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Kommune
Erftstadt
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27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
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Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnungi. V. m. den Bestimmungender Hauptsatzungder Stadt Erftstadtleite ich
den beigefOgtenAntrag der I des
SPD·
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Fraktion
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Fraktion
die zuständigen AusschUsseweiter.
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Datum: 06.12.2004
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l':Anträg~bzgl~Erhöhungdes Etats der Ortsvorsteher
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.Der Antrag wird zur Beschlussfassung
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Das Ortsvorsteherbudget beträgt seit vlelen-Jabren 'die Ge'sämtsumme von 9.203,25 €. Durch
eine,Erhöhung des Ansatzes um 30 % (2.760,98 €) ergibt sich ein neuer Ansatz von 11.964,23 €.
Auch bel-einer Erhöhung desOrtsvorsteherbudgets ist es rechtlich unabdingbar. dass auch die
· kleineren Maßnahmen mit der Verwaltung im Belegverfahren abgerechnet werden müssen., .
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'Gruridsätzlich ist gegen' eine Erhöhung des o. g. Ansatzes nichts einzuwenden. Es ist sicherlich
· richtig "dass' die ·(!jrtsvorsteher bei der Beauftragung von kleineren Maßnahmen gegenüber der
Verwaltung lnnerhalb des 'zulässigen haushaltsrechtlichen Rahmens unbürokratischer handeln
können. Hierbei ist jedoch festzuhalten, dass die bisherigen Grundlagen zur Nutzung des
Budgets auch V'!.ei\er~inBestand haben soäten.
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Anlage:
Schreiben v. 01.04.1996
P;~\ANTRÄGE\A0182,dOC
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Christlich-Oemokratische Union Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
Erftstadt, den 22.11.2004
Herrn
Burgermeister
Emst-Dieter Bösche
Rathaus/Am Holzdamm 10
il!/0412
50374 Erftstadt
Ortsvorsteher-Etat
•
Sehr geehrter Herr BOrgermeister Bösche,
ich bitte, den Ratsgremien der Stadt Erftstadt folgenden Antrag zur Beschlussfassung
zuzuleiten:
Die Etats der Ortsvorsteher soUen um 30 % erhöht werden.
BegrOndung:
•
In der letzten Legislaturperiode hat sich herausgestellt, dass eine Anzahl kleiner Maßnahmen
zur Behebung von Schäden oder Missständen in den Ortsteilen, die durch die jeweiligen
Ortsvorsteher aufgenommen wurden, bis zu Ihrer Erledigung eine erhebliche Zeit erfordert
hatten.
Unsere Fraktion ist der Ansicht, dass derartige Maßnahmen durch die Ortsvorsteher mit ortsansässigen Firmen schneller er1edigtwerden können, als durch die zentrale Verwaltung. Als
Ehrenbeamte der Stadt solften sie in die Geschafte der laufenden Verwaltung für den vorgenannten Bereich stärker eingebunden werden. Dazu ist die Erhöhung der Ortsvorsteheretats
notwendig .
Außerdem sollte das örtliche, hier steuemzahlende Gewerbe vor auswärtigen Firmen den
Vorzug erhalten.
•
Mit freundlichen Grüßen
~k
Alfred Zerres
Vorsitzender
Fraldionsvorsltzender:
Alfracl Zerres
Fraktlonsr4ume:
Senner Straße 5
50374 Erftstadl·Lechenid'l
BOrozeIten:
Mo .• 01. MI. + 00.
9.00 - 11.00 Uhr
Telefon02235f75954
Telefax 02235168 88 85
Bankverbindung
Krelsspar1alase K6ln
Konto-Nr.0191 004 300. BLZ 370 502 99
A, 0810182
Stadtverwaltung' Postfact) 2565 . 50359 Erftstadt
Sladlv,etwaltung . i;ß>Izdal'llJ'D 10 • 503U.Edlstadt
Der Stadtdirektor
An alle
Ortsvorsteher
der Stadt Erftstadt
•
h3. April
Dienststelle
Telefax 022351~505
Ansprechpartnerlin
Telefon-Durchwaht
Bauamt
HOlZdamm 10
Herr Stenzet
02235/409-410
(Zimmer·Nr.)
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
- 651 SteJWi-
Datum
01.04.1996
Sehr geehrter Herr Ortsvorsteher ,
im Rahmen der Pftanzgut-Kostenerstattung bei Maßnahmen Dritter werden Ihnen zusltzlich in 1996
1.000,00 DM als ·Ortsvorsteheroudger Oberwiesen.
Wie Sie berells aus den Vorberatungen erfahren haben (Ortsvorsteherdienstbesprechung, Bauausschuß und Hauptausschuß), dienen diese Mittel als Zuschuß fOr div. Pflanzungen bzw. Pftanzarbeiten
sowie fOr kleinere Arbeiten (SchOnheitSreparaturen).
Die Abrechnung erfolgt wie bisher im Belegverfahren.
Dieser Zuschuß wird allerdings nur dann zur Auszahlung gelangen, wenn Rechnungen mit
Zweckbestimmung eingereicht werden.
~QU:
zjehbarer
•
FOr Ihren Stadtteil stehen nunmehr
DM als Zu schuß fOrArbeiten auf stadt. GrOnanlagen
zur Verfügung .
Ausgenommen sind Arbeiten auf FriedhOfen, Kinderspielptatzen und Sportplatzen.
Bei Vortage der Originalrechnungen wird der fallige Betrag aus haushaltsrechtlichen Granden den
jeweiiigen Ortsvorstehem Qberwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, daß diese Mittel ausschließlich fOr Arbeiten bzw. Materiallieferungen in
stadt Anlagen bestimmt sind.
Außerdem dOrfen der Stadt Erftstadt keine Folgekosten (z.B. Pflege, Instandhaltung) entstehen.
Sollten von Ihrer seite noch Fragen bestehen, bitte Ich Sie, sich mit meiner Gartenbauabteilung in
Verbindung zu setzen.
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