Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
142 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V
Az.: 1406-06
Amt:
8/
-14 -
BeschlAusf:
An den
Datum:
0 ~2 z
-14 -
18.02.2005
Rat
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
•
•
Hauptausschuss
Betrifft:
Kenntnisnahme der bisherigen Antikorruptionsmaßnahmen
Erftstadt
bei der Stadt
Beschlussentwurf:
Die Darstellung der bisherigen Korruptionspräventionsmaßnahmen bei der Stadtverwaltung
Erftstadt einsehl.der Eigenbetriebe werden zur Kenntnisgenommen.
Begründung:
_
Korruptionsprävention,die letztlich dem Schutzder Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter dient, kommt
vor konsequenter Verfolgung evt. Verdachtsfälle - besondere Bedeutung zu. Klare
Verhaltensregeln sowie eine Sensibllisierung fOr Beginn und Konsequenzen der Korruption
gehören dazu. Aus diesem Grunde wurden und werden künftig verschiedene mitarbeiterbezogene
als aueh organisatorische Präventionsmaßnahmen umgesetzt (s. Anlage). Auch bezüglich evt.
Nebentätigkeiten städtischer
Mitarbeiterlinnen wurde ein neues Antrags
und
Genehrnigungsverfahrenunter Beteiligung der Antikorruptionsstelleerstellt.
Aktuell ist die umsetzung des gerade verabschiedeten "Gesetzes zur Verbesserung der
Korruptionsbekärnpfungund zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in NRW" (für die
Mandatsträgersiehe separate Vorlage I Ehrenordnung).Hier wurden für die Dienststellen bereits
entsprechende Arbeitsanweisungen erstellt. Des weiteren wurde für sämtliche Bestellungen I
Aufträge, die die Stadt einseh!. der Eigenbetriebe erteilen, das Mehraugenprinzip eingeführt.
Darüber hinaus werden die Auskünfte des neuen Vergaberegisters (wird geführt bei der
Informationsstelle des Finanzministerium NRW) bezüglich der Verdachts- und Ausschlussfälle
durch die auftragsvergebenden Ämter I Eigenbetriebe konsequent eingeholt und sind fester
Bestandteil bei der Vergabeentscheidung. Die täglichen Abwicklungen werden durch das
Rechnungsprüfungsamtüberwacht.
Noch umzusetzen bleibt die durch den Gesetzgeber geforderte Personalrotation in
"korruptionsgefährdeten Bereichen"; hier ergibt sich noch erheblicher Klärungsbedarf, in welcher
Konsequenz dies durch die Kommunen zu vollziehen ist. Diesbezügliche ministeriale
Ausführungsbestimmungenwerden erwartet.
2
In Vorbereitung ist derzeit eine sog. "Risikoanalyse". Diese soll - in Zusammenarbeit mit den
Amts-/Eigenbetriebsleitern und den Mitarbeiter/innen
Sensibilität fOr "gefährdete"
Arbeitsbereiche fördern, um entweder im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht oder in
strukturellerHinsicht Vorbeugungsmaßnahmen zu treffen.
Insbesonderesollen hierbei Arbeitsbereiche. in denen
• Aufträge vergeben werden
• OberGe-Nerbote, Bewilligungen sowie Zahlungserhebungenentschieden wird
• Kontrolltätigkeiten ausgeübt werden
hinsichtlich bestehender und verbesserbarer Kontrollmechanismen untersucht und das
Risikopotentialminimiert werden .
•
Anlage-
en 't Maßnahmen; die Kotru
•
enwirken:
•
Richtlinien für das Verbot der Annahme von Vergünstigungen
Erftstadt v.05.03.2002
(= Definitionen, Handlungsraster, Dienstwege)
bel der Stadt
•
Nebentätigkeiten
Seit
09.02.2004
grundsätzliche
Beteiligung
der
AntlkorruptionssteIle
bel
der
Genehmigung
von
Nebentätigkeiten.
Konkretisierung
der Auflagen
bezOgl. Interessen kollisionen seit 0512004 ;
standardisiertes
Antragsverfahren eingefOhrt.
Durchgeführt:
versch. MItarbeitergespräche
mit dem Ziel der Sensibillslerung
•
Risikoanalyse
Ämter I Eigenbetrieben pro Arbeitsplatz (in Vorbereitung),
•
Informationen
Amtsleiter
•
in-hause-Seminar
•
Beginn
der
Umsetzung
des
"Gesetzes
zur
Verbesserung
der
Korruptionsbekämpfung
und
zur
Errichtung
und
Führung
eines
Vergaberegisters
In
NRW"
vom
16.12.2004,
insbesondere
durch
Arbeitsanweisung
hinsichtlich
Mehraugenprinzip
bei Bestellungen, Auskünfte
aus Vergaberegister,
Regelungen zu Mlttellungs- und Anzeigepflichten
•
fUr VOB-Vergaben wechselseitige
Kontrollen
der beschränkten Ausschreibungen
•
tägliche VISA-Kontrollen
und Prüfung der Vergaben Y.2!: Auftragserteilung
für
Stadt und Eigenbetriebe durch das Rechnungsprüfungsamt
Vorabprüfung Aufträge I Zahlungs-AO gem. Ratsbeschluss I DA BOrgermeister
vom 15.12.2003)
In VK
(in Vorbereitung)
bel der BIeterauswahl
im Bereich
(=
•
•
•
Vergaberichtlinien
der Stadt Erftstadt vom 15.12.2003
(= Ausschreibungsarten, Wertgrenzen, Vorgehensweise)
- Herabsetzung
der Wertgrenzen für öffentliche Ausschreibungen
21.12.2004
VOB seit
Verpflichtungserklärung
Dritter (z.B. Ingenieure/Architekten)
bei Beteiligung in
Vergabeverfahren
vom 15.12.2003
Zusatzerklärung insbesondere im Baubereich bei der Beteiligung von Ingenieuren
und Architekten)
(=
•
Runderlass
des Innenministeriums
zur "Verhütung
und Bekämpfung
von
Korruption i.d. öffentlichen Verwaltung vom 12.04.1999
{= allg. Bestimmungen, gilt fOr alle Behörden und Einrichtungen des Landes, kann
auch bei Kommunen Anwendung finden, in Erftstadt gilt : wird selbstverpflichtend
umgesetzt, Information Ämter und Politik erfolgt
•
Seit VK-Beschluss
02.03.2004 Spenden quittungen (bei Erhalt einer Spende tor die
Stadt oder Eigenbetriebe)
zentral durch Amt -40-, Gewährleistung des 4Augenprinzips.
Stand Februar 2005
Stadt Erftstadt, Antikorruptionsstelle
-14·