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Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der bisherigen Antikorruptionsmaßnahmen bei der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
142 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der bisherigen Antikorruptionsmaßnahmen bei der Stadt
Erftstadt) Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der bisherigen Antikorruptionsmaßnahmen bei der Stadt
Erftstadt) Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der bisherigen Antikorruptionsmaßnahmen bei der Stadt
Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V Az.: 1406-06 Amt: 8/ -14 - BeschlAusf: An den Datum: 0 ~2 z -14 - 18.02.2005 Rat der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den • • Hauptausschuss Betrifft: Kenntnisnahme der bisherigen Antikorruptionsmaßnahmen Erftstadt bei der Stadt Beschlussentwurf: Die Darstellung der bisherigen Korruptionspräventionsmaßnahmen bei der Stadtverwaltung Erftstadt einsehl.der Eigenbetriebe werden zur Kenntnisgenommen. Begründung: _ Korruptionsprävention,die letztlich dem Schutzder Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter dient, kommt vor konsequenter Verfolgung evt. Verdachtsfälle - besondere Bedeutung zu. Klare Verhaltensregeln sowie eine Sensibllisierung fOr Beginn und Konsequenzen der Korruption gehören dazu. Aus diesem Grunde wurden und werden künftig verschiedene mitarbeiterbezogene als aueh organisatorische Präventionsmaßnahmen umgesetzt (s. Anlage). Auch bezüglich evt. Nebentätigkeiten städtischer Mitarbeiterlinnen wurde ein neues Antrags und Genehrnigungsverfahrenunter Beteiligung der Antikorruptionsstelleerstellt. Aktuell ist die umsetzung des gerade verabschiedeten "Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekärnpfungund zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in NRW" (für die Mandatsträgersiehe separate Vorlage I Ehrenordnung).Hier wurden für die Dienststellen bereits entsprechende Arbeitsanweisungen erstellt. Des weiteren wurde für sämtliche Bestellungen I Aufträge, die die Stadt einseh!. der Eigenbetriebe erteilen, das Mehraugenprinzip eingeführt. Darüber hinaus werden die Auskünfte des neuen Vergaberegisters (wird geführt bei der Informationsstelle des Finanzministerium NRW) bezüglich der Verdachts- und Ausschlussfälle durch die auftragsvergebenden Ämter I Eigenbetriebe konsequent eingeholt und sind fester Bestandteil bei der Vergabeentscheidung. Die täglichen Abwicklungen werden durch das Rechnungsprüfungsamtüberwacht. Noch umzusetzen bleibt die durch den Gesetzgeber geforderte Personalrotation in "korruptionsgefährdeten Bereichen"; hier ergibt sich noch erheblicher Klärungsbedarf, in welcher Konsequenz dies durch die Kommunen zu vollziehen ist. Diesbezügliche ministeriale Ausführungsbestimmungenwerden erwartet. 2 In Vorbereitung ist derzeit eine sog. "Risikoanalyse". Diese soll - in Zusammenarbeit mit den Amts-/Eigenbetriebsleitern und den Mitarbeiter/innen Sensibilität fOr "gefährdete" Arbeitsbereiche fördern, um entweder im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht oder in strukturellerHinsicht Vorbeugungsmaßnahmen zu treffen. Insbesonderesollen hierbei Arbeitsbereiche. in denen • Aufträge vergeben werden • OberGe-Nerbote, Bewilligungen sowie Zahlungserhebungenentschieden wird • Kontrolltätigkeiten ausgeübt werden hinsichtlich bestehender und verbesserbarer Kontrollmechanismen untersucht und das Risikopotentialminimiert werden . • Anlage- en 't Maßnahmen; die Kotru • enwirken: • Richtlinien für das Verbot der Annahme von Vergünstigungen Erftstadt v.05.03.2002 (= Definitionen, Handlungsraster, Dienstwege) bel der Stadt • Nebentätigkeiten Seit 09.02.2004 grundsätzliche Beteiligung der AntlkorruptionssteIle bel der Genehmigung von Nebentätigkeiten. Konkretisierung der Auflagen bezOgl. Interessen kollisionen seit 0512004 ; standardisiertes Antragsverfahren eingefOhrt. Durchgeführt: versch. MItarbeitergespräche mit dem Ziel der Sensibillslerung • Risikoanalyse Ämter I Eigenbetrieben pro Arbeitsplatz (in Vorbereitung), • Informationen Amtsleiter • in-hause-Seminar • Beginn der Umsetzung des "Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters In NRW" vom 16.12.2004, insbesondere durch Arbeitsanweisung hinsichtlich Mehraugenprinzip bei Bestellungen, Auskünfte aus Vergaberegister, Regelungen zu Mlttellungs- und Anzeigepflichten • fUr VOB-Vergaben wechselseitige Kontrollen der beschränkten Ausschreibungen • tägliche VISA-Kontrollen und Prüfung der Vergaben Y.2!: Auftragserteilung für Stadt und Eigenbetriebe durch das Rechnungsprüfungsamt Vorabprüfung Aufträge I Zahlungs-AO gem. Ratsbeschluss I DA BOrgermeister vom 15.12.2003) In VK (in Vorbereitung) bel der BIeterauswahl im Bereich (= • • • Vergaberichtlinien der Stadt Erftstadt vom 15.12.2003 (= Ausschreibungsarten, Wertgrenzen, Vorgehensweise) - Herabsetzung der Wertgrenzen für öffentliche Ausschreibungen 21.12.2004 VOB seit Verpflichtungserklärung Dritter (z.B. Ingenieure/Architekten) bei Beteiligung in Vergabeverfahren vom 15.12.2003 Zusatzerklärung insbesondere im Baubereich bei der Beteiligung von Ingenieuren und Architekten) (= • Runderlass des Innenministeriums zur "Verhütung und Bekämpfung von Korruption i.d. öffentlichen Verwaltung vom 12.04.1999 {= allg. Bestimmungen, gilt fOr alle Behörden und Einrichtungen des Landes, kann auch bei Kommunen Anwendung finden, in Erftstadt gilt : wird selbstverpflichtend umgesetzt, Information Ämter und Politik erfolgt • Seit VK-Beschluss 02.03.2004 Spenden quittungen (bei Erhalt einer Spende tor die Stadt oder Eigenbetriebe) zentral durch Amt -40-, Gewährleistung des 4Augenprinzips. Stand Februar 2005 Stadt Erftstadt, Antikorruptionsstelle -14·