. Bei der Ausflihrung soll dabei darauf geachtet werden, das das Verkehrszeichen 267 StVO (Verbot der Einfahrt) hinter die Hofeinfahrt von Haus Nr.5 gesetzt wird, damit diese Einfahrt noch aus beiden Fahrtrichtungen einfahrbar bleibt. • zu 2) Die Adsweisung der Pfarrer- Weißenfeld-Straße als verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325/326 StVO) wird von allen anwesenden Anwohnern beftirwortet. Die Ausweisung soll von der Einmündung Am Flutgraben bis zum Haus Nr.6 der Pf.-Weissenfeld-Straße eingerichtet werden. Da in verkehrsberuhigten Bereichen das Parken ausserhalb der gekennzeichneten Flächen verboten ist, sollen nach Einrichtung entsprechende Kontrollen durch das Ordnungsamt erfolgen. zu3) , Für die Begrenzung der Parkzeit auf dem Pater-Kentenich-Platz wird von den Anwesenden keine Notwendigkeit gesehen. Bei Erhöhung des Parkdrucks in den nächsten Jahren können hier nochmals Überlegungen zur Einführung eines zeitbegrenzten Parkens getroffen werden. Aufgestellt, Erftstadt, den 27.05.2004 • {~~ (Coenders)