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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/3627 )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
33 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/3627	)

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Inhalt der Datei

Stadt Der Erftstadt Bürgermeister _ öffentlich Az.: 81 04-10 An den Herrn D Bürgermeister 7/ u: S' Amt: -81Beschl.Ausf -8 tDatum: 19.07.2004 1m Hause Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: 7/16J1 Dic Vor-lage beschlosscn. Nr. V Begründung der I>ringlichkeit: wird gcm. § 60 Abs. 2 Gemeindcordnung NW Die Neuanschaffung des Fahrzeugs war zum Winter 2004 vorgesehen. Wegen erheblicher auftretender Mängel (Getriebeschaden, Hinterachse und Kupplung) steht das Fahrzeug ab sofort nicht mehr zur Verfügung. Reparaturkosten übersteigen weit den Wert des Fahrzeugs. ~r (Klinkhammer) Techn. Werk leiter DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG • Der Vorlage 0 7/ ).~ Erftstadt, den .46•..0 g wird zugestimmt. t. },QtJr ~a~ Vorsitzender