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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/3698 )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
469 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/3698	)

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öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 66 19-BP21c An den .Il'f! Amt: 81 BeschIAusf.: Werksausschuss Stadtwerke Ich bitte, folgenden IV Der Vorlage • D 7/ Datum: 65 20.09.2004 Beschluss zu fassen: ff 1LI wird 71 gem. § 60 (2) Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Der nächste Werksausschuss Stadtwerke ist für den 01.12.2004 geplant. Die Zuschlags- und Bindefrist läuft bereits vor diesem Termin ab. Eine Auftragsvergabe hiernach kann zu einer Preiserhöhung führen. Mit den zukünftigen Anwohnern des neu zu erschließenden Weges sind bereits Ablöseverträge geschlossen worden. Diese drängen auf eine zügige Erschließung, um mit dem Hochbau beginnen zu können. -- Des Weiteren ist die Durchführung von Ersterschließungsmaßnahmen in den Wintermonaten Dezember bis Februar aufgrund der Witterungsverhältnisse bautechnlsch.oesehen ungünstig. • - /" ~ DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage Erflstadt, den I D 7/';19'1 I wird zugestimmt. fJ1t. -fiJ, '2,0(71 • '(Bösche) Bürgermeister ..-'- ,. ..,