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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/3616)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
363 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/3616)

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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlich 3" A1- D 7/ Az.: 66 19-BP125/126/15 Amt: An den 81 BeschIAusf.: Werksausschuss Stadtwerke Ich bitte, folgenden Der Vorlage • Datum: 65 28.07.2004 Beschluss zu fassen: I V 7/3~ wird gem. § 60 (2) Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Vermarktung von Grundstücken im Gewerbegebiet BP125/126 erfordert dringend weitere Erschließungsmaßnahmen. Die Planung habe ich daher bereits durch ein Ingenieurbüro ausführen lassen. Zur Sicherstellung eines kurzfristigen Baubeginns wurde die Maßnahme rechtzeitig ausgeschrieben und submitiert. Die Vergabe ist nun noch durch den Werksausschuss Straßen zu genehmigen Aufgrund des noch nicht festgelegten nächsten Sitzungstermins ist abzusehen, dass die Bindefrist bis zum nächsten Werksausschuss Straßen abgelaufen ist. Von daher ist e~nbedingt erforderlich, einen Dringlichkeitsbeschluss herbeizuführen. Idj/~(!@T • (Klinkhammer) DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG DerVorlage I D 7/3Ic Al- I wird zugestimmt. Erftstadt, den ,1/7. 0 t.... 200 '{ I4nnt-.... Q (Bäsche) Bürgermeiste --- Vorsitzender