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Beschlussvorlage (Schülerlotsensteile am Überweg Kölner Ring/Freibad; Ausnahme vom Einstellungsstopp)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
601 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Beschlussvorlage (Schülerlotsensteile am Überweg Kölner Ring/Freibad;
Ausnahme vom Einstellungsstopp) Beschlussvorlage (Schülerlotsensteile am Überweg Kölner Ring/Freibad;
Ausnahme vom Einstellungsstopp) Beschlussvorlage (Schülerlotsensteile am Überweg Kölner Ring/Freibad;
Ausnahme vom Einstellungsstopp)

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Inhalt der Datei

I STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: -40- öffentlich V 7/ Amt: )IJC - 40 - An den BeschIAusf.: - 40 - Finanz- und Personalausschuss der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; Datum 10.08.2004 zur Vorberatung über den Ausschuss für Schule und Kultur • I Betrifft: Schülerlotsensteile am Überweg Kölner Ring/Freibad; Ausnahme vom Einstellungsstopp Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen zur Verfügung: HHJ: 2004 HHSI.: Personal Unterschrift des BUdgetverantwortlichen Erftstadt, den .ic.'J C,-/ • f" Budget: 499 l-$. Beschlussentwurf: Abweichend vom generellen Einstellungsstopp wird der Bürgermeister ermächtigt, die SchülerlotsensteIle am Überweg Kölner Ring/Freibad zum 01.09.2004 wieder zu besetzen und eine Schülerlotsin/einen Schülerlotsen unbefristet neu einzustellen. Begründung: Der bisher am Überweg Kölner Ring/Freibad tätige Schülerlotse hat die Stelle zum 31.08.2004 gekündigt. Um den Schülerlotsendienst nach den bisher gültigen Standards durchführen zu können, ist die vakante Stelle zum 01.09.2004 nachzubesetzen. Wegen des Aufgabenprofils und des geringen Stundenmaßes dieser Stelle ist eine hausinterne Besetzung nicht möglich. In Vertretunq P:\400\400 8\LOTSEN\VORLAGe SCHÜLERLOTSE.Doe _ \ r~ I ~,i I I I Dies ist ein Patch T Trennblattyp. Querformat Neues Dokument folgt ... G~drllckt arn 3'\.03.2007 09:10:44 II STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 4042-00 öffentlich D 7/ :s£~, Amt: 40 Finanz- und Personalausschuss der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung BeschIAusf.: 40 Datum: 10.08.2004 Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: • Die Vorlage Nr. Begründung 17/ 3e J' wird gem. § 60 (1) Satz 2 Gemeindeordnung NW beschlossen . der Dringlichkeit: Der bisher am Überweg Kölner Ring/Freibad tätige Schülerlotse hat die Stelle zum 31.08.2004 gekündigt. Um den Schülerlotsendienst nach den bisher gültigen Standards durchführen zu können, muss die vakante Stelle zum 01.09.2004 nachbesetzt werden und eine Schülerlotsin/ein Schülerlotse unbefristet neu eingestellt werden. Da der Finanz- und Personalausschuss erst wieder in der neuen Legislaturperiode zusammentritt, sollte der Beschluss über die Nachbesetzung per Dringlichkeit gefasst werden. • J~~"I DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage Nr. 1 D 7/ Erftstadt, den 36 J 7 'II/. ud.tc,· ---- wird zugestimmt. 7 ~ (Zerres) Ausschussvorsitzender DRINGLICHKEIT